Steuerentlastung für 48 Millionen Bürger: Änderungen bei Grundfreibetrag und Homeoffice
Um die Inflation abzufedern, ändert die Bundesregierung das Steuerrecht. Entlastungen gibt es beispielsweise durch den Grundfreibetrag und die Homeoffice-Pauschale.
Hamm - Die Ampel-Koalition hat weitere Entlastungen auf den Weg gebracht. Sie will 48 Millionen Bürger steuerlich entlasten, indem sie die Auswirkungen der hohen Inflation auf die Einkommensteuer abfedert. Das Bundeskabinett beschloss Pläne von Finanzminister Christian Lindner (FDP) zum Ausgleich der sogenannten kalten Progression.
Einkommensteuer: Entlastungen bei Grundfreibetrag, Homeoffice-Pauschale und mehr
Damit sorge die Bundesregierung dafür, dass der Staat nicht auch noch steuerlich von den hohen Preisen profitiere, sagte Christian Lindner. „Das ist für uns eine Frage der Fairness“. Es gehe nicht um eine Entlastung für die Bürger, sondern darum, eine automatische zusätzliche Belastung zu verhindern.
Die Bekämpfung der sogenannten kalten Progression ist der Kernpunkt des Inflationsausgleichsgesetzes. Kalte Progression bezeichnet den Effekt, dass jemand durch eine Lohnerhöhung, die höchstens die Inflation ausgleicht, in einen höheren Steuertarif rutscht. Damit hat der oder die Betroffene letztlich bezogen auf die Kaufkraft weniger Geld in der Tasche.
Um dies auszugleichen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs ab 2023 angehoben - höhere Steuersätze greifen also erst bei einem höheren zu versteuernden Einkommen als derzeit. Unverändert bleibt dabei nur die sogenannte Reichensteuer für besonders hohe Einkünfte.
Änderungen beim Steuerrecht im Überblick
- Grundfreibetrag: Ab 2023 müssen erst ab einem Einkommen von 10.632 Euro (statt bisher 10.347 Euro) gezahlt werden. 2024 soll der steuerfreie Grundfreibetrag auf 10.932 Euro steigen.
- Homeoffice-Pauschale: Arbeitnehmer, die (teilweise) daheim arbeiten, sollen weiterhin für die so entstehenden Kosten eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag geltend machen können - der Maximalbetrag wird dabei von 600 auf 1000 Euro pro Jahr angehoben.
- Altersvorsorge voll absetzbar: Beiträge zur Rentenversicherung bereits ab dem kommenden Jahr voll von der Steuer absetzbar sein. Nach bisheriger Gesetzeslage würde dies erst 2025 passieren.
- Kindergeld: Zum 1. Januar 2023 steiget es für das erste und zweite Kind von 219 auf 237 Euro, für das dritte Kind von 225 auf ebenfalls 237 Euro. Für jedes weitere Kind bleibt der Betrag bei 250 Euro.
- Kinderfreibetrag: Auch dieser steigt - und zwar schrittweise für jeden Elternteil um insgesamt 264 Euro. Die erste Anhebung erfolgt bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022. Ab Januar 2024 soll der Kinderfreibetrag bei 2994 Euro liegen.
- Unterhaltshöchstbetrag: Das ist die Summe, die pro Jahr maximal an Unterhaltsleistungen - beispielsweise für ein studierendes Kind - von der Steuer abgesetzt werden kann. Der Betrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2022. Aktuell liegt er bei 9984 Euro; ab der rückwirkenden Anhebung ist der Unterhaltshöchstbetrag dann genau so hoch wie der Grundfreibetrag.
- Mehrwertsteuer auf Gas sinkt: Auf Gaslieferungen gilt ab Oktober die angekündigte Senkung der Umsatzsteuer: Der Satz beträgt dann sieben Prozent. Das Ganze ist bis Ende März 2024 befristet.
Darüber hinaus soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent im kommenden Jahr erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 61.971 Euro greifen, 2024 dann erst bei 63.514 Euro. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz von 45 Prozent tastet die Bundesregierung bewusst nicht an, weil sie in dieser Einkommensklasse keine zusätzliche Entlastung für nötig hält.
Finanzminister will Zahlen nach der Herbstprognose gegebenenfalls anpassen
Bei der Berechnung der neuen Eckwerte hat das Finanzministerium die Frühjahrsprognose zur Inflation genutzt. Seitdem jedoch sind die Preise weiter in die Höhe geschossen. Daher will Finanzminister Christian Lindner die jetzt vom Kabinett beschlossenen Zahlen vor Jahresende nochmal anpassen - wenn die Herbstprognose der Bundesregierung vorliegt.
Es gibt dabei Kritik aus der Ampel: SPD und Grüne beanstanden etwa, dass Topverdiener in absoluten Zahlen mehr von der Reform haben als Geringverdiener. Je mehr Steuern man zahlt, desto größer der Effekt. Eine vierköpfige Doppelverdiener-Familie mit zwei Kindern und Jahreseinkommen von 56.000 Euro müsse 680 Euro weniger Steuern zahlen, erklärte Finanzminister Christian Lindner. „Hätten wir nichts gemacht, wäre diese Familie aus der Mitte der Gesellschaft im nächsten Jahr mit 680 Euro zusätzlich belastet worden, zu den steigenden Energiepreisen, steigenden Gaspreisen noch hinaus.“ (mit dpa/afp)
Beschlossen ist längst auch ein drittes Entlastungspaket, das Millionen Haushalten Entlastungen bringt - aber wann ist die Auszahlung? Und wie viel Geld bekommt man konkret?