Paket kann nicht geliefert werden: Teure Fake-E-Mail vom Zoll
Die Vorfreude auf ein Paket ist dahin, wenn eine E-Mail vom Zoll kommt. Doch Moment mal, ist die wirklich echt? Wir klären auf.
Dortmund – Ein Shopping-Trip in die USA, nach Japan oder auch Australien kann so einfach sein. Smartphone, Tablet oder Laptop schnappen, internationalen Shop auswählen und los gehts. Denn viele Shops bieten internationales Shipping an. Das machen sich allerdings auch Betrügerinnen und Betrüger zunutze. In einer Fake-E-Mail vom Zoll wollen sie Zoll für die Pakete abgreifen.
Behörde | Bundeszollverwaltung |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium der Finanzen |
Behördenleitung | Präsidentin Colette Hercher |
Paket kommt angeblich nicht an: Betrüger wollen Zoll abgreifen
Dabei sind vor allem Personen von der aktuellen Betrugsmasche betroffen, die derzeit ein Paket aus dem EU-Ausland erwarten. Zwar kann auf diese Waren tatsächlich Zoll erhoben werden, doch das Vorgehen der Betrügerinnen und Betrüger hat mit dem des Zolls rein gar nichts zu tun.
Die betrügerischen Mails der Kriminellen sind laut Verbraucherzentrale NRW schon eine Weile unterwegs und tauchen immer wieder auf. Dabei ist das Vorgehen und der Inhalt der Nachrichten meist gleich. Die Mails stammen oft von Absendern wie „noreply@zoll.de“ oder „noreply@zoll-post.de“, sehen damit sogar halbwegs seriös aus, berichtet RUHR24.
Paket hängt angeblich im Zoll fest: Betrüger haben es auf Paysafecard abgesehen
In der Nachricht werden die Empfängerinnen und Empfänger dann darüber informiert, dass ein Paket für sie nicht zugestellt werden könne, bevor der Zoll nicht bezahlt wurde. Die Betrügerinnen und Betrüger fordern dazu auf, eine Gebühr zwischen saftigen 50 und 100 Euro mit einer sogenannten Paysafecard zu begleichen.
So kann eine Fake-Zoll-E-Mail laut Verbraucherzentrale NRW aussehen:
Sehr geehrter Kunde,
Ihr am 05/04/2022 versendetes Paket wird bearbeitet. Damit wir Ihr Paket liefern können, werden dem Importeur die Mehrwertsteuerkosten in Rechnung gestellt.
Gemäß den geltenden Zollbestimmungen ist jede Einfuhr aus einem Land außerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit einem Handelswert von mehr als 34.99 EURO unabhängig von der Art der Waren steuerpflichtig.
Artikel 134-I und II-1 ° des CGI: GESETZ Nr. 2012-1510 vom 03. Mai 2017 - Art. 68 (V) Die Validierung des Paysafecard-Guthabens für die Zahlung von Zollgebühren ist gültig.
Um die Zustellung Ihres Pakets für Ihre Heimatadresse zu ermöglichen, bitten wir Sie, Ihre nicht bezahlten Zollgebühren zu regulieren, indem Sie die folgenden Schritte ausführen, um die Zustellung des Pakets abzuschließen:
1.Kaufen Sie eine Paysafecard-PIN online (100 EURO)
2.Senden Sie den PIN-Code (16 Ziffern) an die folgende Adresse: Kundendienst@ Deutsch-zoll .de
3.Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrem neuen Paketcode und dem Link zur korrekten Bestätigung Ihrer Postanschrift
Grüße,
ZOLL Kundenservice
Dieser Dienstleister verkauft Guthaben-PIN-Codes. Wer im Besitz eines solchen Codes ist, kann über das Guthaben frei verfügen, die Betrügerinnen und Betrüger können sich den Betrag auszahlen lassen oder es im Internet nutzen. Das Problem an der Sache – vor allem für die Geschädigten: Es lässt sich schwer zurückverfolgen. Oft ist das Geld weg (mehr aktuelle Warnungen bei RUHR24).
Paket hängt im Zoll? Behörde weist auf Betrug hin und gibt Hinweise
Wer den Code bereits herausgeschickt hat, den Betrug aber doch noch bemerkt, kann schnell versuchen, die Paysafecard sperren zu lassen. Das geht auf der Homepage des Zahlungsdienstleisters. Die Möglichkeit besteht aber auch nur so lange, bis der Code eingelöst wurde – Verbraucherinnen und Verbraucher sollten also schnell handeln.

Auch der Zoll warnt vor diesem Vorgehen und verweist darauf, dass Zahlungen von Zöllen ausnahmslos auf Konten der Bundeskasse bei der Deutschen Bundesbank zu leisten sind. Weiter weist der Zoll auf folgendes hin:
- Der Zoll unterhält keine Konten bei ausländischen Banken, bei denen die IBAN nicht mit DE beginnt.
- Kryptowährung oder anderen Währungen als Euro werden durch die Zollverwaltung nicht verlangt.
- Der Zoll wird niemals zur Zahlung über einen Prepaid-Zahlungsdienstleister auffordern.
- Zahlungsaufforderungen werden niemals per E-Mail oder SMS versendet, sondern per Briefpost. Ausnahme ist, wenn man der Kontaktaufnahme via Mail ausdrücklich zugestimmt hat.
- Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der verantwortlichen Bearbeiterin oder des verantwortlichen Bearbeiters.
Somit können Mails dieser Art getrost ignoriert und in den Spam-Ordner verschoben werden. Vor allem dann, wenn man ohnehin kein Paket aus dem Ausland erwartet.
Aktuell kursiert auch eine Betrugsmasche bei WhatsApp mit einem falschen Gewinnspiel der Deutschen Bahn. Die Betrugsfalle lässt sich jedoch leicht erkennen.