Strom und Gas werden teurer - aber nicht jede Erhöhung ist erlaubt
Die Kosten für Strom und Gas steigen. Verbraucher sollten sich aber nicht jede Erhöhung gefallen lassen - beispielsweise bei einem Vertrag mit Preisgarantie.
Hamm - Wer in den vergangenen Wochen in seinen Briefkasten geguckt hat, wird vermutlich einen Brief seines Energieversorgers entdeckt haben. Die Preise für Strom und Gas steigen rasant an. Die Versorger legen die hohen Beschaffungskosten am Energiemarkt auf ihre Kunden um. Aber nicht immer müssen sich Verbraucher das gefallen lassen. Bei Sonderverträgen mit Preisgarantie kann Widerspruch eingelegt werden.
Unternehmen | ExtraEnergie |
Gründung | 15. Juli 2008 |
Sitz | Monheim, Deutschland |
Preisgarantie gilt: Nicht jede Strom- und Gaserhöhung ist erlaubt
Ende Juli erhielten viele Kunden vom Energieversorger ExtraEnergie ein Schreiben, das sie über eine Erhöhung ihres Strom- oder Gastarifes informierte. Viele wird das stutzig gemacht haben, denn sie hatten Verträge mit langfristiger Preisgarantie abgeschlossen. Das bedeutet: Der Versorger hat seinen Kunden versichert, die Preise für Strom oder Gas über eine vertraglich vereinbarte Dauer konstant zu halten.
Erhöhung trotz Preisgarantie - ist das zulässig? Die rechtliche Lage sei eindeutig, sagt Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW. Untermauert wird dies jetzt noch einmal von einem Gerichtsbeschluss. Auf Antrag der Verbraucherzentrale hat das Düsseldorfer Landgericht dem Versorger ExtraEnergie per einstweiliger Verfügung (Az.: 12 O 247/22) bereits angekündigt Preiserhöhungen untersagt.
Die gestiegenen Beschaffungskosten dürften nicht auf Kunden umgelegt werden, wenn die Verträge eine Preisgarantie enthalten. ExtraEnergie müsse weiter zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern. Das Unternehmen kann gegen die nicht rechtskräftige Entscheidung Widerspruch einlegen.
Gerichtsbeschluss: Energieversorger sind an Preisgarantie gebunden
Der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf schützt alle Kunden der ExtraEnergie GmbH. Dazu gehören die Marken „prioenergie“ sowie „hitenergie“. Die Verbraucherzentrale NRW stellte einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem die Kunden der Preiserhöhung widersprechen sollten.
ExtraEnergie habe Verträge mit sogenannter eingeschränkter Preisgarantie angeboten. Preisänderungen waren demnach nur wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig, nicht aber wegen wachsender Kosten für die Beschaffung von Energie. Die Gasumlage, die ab Oktober 2022 in Kraft tritt, und andere Umlagen, die auf Verbraucher zukommen, dürften somit von der Entscheidung nicht betroffen sein.
Vorsorglich sollten die Zählerstände zum 1. September 2022 abgelesen werden, rieten die Verbraucherschützer. Bei der kommenden Rechnung sollte dann sorgfältig geprüft werden, ob die vertraglich vereinbarten Preise eingehalten wurden, rieten die Verbraucherschützer. Von ExtraEnergie war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. (mit dpa-Material)
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