Kündigung wegen privater Videos und Fotos: Es kommt auf den Inhalt an
Arbeit ist Arbeit, Freizeit ist Freizeit: Ziemlich simpel. Oder können private Fotos und Videos in den sozialen Netzwerken zur Kündigung führen?
Hamm - In Finnland herrscht gerade große Aufregung um private Videos von Regierungschefin Sanna Marin, die auf den sozialen Netzwerken aufgetaucht sind. Die Videos zeigen die Politikerin beim ausgelassenen Feiern. Unter anderem ist die 36-Jährige dabei zu sehen, wie sie mit einem bekannten Sänger und Schauspieler eng an eng tanzt.
Die Reaktionen fallen höchst unterschiedlich aus: Während die einen sie als Vertreterin einer neuen Generation von Politikern feiern, ist das Verhalten von Marin für die anderen skandalös. Der Vorwurf: Eine Regierungschefin sollte 24 Stunden pro Tag für den Notfall handlungsfähig sein. Die Opposition sprach gar von einer Gefährdung für das Land. Der Politikerin wurden also private Fotos und Videos zum Verhängnis. Für den „normalen“ Arbeitnehmer stellt sich nun die Frage: Könnten für mich auch Konsequenzen drohen, wenn ich es online zu wild treibe?
Private Fotos und Videos: Können sie für eine Kündigung sorgen?
Rechtsanwalt Arndt Kempgens stellt klar: „Was Arbeitnehmer in Pause und Freizeit machen, können sie selbst entscheiden.“ Tatsächlich seien sie darin vollkommen frei - eigentlich. Doch ohne Ausnahmen gilt diese Regel natürlich nicht. Allzu hemmungslos sollte man es nicht treiben, wenn man seinen Job behalten möchte.
Denn arbeitsrechtliche Konsequenzen würden drohen, wenn sich aus den privaten, im Freizeitbereich entstandenen Bildern dienstlich relevante negative Bezüge ergeben, erläutert Kempgens. Und gibt auch einige Beispiele für solche Fälle. Wenn man sich in auf sozialen Netzwerken veröffentlichten Videos über den Chef lustig macht oder auf Bildern in der Freizeit mit Dienstuniform zu sehen ist, gilt dies als arbeitsrechtliches Fehlverhalten.
Die Kündigung kann auch ausgesprochen werden, wenn sich der Arbeitnehmer auf den Fotos und Videos als offenbar unqualifiziert für die Stelle zeigt. Ein strippender Pfarrer wäre beispielsweise so ein Fall. Oder auch ein Polizeibeamter, der homophobe Äußerungen tätigt - oder auch nur in den sozialen Netzwerken likt.
Private Fotos und Videos: Können sie für eine Kündigung sorgen?
Aber dürfen Arbeitgeber überhaupt öffentliche, private Beiträge ihrer Arbeitnehmer überprüfen? Klare Antwort vom Rechtsanwalt: Ja, dürfen sie. Das verstößt nicht gegen das Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 des Grundgesetzes) der Arbeitnehmer oder gegen den Datenschutz. Und man soll auch nicht nur vor dem Einstellungsgespräch darauf achten, was man online postet und likt. Auch, wenn man schon angestellt ist, können arbeitsrechtliche Konsequenzen auf einen zukommen, wenn man sich online falsch verhält.

Übrigens: Wer sich im Dienst mit Fotos und Videos oder generell mit privaten Dingen beschäftigt, riskiert ohnehin eine Abmahnung oder Kündigung. Denn in diesem Fall geht es ganz eindeutig um die bezahlte Arbeitsleistung und das Verhalten des Arbeitnehmers wirkt sich negativ auf die Dienstzeit aus.
Keine arbeitsrechtlichen, aber körperliche Konsequenzen kann es haben, wenn man verschimmeltes Brot isst. Einige Leute denken sich da aber nichts bei. Ist es wirklich gefährlich für die Gesundheit? Definitiv giftig ist die Spinne Zoropsis spinama. Und sie breitet sich gerade in Deutschland aus. Ein Grund zur Besorgnis?