Einträge werden gelöscht - Schufa passt Speicherdauer von Privatinsolvenzen an
Wer in der Vergangenheit Privatinsolvenz anmelden musste, bekommt das wegen der Schufa-Auskunft auch später deutlich zu spüren. Aber: Nun werden Einträge gelöscht.
Hamm - Wer beispielweise einen neuen Mietvertrag unterschreibt, der kennt das Problem. Benötigt der Vertragspartner eine aktuelle Schufa-Auskunft, kommt man schnell ins Schwitzen. Der sogenannte Bonitätscheck weist die finanzielle Zuverlässigkeit nach. Schwierig wird es besonders dann, wurde in den vergangenen drei Jahren Privatinsolvenz angemeldet – bis jetzt.
Schufa löscht Einträge: Speicherdauer von Privatinsolvenzen wird verkürzt
Immer mehr Mieter verlangen heutzutage schon bei der Besichtigung einen Schufa-Bonitätscheck. Auch die Deutsche Bahn erwägt dieses Prozedere beim Kauf des 49-Euro-Tickets. Damit soll sichergestellt werden, dass der potenzielle Mieter auch in der finanziellen Lage ist, die Miete zu bezahlen. Der Bonitätscheck ist ein wichtiger Bestandteil einer Bewerbungsmappe. Für viele jedoch ist die Auskunft ein großer Dorn im Auge, der vieles schwieriger oder gar unmöglich macht.
Seit Dienstag, 28. März 2023, soll das der Vergangenheit angehören. Speicherte die Auskunftei bislang Privatinsolvenzen für drei Jahre, werden etwaige Einträge nun schon nach sechs Monaten aus den Archiven gelöscht. Das bestätigte eine Sprecherin der Schufa am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
Schufa verkürzt Speicherdauer für „schnellen wirtschaftlichen Neustart“
Mit diesem Schritt sollen von einer Restschuldbefreiung betroffene Verbraucher schneller entlastet werden. „Mit unserer Entscheidung schaffen wir Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir ermöglichen so den Restschuldbefreiten einen schnellen wirtschaftlichen Neustart“, wird Ole Schröder, im Vorstand der Schufa, zitiert.

Betroffene müssen demnach nicht selber tätig werden, die Löschung erfolgt automatisch. Am Dienstag hatte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Gerichtsverfahren bezüglich eines Streits ob der Löschung eines Schufa-Eintrags ausgesetzt. Nun wartet der BGH auf ein Signal aus Luxemburg, wo zwei ähnliche Fälle in den kommenden Monaten behandelt werden. Trotz der laufenden Verfahren reagierte die Schufa umgehend und verkürzte die Speicherdauer mit sofortiger Wirkung auf sechs Monate.