Zu langsam fahren: In welchen Fällen Autofahrern Strafen drohen
Wer mit dem Auto zu schnell unterwegs ist, muss zahlen. Aber: Auch für zu langsames Fahren kann unter Umständen eine Strafe in Form eines Bußgeldes fällig werden.
Hamm - Diese Situation haben wohl die allermeisten Autofahrer schon einmal erlebt: Man hält sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung - und schon wird man geblitzt. Aber wussten Sie, dass auch eine Strafe fällig werden kann, wenn man zu langsam fährt?
Zu langsam fahren: In welchen Fällen eine Strafe droht
Das ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Im Paragraph 3, Absatz 2 heißt es dort: „Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“ Wer gegen diese Regel verstößt, muss mit einer Strafe rechnen. Ein Blick in den Bußgeldkatalog, der 2021 neu aufgelegt wurde, zeigt: 20 Euro werden fällig, wenn man ohne triftigen Grund so langsam gefahren ist, „dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde“.
Doch was ist überhaupt ein triftiger Grund, um langsam zu fahren? Das ist in der Straßenverkehrsordnung nicht klar definiert - und liegt am Ende im Ermessen der Polizei. Denn wenn ein Autofahrer angehalten wird, weil er mit auffällig niedriger Geschwindigkeit unterwegs war, werden die Beamten fragen, warum das der Fall war.
Zu langsam fahren: Unter diesen Umständen muss man keine Strafe fürchten
Plausible Begründungen können beispielsweise sein, dass man auf der Suche nach einem Parkplatz ist. Um in einer Innenstadt den Überblick zu behalten, wo gegebenenfalls eine Parklücke frei wird, ist es nachvollziehbar, dass man langsamer fährt. Wer wegen eines plötzlich auftretenden technischen Problems oder einer sperrigen Ladung zu langsam unterwegs ist, muss ebenfalls keine Strafe fürchten.
Grundsätzlich ist es auch erlaubt, langsam zu fahren, um Benzin zu sparen. Doch damit sollte man es nicht übertreiben: Wer ein Hindernis für den Verkehr darstellt, muss mit einer Strafe rechnen. Das gilt auch für diejenigen Autofahrer, die aus Spaß an der Freude langsam fahren oder damit ihren Wagen besonders zur Schau stellen wollen. Erwischt die Polizei einen dabei, werden 20 Euro Bußgeld fällig.
Es gibt allerdings auch Situationen, in denen es dringend erforderlich ist, langsam zu fahren. „Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen“, steht in der StVO. Das bedeutet konkret: Sorgen Witterungseinflüsse wie Regen, Schnee oder Nebel für schlechte Straßen- oder Sichtverhältnisse, sollten Autofahrer lieber langsamer fahren, um keinen Unfall zu riskieren. Dann müssen sie auch keine Strafe fürchten, wenn sie die Gechwindigkeitsbegrenzung deutlich unterschreiten.