Nicht nur bei Coca Cola: „Lass-mich-dran-Deckel“ werden bei allen Flaschen Pflicht
Coca Cola hat sie schon, bald werden sie Pflicht für viele Flaschen. Die „Lass-mich-dran-Deckel“ oder auch „Tethered Caps“ erobern den Markt.
Hamm - Dem einen oder anderen Verbraucher in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland ist er bestimmt schon zwischen die Finger kommen. Wer in den vergangenen Wochen etwa eine Einwegflasche Coca Cola öffnete, der wird eine kleine, aber feine Änderung bemerkt haben. Denn anstatt den roten Plastikdeckel in der Hand zu halten, blieb er an der Flasche hängen.
„Lass-mich-dran-Deckel“ werden Pflicht bei Flaschen - Coca Cola hat sie schon
Die sogenannten „Tethered Caps“ oder auch „Lass-mich-dran-Deckel“ drängen sich allmählich auf den Markt und werden von Coca Cola, das in allen Discountern teurer geworden ist, bereits angewendet. Nach dem Aufdrehen der Einweg-PET-Flasche bleibt dieser am Plastikring hängen. Ziehen und drehen hilft da nicht, was bei vielen Verbrauchern für Verwirrung sorgen könnte.
Doch dass die „Tethered Caps“ ihrem Namen alle Ehre machen (übersetzt: angebunden), ist pure Absicht. Mit ihnen soll die Umwelt geschont werden, indem Plastikmüll verringert wird. Ist bei einer Untersuchung noch herausgefunden worden, dass die kleinen Plastikdeckel oftmals verloren gehen oder nicht den korrekten Weg in den Müll finden, soll hier vorgesorgt werden.
„Tethered Caps“ für die Umwelt: Neue Deckel sollen Plastikmüll verringern
Ein treffendes Beispiel: Auf einem Strandabschnitt von 100 Metern an der Nordsee hat die Verbraucherzentrale NRW ganze 43 Plastikdeckel gefunden. Künftig sollen die neuen Deckel bei der Abgabe der Flasche erhalten bleiben. Der Konzern Coca Cola hat bereits angekündigt, die „Tethered Caps“ in elf von 14 Standorten integriert zu haben. In Hamm wurde im April 2022 ein Coca-Cola-Standort geschlossen.
Schon 2024 werden die „Lass-mich-dran-Deckel“ laut einer EU-Verordnung Pflicht - und das nicht nur bei Coca Cola. Betroffen sind alle PET-Getränkeverpackungen mit einem Volumen von bis zu drei Litern. Das gilt ebenso für Säfte und Mineralwasser wie auch für Milch.