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Brandgefahr beim Staubsaugen: Fünf Dinge sollten nicht im Gerät landen

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Von: Sven Schneider

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Wer die Wohnung reinigt, der sollte nicht jeden Schmutz mit dem Staubsauger aufsaugen. Bei diesen fünf Dingen droht Ekelgefahr - und es kann sogar zum Brand kommen.

Hamm - Die Nutzung ist einfach, bequem und spart oftmals sogar Zeit. Für viele Verschmutzungen im Haushalt kommt der Staubsauger zum Einsatz. In nicht wenigen Wohnungen wirbelt gar ein Staubsauger-Roboter über den Boden, während man gar nicht Zuhause ist. Jedoch sollten fünf Dinge nicht im Gerät landen. Es droht sogar Brandgefahr.

Ein Glas Wasser oder Saft ist schnell auf den Boden verkippt – und eine kleine Pfütze mit Flüssigkeit hat sich am Boden gebildet. Wer nicht zum Wischmopp oder Tuch, sondern zum Staubsauger greift, könnte dies langfristig bereuen. Weil sich beim Aufsaugen die Flüssigkeit im Schlauch absetzt, könnte dadurch die Saugleistung abnehmen, zumal sich der Schmutz nun dort ansammelt.

Brandgefahr beim Staubsaugen: Fünf Dinge sollten nicht aufgesaugt werden

Unangenehmer dürften jedoch die Gerüche sein, die ein Staubsauger anschließend ausstrahlen könnte. Denn wo Feuchtigkeit ist, sind Schimmel und Bakterien nicht weit. Zusätzlich kann die aufgesaugte Feuchtigkeit die Elektronik des Staubsaugers beschädigen. Wer also einen Totalschaden vermeiden möchte, sollte bei ausgelaufener Flüssigkeit nicht den Staubsauger wählen, sondern den Putzlappen. Das Wasser benötigt eine gewisse Wärme, wie Experten erklären.

Blumenerde kann Insekteneier und -larven enthalten - dort vermehren sie sich

Nicht Wenige haben bereits Blumenerde aufgesaugt. Eine Pflanze war umgekippt, und das braune Material verstreute sich über große Teile des Fußbodens. Weil sich in der Blumenerde aber durchaus Insekteneier und -larven, bevorzugt von Trauermücken und Fruchtfliegen, befinden können, sollte diese aber nicht im Staubsauger landen. Denn dort können sie sich vermehren und anschließend in der gesamten Wohnung verbreiten.

Ähnlich verhält es sich mit ausgewachsenen Insekten. Denn auch hier gilt nicht: Aus den Augen, aus dem Sinn. Denn ist der Staubsaugerbeutel gefüllt und die Saugstärke auf geringer Stufe eingestellt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass beispielweise Spinnen auch nach dem Saugvorgang überleben. Nicht nur vermeiden Verbraucher einen grausamen Tod der Tiere, sie vermeiden auch das Risiko eines erneuten Aufeinandertreffens.

Glassplitter und Energiesparlampen sollten nicht aufgesaugt werden

Besonders achtsam sollten Verbraucher in NRW und ganz Deutschland bei Asche sein, die grundsätzlich nicht aufgesaugt werden sollte. Asche kann drei Tage lang nach der Verwendung glühen und so Brände im Inneren des Geräts oder auch im Müllbeutel auslösen. Hinzu kommt: Einige Staubsaugerbeutel lassen die feine Asche durch, es kann zu Beschädigungen des Staubsaugers kommen.

Bei Glasscherben ist der Besen mitsamt Kehrblech die bessere Wahl. Eingesaugte Glasscherben können Schäden innerhalb des Geräts verursachen. Besonders vorsichtig sollte man bei gesplitterten Glühbirnen sein. Handelt es sich dabei um quecksilberhaltige Energiesparlampen, verbreitet sich das giftige Material in der gesamten Wohnung. Im vergangenen Jahr 2021 sorgte ein Staubsauger für eine Explosion an einer Tankstelle. Ein Mann wollte Benzin absaugen.

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