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Gas und Strom: Lohnt der Wechsel zur Grundversorgung?

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Von: Hannah Decke

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Die Energiepreise steigen, der Markt steht kopf. Sondertarife bei Gas und Strom sind oft teurer als die Grundversorgung. Lohnt sich ein Wechsel?

Hamm - Lange war die Grundversorgung der teuerste Tarif bei Strom und Gas. Verbraucher wechselten zu günstigeren Sonderverträgen. Diese sind aber angesichts der hohen Beschaffungskosten inzwischen oftmals teurer als die der Grundversorger. Lohnt sich jetzt ein Wechsel?

Ja, sagt Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale NRW. „Während die Grundversorgung jahrelang der teuerste Tarif war, profitieren Kunden der Grundversorgung derzeit von der defensiven Beschaffungsstrategie der Grundversorger und der Mischkalkulation über die vergangenen zwei bis drei Jahre.“ Ein Wechsel in die Grundversorgung sollte daher erwägt werden, sagt Sieverding.

Zurück in die Grundversorgung? Ob sich ein Wechsel bei Strom und Gas lohnt

Es gibt allerdings auch ein „Aber“. Der Experte betont, dass auch in der Grundversorgung davon auszugehen sei, dass die Preise weiter anziehen und sich dem Niveau der teuren Sonderverträge angleichen werden. Mit einem Wechsel lassen sich also nur kurzfristig Kosten bei Strom und Gas sparen.

Laut Udo Sieverding müssen Verbraucher angesichts weiterer Preissteigerungen an den Großhandelsmärkten davon ausgehen, dass sie noch zwei bis drei Jahre mit sehr hohen Energiepreisen leben müssen. „Spätestens dann dürfte sich die Situation entspannen und die Energieversorger werden die Tarife dann nach unten anpassen“, so der Energie-Experte.

Anbieter wechseln: Bei Preissteigerungen besteht Sonderkündigungsrecht

Bei Preissteigerungen gibt es übrigens ein Sonderkündigungsrecht, erklärt Sieverding. Dieses bestehe in der Regel immer, wenn sich der Vertrag ändert. „Eine Preisänderung stellt in den allermeisten Fällen so eine Vertragsänderung dar.“

Der Vertrag könne beendet werden, sobald die Preiserhöhung in Kraft tritt. „Steigen die Preise also etwa zum 1. November, können Betroffene bis zum 31. Oktober kündigen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Kündigung dann aber auch beim Versorger eingegangen sein“, erklärt der Experte von der Verbraucherzentrale.

Grundversorgung - was bedeutet das eigentlich?

Alle Haushalte in Deutschland haben Anspruch auf eine Grundversorgung mit Strom und Gas. Diese Energielieferung erfolgt durch den Grundversorger, also das Energieversorgungsunternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom und Gas beliefert. Oft, aber nicht immer, sind das die örtlichen Stadtwerke.

Wer keinen besonderen Strom- oder Gastarif vereinbart, wird etwa beim Einzug in eine neue Wohnung ohne Energieliefervertrag automatisch in der Grundversorgung zu den sogenannten Allgemeinen Preisen beliefert. Wer nicht handelt, bleibt Kunde der Grundversorgung.

Sondervertrag bei Strom und Gas: Energieversorger sind an Preisgarantie gebunden 

Wurde ein Sondervertrag mit Preisgarantie abgeschlossen, können Kunden einer Preiserhöhung widersprechen. Dieser Fall wurde jetzt auch vor Gericht verhandelt. Das Düsseldorfer Landgericht ist einem Antrag der Verbraucherzentrale NRW gefolgt und hat dem Unternehmen ExtraEnergie per einstweiliger Verfügung (Az.: 12 O 247/22) bereits angekündigte Preiserhöhungen untersagt.

Das Unternehmen darf die gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas nicht auf seine Kunden umlegen, wenn die Verträge eine Preisgarantie enthalten. ExtraEnergie müsse weiter zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern. Der Gerichtsbeschluss ist eine gute Nachricht für alle Verbraucher: Die Versorger bleiben trotz der außergewöhnlichen Situation auf dem Energiemarkt an ihre Preisgarantien gebunden. (mit dpa/dpa-tmn).

Ab Oktober wird die Gasumlage viele Haushalte stark belasten. Zusätzlich zu den ohnehin schon steigenden Energiepreisen müssen Verbraucher dann zusätzlich zu ihrem Gaspreis 2,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zahlen. Und nicht nur das: Auf sie kommen noch weitere Umlagen zu, die um Teil erstmals erhoben werden.

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