Winzerglühwein
Rückruf von Wein: Flaschen können explodieren - so soll das Produkt entsorgt werden
Ein Wein ist von einem Rückruf betroffen. Es handelt sich um einen roten Glühwein. Es besteht eine hohe Verletzungsgefahr. Vorsicht beim Entsorgen der Glasflasche.
Hamm - Es ist DAS Getränk zur Weihnachtszeit: der Glühwein. Wenn in diesem Corona-Jahr die Weihnachtsmärkte leider nicht öffnen, werden viele Fans des heißen Getränks auf Alternativen aus dem Einzelhandel für zuhause zurückgreifen. Aber Vorsicht: Ein Weingut hat jetzt einen Rückruf für seinen Glühwein in der Flasche veröffentlicht. Es besteht enorme Gefahr für Kunden, die den Wein haben.
Unternehmen | Biolandweingut Huter |
Sitz | Theilheim (Bayern) |
Produkt | Winzerglühwein |
MHD | 01.01.2022 |
Rückruf von Wein: Glühwein-Flaschen können explodieren - so soll das Produkt entsorgt werden
Das Biolandweingut Huter aus Bayern ruft seinen Winzerglühwein „aufgrund bestehender Gesundheitsgefahr“ zurück. Das Besondere: Die Gesundheitsgefahr besteht nicht bei Verzehr des Produkts, sondern allein schon dadurch, dass Kunden die Flasche des Weins zuhause haben.
Laut produktwarnung.eu hat das Unternehmen mitgeteilt, dass durch einen Produktionsfehler während der Füllung Hefe in den Glühwein gelangt ist. Dadurch könne es zu einer Nachgärung in der Flasche kommen. Die Folge: Die Glasflasche kann bersten, also quasi explodieren. Das kann sehr gefährlich sein und zu Verletzungen führen. Daher kam es zu dem Rückruf des Weins.
Rückruf von Wein: Flaschen können explodieren - so soll der Glühwein entsorgt werden
Betroffen von dem Rückruf ist der Winzerglühwein Rot in der 0,75 Liter Flasche und dem Mindesthaltbarkeitsdatum „01.01.2022“. Nach Angaben des Weinguts ist das Getränk in Bayern und Sachsen verkauft worden.
Das Unternehmen rät Kunden, die den Glühwein bei sich zuhause haben, ihn wie folgt zu entsorgen: Die Glasflasche sollte vorsichtig in eine Tüte gepackt werden. Diese muss dann verschlossen und erst dann entsorgt werden. Das Verbraucherportal produktwarnung.eu geht noch weiter: Kunden sollen die verpackte Glasflasche im Kofferraum transportieren und sie zusätzlich mit einer Decke abdecken. Kunden sollen also alles Mögliche versuchen, um zu verhindern, dass sie bei einer möglichen Explosion der Flasche verletzt werden.
Rückruf von Wein: Flaschen des Glühweins können explodieren - Verletzungsgefahr für Kunden
Wenn eine Glasflasche birst, zerspringt sie plötzlich mit großer Gewalt. Das kann sehr gefährlich sein, wenn sich jemand in der Nähe der Flasche befindet. Glassplitter könnten beispielsweise das Auge verletzten.
Die Rücknahme von Produkten aus dem Lebensmittelbereich ist nur verpflichtend, wenn diese nicht zum Verzehr geeignet sind oder eine Schädigung der Gesundheit durch sie entstehen kann, berichtet hna.de*. In diesem Fall macht eine Rücknahme des Weins aber keinen Sinn - zu groß ist die Gefahr, dass die Flasche explodiert und Menschen verletzt.
Rückrufe im Einzelhandel: Häufig Discounter wie Aldi und Lidl betroffen
Immer wieder kommt es zu Rückrufen im Einzelhandel. Aldi war jüngst von einem Rückruf betroffen. Dort ist verunreinigtes Fleisch in den Verkauf gekommen. Der Verzehr des Aufschnitts kann gesundheitsschädliche Folgen haben.
Ebenso wie Aldi sind auch Edeka, Lidl und Co. häufiger betroffen: Weil eine Charge verschiedener Pudding-Sorten möglicherweise Keime enthält, wurde ein beliebter Pudding zurückgerufen. Ein großer bundesweiter Rückruf hat viele Packungen Müsli zurückgehen lassen. Ein Bio-Hersteller hatte vor giftigen Rückständen in seinem Müsli gewarnt. Betroffen waren gleich vier Produkte. - *hna.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks
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