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Energiekosten von der Steuererklärung absetzen und viel Geld zurückbekommen

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Von: Sven Schneider

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Energiekosten können von der Steuer abgesetzt werden. Auch 2022 können Arbeitnehmer hunderte Euro zurückbekommen. Welche Kriterien erfüllt werden müssen.

Hamm - Verbraucher sollten besonders im Jahr 2022 jegliche staatliche Hilfen mitnehmen. Das gilt auch für Energiekosten. Je nach Arbeitsverhältnis ist es möglich, die eigenen Energiekosten von der Steuer abzusetzen. So bekommt man gar bis zu mehrere hundert Euro zurück.

Grundsätzlich gilt: Verbraucher in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland können private Ausgaben nicht steuerlich geltend machen. Deshalb ergibt es wenig Sinn, die Stromrechnung ans Finanzamt zu schicken und darauf zu hoffen, dass der Staat die Rechnung begleicht. Mehr Sinn hat die Energiepreispauschale, von der auch Studenten profitieren können.

Energiekosten von der Steuer absetzen: Wie man mehrere hundert Euro zurückbekommt

Anders sieht das für diejenigen Arbeitnehmer aus, die sich im Homeoffice befinden. Denn nicht nur kann man sich über die Homeoffice-Pauschale finanziell unter die Arme greifen lassen. Auch für ein häusliches Arbeitszimmer wird man belohnt.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt sich am besten vom Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen. Auf dieser wird markiert, an wie vielen Tagen im Jahr das Homeoffice genutzt wurde. Anschließend greift bei der Steuererklärung seit 2020 die Homeoffice-Pauschale.

Eben jene sieht vor, dass für 120 Tage im Homeoffice pro Jahr je fünf Euro Werbungskosten angesetzt werden können. Eine schnelle Rechnung zeigt: 600 Euro pro Verbraucher sind drin. Zu beachten ist aber, dass die Homeoffice-Pauschale in die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro einfließt. Letztere soll laut Regierungsplänen auch für 2022 gelten.

Steuererklärung 2022: Homeoffice und Arbeitszimmer absetzen

Über eine vierstellige Geldsumme vom Staat dürfen sich Arbeitgeber freuen, die über ein häusliches Arbeitszimmer verfügen. Das muss aber einige Kriterien erfüllen, damit das Finanzamt dieses als Arbeitszimmer anerkennt. Hier gilt: Das Arbeitszimmer muss Teil des Hauses oder Wohnung und räumlich von den anderen Bereichen abgetrennt sein. Zudem sollte das Arbeitszimmer für keinerlei anderen Zwecke genutzt werden.

Liegt ein solches Arbeitszimmer vor, können folgende Dinge von der Steuer abgesetzt werden:

Stellt der Arbeitgeber nebenher einen Arbeitsplatz bereit, sind bis zu 1250 Euro drin, die man nach der Steuererklärung zurück erhält. Fällt der Arbeitsplatz weg, gibt es keine Obergrenze.

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