Pakete und Briefe kommen nicht an: Was tun beim Post-Streik?
Es kommt zu verspäteten Zustellungen von DHL-Paketen und Briefen, weil es bei der Post erneut einen Streik gibt. Was kann man tun, wenn sich eine Sendung verspätet?
Hamm - Die Gewerkschaft Verdi hatte für Montag (6. Februar) und Dienstag (7. Februar) erneut bundesweite Warnstreiks angekündigt. In vielen Brief- und Paketzentren sowie in der Postzustellung wurde die Arbeit niedergelegt. Viele Menschen fragen sich, wo ihre Briefe bleiben. Im vergangenen Jahr gab es außerdem Zustellungsverzögerungen, die nicht auf Streiks zurückzuführen sind. Diese sind dem großen Personalmangel, heftigen Wetterbedingungen und hohen Krankheitswellen geschuldet.
Gewerkschaft | Verdi |
Gründung | 19. März 2001, Berlin |
Hauptsitz | Berlin |
Aufgrund der aktuellen Streiks ist die Geduld der Brief- und Paketempfänger gefordert. Viele Betroffene sind besorgt darum, ob ihre Post noch rechtzeitig ankommt.
Streik bei der Post: Was kann man tun, wenn man ein Paket oder einen Brief vermisst?
Wartet man länger als gewohnt auf seine Post, besteht zunächst die Möglichkeit, den jeweiligen Postdienstleister zu kontaktieren und sich dort nach seiner Post zu erkundigen. Sollte dessen Auskunft nicht weiterhelfen, ist außerdem eine kostenlose Beschwerde bei der Bundesnetzagentur möglich, um eine Einigung im Streit zwischen Kunde und Postunternehmen zu erzielen.
Liegt eine Sendungsnummer vor, ist es einfacher, den Verbleib der Post über die Sendungsverfolgung nachvollziehen. Wenn diese jedoch nicht vorliegt, wird es schon schwieriger.
Kann ich nachweisen, dass ein Brief nicht angekommen ist?
Nein. Empfänger können in den meisten Fällen keinen Beweis erbringen, dass eine Postsendung nicht angekommen ist. Zudem sei die Post nicht verpflichtet, Auskunft zu geben, aber auch nicht auskunftsfähig. Dies liegt unter anderem daran, dass nur der Absender weiß, wann und wo der Brief letztlich eingeliefert wurde.
Was passiert, wenn eine Zahlungsfrist wegen verspäteter Zustellung nicht eingehalten werden kann?
Sollte dies eintreten, gibt es rechtlich keine Konsequenzen für die zahlungspflichtige Person. Der Rechnungssteller kann in diesem Fall keine Mahn- oder Inkassogebühren verlangen. Nur, wenn eine Rechnung per Einschreiben verschickt wurde, gibt es einen Sendungsnachweis, der eine erfolgreiche Zustellung nachweist. Dasselbe gilt auch für eine per Mail verschickte Rechnung, da der Nachweis, dass eine E-Mail abgeschickt worden ist, nicht genügt.

Sollte der Empfänger dennoch eine Mahnung erhalten, empfehlen Rechtsanwälte, das ausstellende Unternehmen zu kontaktieren und eine erneute Zustellung der Rechnung anzufordern. In dem Fall, dass weder Rechnung noch Mahnung zugegangen sind und plötzlich eine Klage im Briefkasten zu finden ist, sollte umgehend das Gericht kontaktiert werden und wegen der fehlenden Rechnung eine Klageabweisung beantragt werden.
Wie lange wird die Streikwelle noch andauern?
Derzeit sind die Warnstreiks für Montag (6. Februar) und Dienstag (7. Februar) geplant. Die Verhandlungen zwischen Post-Vorstand und der Gewerkschaft Verdi gehen Mittwoch (8. Februar) und Donnerstag (9. Februar) weiter. Danach folgt ein Angebot der Post für die rund 160.000 Tarifbeschäftigten. Es sind Kundgebungen geplant, unter anderem in Nordrhein-Westfalen.