Produkte: Rückrufe und Warnungen
Im Supermarkt, Discountern, Drogerien oder anderen Geschäften ist immer mal wieder von Rückrufen zu sehen. Dabei handelt es sich um aktive Maßnahmen, um durch fehlerhafte Produkte oder Nahrungsmitteln Schänden von Personen abzuwenden. In Deutschland sind die rechtlichen Grundlagen für Rückrufe durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt. Es gibt ebenfalls Verordnungen der Europäischen Union, denen Deutschland nachkommen muss.
Produktwarnungen bei Lebensmitteln
Für Produktwarnungen bei Lebensmitteln ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig. Das BVL und die Bundesländer haben laut Paragraph 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) eine Informationspflicht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern, sobald ein Verdacht besteht, dass von einem Produkt ein Risiko für die menschliche Gesundheit ausgehen kann. Dafür betreiben BVL und die Bundesländer das Online-Portal lebensmittelwarnung.de. Dort werden Produktwarnungen zu Lebensmitteln veröffentlicht.
Warnung vor Produkten: Hersteller ist zum Rückruf verpflichtet
Hersteller sind verpflichtet, ein Produkt zurückzurufen, wenn der Genuss oder die Benutzung zu einer Gesundheitsgefährdung führen kann. Die Verbraucher müssen genau informiert werden, welche Teile einer Produktion von einem Rückruf betroffen sind.
Häufige Ursachen für den Rückruf von Lebensmitteln aus dem Handel, etwa bei Ketten wie Aldi, Lidl oder Edeka, sind Listerien, Salmonellen oder andere Belastungen mit Bakterien oder Pilzen. Auch Fremdkörper, die bei der Produktion in ein Lebensmittel gelangt sein können, kommen häufiger vor. An jeder Stelle eines Produktionsprozesses kann es dazu kommen, dass Fremdkörper in ein Produkt geraten. Deshalb fängt die Gefahrenanalyse schon bei den Rohstoffen an. Wichtiges Kriterium ist immer die Hygiene, sowohl von Personal auch als bei den Maschinen. Die Hersteller müssen die Gefahr von Kontaminationen minimieren. Siebe, Filter, Magnet oder sogar Röntgen-, Mikrowellen-, Laser- oder Ultraschallstrahlen können eingesetzt werden.
In vielen Fällen werden Hersteller und Handelsketten schon selbst tätig, wenn eine Gesundheitsgefährdung bei einem Produkt bekannt wird. Kenntnis erhalten sie durch ihre eigene Qualitätskontrolle oder von Kunden, die ein Produkt reklamieren.
Labore untersuchen Lebensmittel regelmäßig auf Keime, Pilze und die Menge verwendeter Zusatzstoffe. Die amtliche Lebensmittelüberwachung nimmt außerdem Betriebs- und Produktkontrollen vor und überprüft, ob Unternehmen die lebensmittelrechtlichen Vorschriften erfüllen.
Warnung vor Produkten: Rückruf nicht ignorieren
Produktwarnungen müssen von von der Online-Plattform entfernt werden, wenn ein Produkt nicht mehr in Verkehr gelangt oder „nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass diese Produkt, soweit es in den Verkehr gelangt ist, bereits verbraucht ist".
Kunden sollten einen Rückruf keinesfalls ignorieren. Denn: Schlimmstenfalls tragen die Verbraucher einen Schaden davon - und verlieren auch noch Schadenersatzansprüche, warnt die Verbraucherzentrale. Der Rückruf sei für die Hersteller nur die Notbremse. Von Anfang an müsse er dafür sorgen, dass er sichere Produkte auf den Markt bringt. Bei Sicherheitsmängeln muss das Unternehmen reagieren und notfalls ein Produkt vom Markt nehmen.
Wer allerdings von einer Rückrufaktion gar nichts erfahren hat und dann durch ein gefährliches Produkt zu Schaden kommt, verliere die Ersatzansprüche gegen den Hersteller in der Regel nicht. „Schlechte Karten können Sie nur haben, wenn der Hersteller einmal so gut informiert hat, dass Sie die Warnung in den Medien einfach mitbekommen mussten."