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Solaranlage auf Hausdach: Wie es bei mehreren Eigentümern funktioniert

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Eine Solaranlage auf dem Dach wird immer lohnenswerter. Aber was ist, wenn in einem Haus mehrere Eigentümer entscheiden müssen? Auch da ist einiges möglich.

Hamm - Wer Photovoltaik (PV) nutzt, spart Geld. Angesichts rasant steigender Energiekosten macht sich die Anschaffung einer Solaranlage sogar schneller bezahlt als in der Vergangenheit. Viele Hauseigentümer entscheiden sich daher für Solarzellen auf dem Dach. Dächer von Mehrfamilienhäusern mit mehreren Eigentümern sind dagegen oft leer. Das muss nicht sein.

TechnologiePhotovoltaik
FunktionUmwandlung von Lichtenergie

Solaranlage auf Mehrfamilienhaus: Scheu bei vielen Eigentümern

Als Grund für den Verzicht auf Solaranlagen werden oft steuerliche und bürokratische Hürden genannt. Dabei gibt es Möglichkeiten, wie auch sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit recht geringem Aufwand vom selbst erzeugten Sonnenstrom profitieren können. Das gilt umso mehr, da eine Gesetzesänderung vieles lukrativer und einfacher macht.

Die Energieagentur Regio Freiburg hat in einem Leitfaden mehrere Wege vorgestellt, wie WEG Solarenergie für sich nutzen können. Sie stellt auch Betriebskonzepte vor - vom Mieterstrom über die Allgemeinstromversorgung bis hin zu Einzelanlagen und Volleinspeisung des erzeugten Stromes.

Die erste Hürde auf dem Weg zu einer Solaranlage auf dem gemeinschaftlichen Dach ist die Zustimmung der anderen Parteien im Haus. Denn grundsätzlich ist die Installation einer Photovoltaik-Anlage eine bauliche Veränderung, die eine WEG mit einfacher Mehrheit beschließen kann, sagt Rechtsanwalt Michael Nack vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).

Solaranlage auf Mehrfamilienhaus: Eigentümer müssen ja sagen - aber nicht alle

Nur diejenigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, die für die Installation stimmen, müssen später auch die Kosten tragen. Es sei denn, die Maßnahme amortisiert sich, oder es wird bei der Beschlussfassung die doppelt qualifizierte Mehrheit (mehr als zwei Drittel der Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile) erreicht. Dann müssen alle Eigentümer die Kosten mittragen, in der Regel aufgeteilt nach den Miteigentumsanteilen.

Die zweite große Frage bei der Anschaffung einer Solaranlage ist: Welches Betriebskonzept kommt infrage? Naheliegend ist, dass die WEG die Photovoltaik-Anlage gemeinsam auf dem Dach installiert. Zu klären ist dann, ob mit der Anlage nur der Allgemeinstrom, also etwa für Aufzug und Treppenbeleuchtung, erzeugt werden oder ob der Strom auch in den Wohnungen genutzt werden soll.

„Die Planung und Vorbereitung einer Gemeinschaftsanlage ist ziemlich zeitintensiv, denn es muss in der Gemeinschaft Überzeugungsarbeit geleistet werden, damit die notwendigen Mehrheiten auch zustande kommen“, so Nack. Den verbindlichen Beschluss kann ausschließlich die Eigentümerversammlung fassen, die üblicherweise nur einmal im Jahr stattfindet.

Solaranlage auf Mehrfamilienhaus: Mieterstrommodell bringt steuerliche Hürden

Es gibt noch eine weitere Hürde: Wenn die WEG den Strom produziert und verkauft, wird sie rechtlich einem Stromversorgungsunternehmen gleichgestellt und auch steuerlich so behandelt. Das wäre beim sogenannten Mieterstrommodell der Fall, bei dem die Bewohner den Strom für ihre Wohnungen von der WEG beziehen. Dieses Problem verunsichert viele WEG.

Wollen die Parteien in einem Mehrfamilienhaus diese bürokratische Hürde umgehen, können sie sich für ein Betriebsmodell entscheiden, bei dem nicht die Eigentümer oder Mieter den Strom beziehen, sondern die Gemeinschaft selbst.

Beim Betriebsmodell Allgemeinstrom produziert die WEG als Gemeinschaft den Solarstrom, verbraucht ihn dann auch selbst in gemeinschaftlichem Eigentum wie Aufzügen, Treppenhausbeleuchtung oder Gemeinschaftsräumen. Damit verkauft sie ihren Strom nicht und gilt auch nicht als Unternehmen. Das macht es in den meisten Fällen bedeutend leichter.

Solaranlage auf Mehrfamilienhaus: Einzelanlagen können ebenfalls eine Option sein

Das einfachste Konzept für den Betrieb einer Solaranlage ist die Volleinspeisung. Dabei wird der gesamte von der Photovoltaik-Anlage erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist. „Zwar fällt hier der eigene PV-Stromverbrauch im Gebäude weg, aber der Strom bringt der WEG Geld ein“, sagt Johannes Jung. Allerdings fungiere die Wohnungseigentümergemeinschaft dann ebenfalls als Unternehmen.

Findet sich keine Mehrheit, um die PV-Anlage als Gemeinschaftsanlage der WEG zu installieren und zu betreiben, bleibt die Option der Einzelanlagen. „Dabei verpachtet die WEG an einzelne Mitglieder Flächen auf dem Gemeinschaftsdach“, sagt Michael Nack.

Einzelne Wohnungseigentümer werden Pächter, installieren ihre persönliche PV-Anlage und nutzen den Strom in ihrer Wohnung. „Die WEG tritt hier lediglich als Verpächter auf. Voraussetzung ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung über die Verpachtung der Dachfläche.“ (dpa-tmn)

In vielen Häusern und Wohnungen laufen im Sommer mobile Klimageräte auf Hochtouren. Wer Strom sparen will, sollte aber eher eine Alternative nutzen.

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