Kurioser Rewe-Hinweis: „Leergutbons nicht in den Mund nehmen“
Pfandflaschen gehören in den Automaten und die Pfandbons in die Tasche. Das handhaben offenbar aber nicht alle Kunden so. Rewe-Mitarbeitern reicht es jetzt.
Hamm – Mitarbeiter in Supermärkten erleben mitunter verrückte Dinge. Bei einem Netto in Attendorn stand unlängst ein Pony zwischen den Regalen und ließ gleich eine Ladung frischer Pferdeäpfel da. Weniger tierisch, dafür aber ähnlich kurios, mutet nun ein Aufruf in einem Rewe in Taunusstein bei Wiesbaden an. Mithilfe eines Zettels an einem Leergutautomaten haben Mitarbeiter auf Missstände aufmerksam gemacht und eine Bitte an ihre Kunden gerichtet.
Rewe-Kunden sollen Pfandbons nicht mehr in den Mund nehmen
Wer kennt es nicht? Schnell noch einkaufen, vorher aber noch am Pfandautomaten das lästige Leergut abgeben. Schnell haben sich einige Flaschen angesammelt, der Bon wird immer länger. An der Kasse steht man dann später mit vollen Händen, der Wocheneinkauf muss aufs Band. Aber wohin mit dem Pfandbon, den der Automat zu Beginn des Einkaufs ausgespuckt hat? Spucke ist in diesem Fall für viele Supermarkt-Kunden das richtige Stichwort. Zum Verdruss einiger Rewe-Mitarbeiter – und sicherlich auch von anderen Supermärkten und Discountern.
Im Taunusstein in Wiesbaden reichte es den Rewe-Kassierern jetzt offenbar. Im Netz kursiert ein Handyfoto, aufgenommen vor einem Automaten zur Leergutannahme, wie es in nahezu jedem Supermarkt vorzufinden ist. Dieser ist jedoch mit einem Zettel versehen. Darauf steht: „Verehrte Kunden, aus hygienischen Gründen bitten wir Sie, die Leergutbons nicht in den Mund zu nehmen. Vielen Dank!“ In Zeiten von Corona- und RS-Virus sicherlich nicht nur ein gut gemeinter Hinweis aus Gründen des Ekels. Rücksichtnahme endet schließlich nicht an der Leergutannahme.
Gültigkeit und Fristen: Wann laufen Pfandbons ab?
Vielen Kunden stecken sich den Leergutbon aber vielleicht gar nicht zwischen die Lippen, um die Hände freizuhaben. Einige dürften auch schlichtweg Angst haben, ihn in der Hosentasche zu vergessen. Schnell kommen einige Euro zusammen – die dann verfallen, sobald ich den Supermarkt verlasse? Nein. Denn Pfandbons sind ziemlich lange gültig und können auch später eingelöst werden.
Die Gültigkeit von Pfandbons richtet sich nämlich nach den allgemeinen Verjährungsregeln. Diese beträgt drei Jahre und die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist. Wenn ein Kunde also seinen Pfandbon im Januar 2023 erhält, ist er bis zum 31. Dezember 2026 gültig – wenn er nicht wie in Taunusstein schon vollgesabbert ist.