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Rauchmelder in Wohnung und Haus austauschen: Frist muss beachtet werden

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Von: Daniel Schinzig

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Bekannt: Rauchmelder in der Wohnung sind Pflicht. Weniger bekannt jedoch: Sie müssen alle zehn Jahre ausgetauscht werden. Wann ist es bei Ihnen so weit?

Hamm - Von den kleinen Geräten geht im Ernstfall ein ohrenbetäubender Lärm aus - und das kann Leben retten. Rauchmelder müssen mittlerweile in jeder Wohnung in mehreren Zimmern installiert sein. So gibt es in NRW seit 2013 die Pflicht, dass Rauchmelder in neu gebauten Wohnungen von vornherein angebracht sein müssen. Seit 2017 müssen auch alle älteren Wohnungen mit den Geräten ausgerüstet sein. Was viele aber gar nicht wissen: Es gibt auch eine Pflicht, Rauchmelder regelmäßig auszutauschen. Und in vielen Fällen steht das Datum bald an.

Austausch der Rauchmelder: Viele Bewohner müssen eine Frist beachten

Dass Rauchmelder nicht ewig in Betrieb sind, ist durchaus sinnvoll. Wie alle anderen elektrischen Geräte kommt es auch bei den praktischen Lebensrettern zu Verschleißerscheinungen. Ab einem gewissen Punkt ist einfach nicht mehr gewährleistet, dass sich auf die Technik verlassen werden kann. Dazu kommt, dass in vielen Rauchmeldern Batterien mit einer Lebensdauer von 10 Jahren fest verbaut sind. Ein Wechsel der Batterien ist in diesen Geräten nicht möglich.

Und um es deutlich zu machen: Dass die Rauchmelder alle zehn Jahre ausgetauscht werden sollen, ist keine Empfehlung, sondern tatsächlich eine gesetzliche Pflicht. Geregelt ist das in der DIN-Norm DIN 14676. Spätestens zehn Jahre und sechs Monate nach der ersten Inbetriebnahme muss ein neuer Melder her. Aber Achtung: Das ist die Regel, aber nicht immer der Fall. Je nach verbauter Technik kann es sogar sein, dass bereits nach acht oder fünf Jahren ein Austausch fällig ist.

Im Idealfall schauen Sie also einmal selber nach. Das geht ganz einfach: Schrauben Sie das Gerät kurz ab. In der Innenseite sollte das Herstellungsdatum notiert sein. Im besten Falle finden Sie dort auch die Information, nach wie vielen Jahren nach dem Herstellungsdatum das Gerät ausgewechselt werden soll.

Austausch der Rauchmelder: Diese Pflichten gibt es

Mit Blick darauf, wann eine Rauchmelderpflicht für Wohnungen in Kraft getreten ist, fällt auf, dass das in mehreren Bundesländern zehn oder fast zehn Jahre zurückliegt. Wie bereits erwähnt, müssen Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure in neu gebauten Wohnungen in NRW seit dem 1. April 2013 mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Auch in Baden-Württemberg und Bayern ist das der Fall. In Niedersachsen ist das Gesetz bereits 2012 in Kraft getreten, in Rheinland-Pfalz müssen sogar ältere Bauten seit 2012 mit Meldern bestückt sein. Davon ausgehend, dass in diesen Fällen die Geräte zur Einführung der Pflicht in Betrieb genommen worden sind, kommt auf viele Bewohner schon bald ein Wechsel der Geräte zu.

Verantwortlich für den Austausch der Rauchmelder ist übrigens der Eigentümer der Wohnung. In vielen Fällen schicken die Eigentümer ohnehin regelmäßig Experten zu den Mietern, die die Geräte warten. In diesem Fall müssen sich die Bewohner nicht selbst um etwas kümmern. Ein Blick auf den Melder schadet mit Sicherheit trotzdem nicht, um im Fall aller Fälle dem Vermieter Bescheid zu sagen, dass ein neues Gerät hermuss.

Rauchmelder, so wichtig sie sind, können in manchen Situationen auch nerven. Beispielsweise, wenn man Raclette oder Fondue macht. Doch da lauern noch andere Gefahren. Wer wichtige Hygienetipps nicht beachtet, liegt eventuell später mit Fieber und Durchfall flach. Für ordentlich Rauch sorgen auch Böller und Raketen. Die kosten in diesem Jahr im Fachhandel so viel wie nie zuvor.

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