Energiepauschale: Werden Millionen Deutschen die 300 Euro weggenommen?
Die Energiepauschale wird im September ausgezahlt. Etwa sieben Millionen Menschen in Deutschland bekommen die 300 Euro aber eventuell gar nicht.
Hamm - Ein Blick auf die Gehaltsabrechnung im September 2022 lohnt sich. Denn während das nächste Entlastungspaket geschnürt wird, dürfen sich Arbeitnehmer über die Energiepreispauschale (EPP) freuen. Aufgrund der hohen Sprit- und Energiepreise sollen Erwerbstätige finanziell entlastet werden. Doch kurz vor der Auszahlung gibt es offenbar neuen Gesprächsstoff.
Das System dahinter klingt auf dem ersten Blick relativ simpel. Mit der Gehaltsabrechnung für den September 2022 wird die Energiepreispauschale an alle Personen ausgezahlt, die zum 1. September ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorweisen können. Dabei gibt es keine grobe Unterteilung.
Energiepauschale: Werden 300 Euro gepfändet? 7 Millionen bangen
So bekommen wird allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen der Steuerklassen 1 bis 5 einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro brutto ausgezahlt. Laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) stehen die 300 Euro auch allen in diesem Jahr geringfügig Beschäftigten zu. Dazu zählen Minijobber und kurzfristig Beschäftigte. Auch Studenten können die EPP erhalten.
Allerdings könnte eine Gruppe leer ausgehen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) stellt nun in den Raum, dass die Energiepreispauschale von 300 Euro bei verschuldeten Personen gepfändet werden könnte. Demnach sei es bislang versäumt worden, die bevorstehende Leistung und dessen Unpfändbarkeit im Gesetz zu regeln.
300 Euro Energiepreispauschale: Auszahlung steht bevor - aber nicht für alle?
Das große Problem: Rund sieben Millionen Menschen in Deutschland gelten als verschuldet. Sobald ein Insolvenzverfahren oder eine Lohn- oder Kontopfändung vorliegt, gilt die Auszahlung der 300 Euro Energiepreispauschale als schwierig. „Über die Pfändbarkeit der Energiepreispauschale entscheiden letztlich die Gerichte“, bestätigte das Bundesfinanzministerium (BMF) der Bild.
Wie die Gerichte handeln, ist noch ungewiss. Über die Website meine-schulden.de stehen betroffenen Menschen Musterbriefe zur Verfügung, um den Erhalt der 300 Euro der Energiepreispauschale so einfach wie möglich zu machen. Auch Beratungsstellen können gesucht werden.