Rosenmontag: Bekomme ich für Karneval frei? Diese spannende Option gibt es
Wer Karneval feiern will und vom Arbeitgeber keine Freistellung bekommt, muss sich Urlaub nehmen. Für den Rosenmontag gibt es aber noch eine dritte Möglichkeit.
Hamm - Alaaf und Helau! Wer den Karneval liebt, wirft sich am Rosenmontag schon tagsüber ins närrische Treiben. In den NRW-Karnevalshochburgen ist das oft kein Problem, denn viele Arbeitgeber stellen ihre Beschäftigten an diesem Tag bezahlt ganz oder teilweise von der Arbeit frei - auch wenn sie das nicht tun müssen. Die Arbeitnehmer freut‘s.
Tag | Rosenmontag |
Datum | 20. Februar 2023 |
Brauchtum | Karneval |
Rosenmontag: Muss mir mein Arbeitgeber freigeben?
Das Gesetz sieht die Sache nüchtern, denn das Gesetz ist kein Jeck. Der Rosenmontag ist ein Arbeitstag wie jeder andere. Wer dennoch feiern will, muss einen kostbaren Urlaubstag hergeben. Ein Recht auf Freistellung haben Arbeitnehmer nicht - nicht einmal in Köln – dort bekommt der Rosenmontagszug eine neue Route, berichtet 24RHEIN – oder Düsseldorf. Es sei denn, sie haben eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Aber das ist die Ausnahme.
Alle anderen Angestellten haben an Karneval nur unter einer Bedingung Anspruch auf arbeitsfreie Zeit. Ihre Hoffnung trägt den sperrigen Titel „Betriebliche Übung“. Von einer solchen spricht der Jurist, wenn es sich um die „regelmäßige Wiederholung bestimmter gleichförmiger Verhaltensweisen des Arbeitgebers“ handelt, aufgrund derer Arbeitnehmer darauf vertrauen können, dass ihnen eine bestimmte Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll. Gerne wird dafür auch der Begriff Gewohnheitsrecht verwendet.
Klassisches Beispiel dafür ist eine jährliche Sonderzahlung wie etwa ein Weihnachtsgeld, das der Arbeitgeber mehrere Jahre lang in immer gleicher Höhe oder auf immer gleicher Berechnungsgrundlage (z.B. ein Drittel des Monatsgehalts) auszahlt. Typisch für die Betriebsübung ist, dass die Leistung „einfach so“ gewährt wird, also ohne entsprechende Vereinbarungen. Kommt das Geld mindestens drei Jahre in Folge, ist nach Auffassung von Arbeitsrechtsexperten eine „Betriebliche Übung“ entstanden und damit ein Anspruch des Arbeitnehmers.
Rosenmontag frei: Die Betriebliche Übung kann möglicherweise helfen
Zurück zum Karneval: Ein solcher Anspruch kann auch bestehen, wenn der Rosenmontag in der Firma regelmäßig über Jahre hinweg frei ist, der Arbeitgeber allerdings nie deutlich macht, dass er das nur unter Vorbehalt oder ausnahmsweise tut. Dann dürfen Arbeitnehmer annehmen, dass das wieder so sein wird. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten entsprechend der betrieblichen Übung dann weiterhin freigeben. Allerdings: Es empfiehlt sich grundsätzlich immer, das Gespräch zu suchen.
Worst Case für den Karnevalisten: Der Arbeitgeber rückt für Rosenmontag keine Freistellung heraus, außerdem ist schon Mitte Februar der ganze Jahresurlaub durchgebracht und die Sache mit der „Betrieblichen Übung“ fällt ebenfalls flach. Auf keinen Fall sollte man dann auf die Idee kommen, auf einen gelben Schein oder sonst wie blau zu machen. Wer dann im Karnevalstreiben erwischt wird, der riskiert Abmahnung oder sogar Kündigung.
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