Die obersten Zivilrichterinnen und -richter gehen selbst davon aus, dass viele trotzdem denken werden, dass auch auf Parkplätzen die „eingeschliffene Regel“ „rechts vor links“ gilt. Es müsse immer „damit gerechnet werden, dass sich der von rechts kommende Kraftfahrer - irrig - für vorfahrtberechtigt hält“, schreiben sie. Das sei aber kein Grund, den von rechts Kommenden „zu privilegieren“.
Die beiden Fahrer vom Baumarkt-Parkplatz in Lübeck müssen sich den Schaden übrigens zu 30 und 70 Prozent teilen. Beide waren an der unübersichtlichen Stelle zu flott unterwegs, der eine aber schneller als der andere. Er muss deshalb mehr bezahlen.
Seit mehr als zwei Jahren gibt es in Deutschland ein neues Verkehrsschild. Die Bedeutung kennen aber nur die wenigsten Autofahrer. Ein Verstoß kann teuer werden. Das gilt auch für ein weiteres neues Verkehrszeichen. Sogar ein Punkt in Flensburg ist bei Missachtung drin. (sst/dpa)