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ÖPNV-Streik in NRW: Was passiert, wenn man zu spät zur Arbeit kommt?

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Von: Simon Stock

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Bahnen und Busse fallen aus: Was passiert, wenn Pendler bei einem Streik des ÖPNV nicht pünktlich zur Arbeit kommen? Welche Pflichten haben sie?

Hamm - Die Warnstreiks im ÖPNV sorgen aktuell in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland für massive Einschränkungen im Nahverkehr. Viele Pendler stehen vor großen Schwierigkeiten. Wie komme ich ohne Bus und Bahn zur Arbeit? Muss ich trotzdem pünktlich sein? Und wenn ja: Welche Konsequenzen hat es, wenn ich nicht rechtzeitig da bin?

Grundsätzlich ist die Sache klar: „Arbeitnehmer tragen immer das Wegerisiko“, sagt Rechtsanwalt Andt Kempgens aus Gelsenkirchen auf Nachfrage von wa.de. Wer zum Beispiel in Münster seine Arbeitsstelle hat, aber in Hagen wohnen möchte, darf das gerne tun. Er muss halt nur Sorge tragen, dass er oder sie zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist. „Das ist im Falle eines Streiks nicht anders“, sagt Kempgens.

Wegen Streik nicht zur Arbeit - Rechte und Pflichten vor Arbeitnehmern

Das arbeitsrechtliche Wegerisiko gilt im Übrigen nicht nur an Streiktagen. Auch bei Schnee, Glatteis, Hochwasser oder anderen Naturereignissen ist es die Pflicht des Arbeitsnehmers, pünktlich zu sein. Sie sind verpflichtet, den Arbeitgeber über das spätere Erscheinen zu informieren, sich um eine alternative und zumutbare Reisemöglichkeit zu bemühen und gegebenenfalls auch die Kosten etwa für Benzin oder Taxi zu tragen. Als zumutbar gelten alle alternativen Verkehrsmittel – zur Not auch dann, wenn Arbeitnehmer dafür deutlich früher losmüssen oder deutlicher länger brauchen.

Die Mobilitätsgarantie NRW greift übrigens nicht, wie 24 RHEIN berichtet. Sie ist eine freiwillige Leistung der Verkehrsunternehmen – und Streik ist einer der vorgesehenen Ausschlussgründe.

Wer zu spät kommt, muss mit einer Reihe von Konsequenzen rechnen. Zunächst einmal gibt es einen weiteren Grundsatz: ohne Arbeit kein Lohn. „Wer zu spät zur Arbeit erscheint, hat für die ausfallende Arbeitszeit keinen Lohnanspruch - egal, welche Anstrengungen er unternommen hat“, betont Kempgens. „Das wird vermutlich kein Arbeitgeber durchziehen, aber theoretisch muss man sich den Lohnabzug gefallen lassen“, so der Gelsenkirchener.

Verpasste Zeit lässt sich auch nacharbeiten oder mit Überstunden oder Urlaub abdecken. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. In Tarif- oder Betriebsvereinbarungen kann das anders geregelt sein. Wer Gleitzeit hat, hat bei Verspätungen ohnehin kaum Probleme. Das gilt auch für Menschen, die eine Homeoffice-Vereinbarung haben.

Wegen Streik nicht pünktlich bei der Arbeit: Früh mit dem Chef sprechen

Bei einer Verspätung ist dem Rechtsanwalt zufolge eine Abmahnung - und bei Wiederholung sogar eine Kündigung - möglich. Das geht aus ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hervor. In diesem Fall kommt es aber wohl darauf an, ob der Arbeitnehmer die Verspätung verschuldet hat oder nicht. Beim Verschulden wiederum komme es auf die Vorhersehbarkeit der Verkehrsstörung an. Wird der Warnstreik im ÖPNV - wie jetzt in NRW - angekündigt, gibt es in diesem Punkt wenig Ausreden.

Wer bei einem - ja nicht gerade alltäglichen - Warnstreik von Bussen und Bahnen nicht pünktlich bei der Arbeit ist, wird in der Regel nichts Schlimmes zu befürchten haben. Kaum ein Chef wird deshalb zu drakonischen Maßnahmen greifen. Vor allem dann nicht, wenn die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine offene und ehrliche ist - für Arndt Kempgens das A und O.

Sein Rat für Arbeitnehmer, die von einem ÖPNV-Streik erfahren: „Frühzeitig den Chef informieren, sich mit ihm über die Arbeit des betreffenden Tages abstimmen und einen Plan B für den Weg zum Arbeitsplatz in der Tasche haben.“

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