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Bundesweiter Streik am Montag: Gibt es Geld zurück? Werden Tickets erstattet?

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Von: Marvin K. Hoffmann

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Gewerkschaften kündigen für Montag (27.03.) einen Streik an. Busse und Bahnen fahren nicht. Verbraucherschützer erklären, ob Sie das Geld für ein Ticket zurückbekommen.

Hamm – Die beiden Gewerkschaften EVG und Verdi haben einen weiteren bundesweiten Streik für Montag, 27. März, angekündigt. Dann sollen nicht nur in NRW, sondern in ganz Deutschland der ÖPNV sowie der über- und regionale Bahnverkehr stillstehen. Heißt: Bus und Bahn sollen am Streiktag am Montag, 27. März, nicht fahren. Fahrgäste haben allerdings bestimmte Rechte. Die Verbraucherzentrale erklärt, ob es Geld zurück gibt für bereits gekaufte Tickets.

Streik am Montag (27.03.) in NRW: Bus und Bahn fahren nicht

„Es wird im gesamten Bundesgebiet zu starken Verzögerungen bis hin zum Erliegen der Verkehrsdienste in allen genannten Bereichen kommen“, hatten Arbeitnehmervertreter angekündigt. Vom Streik betroffen wird der gesamte Fernverkehr der Deutschen Bahn sein – das Unternehmen hatte den Fernverkehr komplett eingestellt. Es wird also kein ICE oder IC auf den Schienen unterwegs sein. Aber auch im Regionalverkehr werde „größtenteils kein Zug fahren“, teilte der Konzern mit.

Zudem werden auch viele Busse am Streiktag (27.03.) nicht fahren und zahlreiche Flugzeuge nicht fliegen, auch Urlaubsflüge sind betroffen. „Dieser Großstreik wird fast alles zum Erliegen bringen“, sagt Beatrix Kaschel von der Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW. Betroffene mit gekauften Tickets haben allerdings Anspruch auf Entschädigung. 

Bus und Bahn fahren am Montag nicht – bei Streik gibt es Geld für das Ticket zurück

„Wer für Montag oder Dienstag eine Bahnfahrt gebucht hat, könne das Ticket später nutzen“, erklärte die Verbraucherzentrale gegenüber wa.de. Einschließlich bis zum 4. April 2023 sei das möglich. Sitzplatzreservierungen können laut der Deutschen Bahn zudem kostenlos storniert werden, auch hier bestünde allerdings ein Recht auf Entschädigung – wenn man wegen der Arbeitsniederlegung zu spät oder gar nicht ankommt.

Reisende können also ihr Geld zurück bekommen. „Dafür müssen Betroffene ein Fahrgastrechte-Formular des jeweiligen Eisenbahnunternehmens ausfüllen. Für online gekaufte Tickets können Entschädigungsanträge direkt in der Bahn-App ‚DB Navigator‘ oder über bahn.de gestellt werden. Da auch S-Bahnen und Regionalbahnen nicht fahren, wird der gesamte Zugverkehr zum Erliegen kommen. In sieben Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, soll zudem der Nahverkehr bestreikt werden. Da der Streik von 0 Uhr bis 24 Uhr dauert, ist es ratsam, am Sonntag möglichst frühzeitig Ziele anzusteuern“, teilt die Verbraucherzentrale mit.

Zusätzlich zu Bahn und Bahn werden auch mehrere Flughäfen am Montag, 27.03.2023, bestreikt. „Es empfiehlt sich, vorab die Informationen auf den Webseiten der Fluggesellschaften zu verfolgen“, rät die Verbraucherzentrale. Auch in diesen Fällen haben die Verbraucher bestimmte Rechte. Für sie gibt es zwei Möglichkeiten:

„Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich an den Reiseveranstalter wenden. Dieser muss auch bei Streiks die Kosten übernehmen, die durch die Verspätung entstanden sind. Dies können zum Beispiel Übernachtungskosten sein, wenn nicht am selben Tag ein Ersatzflug möglich ist“, erklärt die Verbraucherzentrale, die zudem noch einen weiteren Tipp parat hat: „Mit der kostenlosen Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW können Reisende Ansprüche wegen Verspätung oder Annullierung ihrer Flüge sowie Gepäckbeschädigung oder -verlust prüfen und bei den Airlines geltend machen.“

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