Streik bei Lufthansa: Fast alle Flüge heute gestrichen - Rechte von Passagieren
Die Piloten der Lufthansa streiken am Freitag, 2. September. Nahezu alle Flüge sind heute gestrichen. Diese Rechte haben die 130.000 betroffenen Passagiere.
Hamm - Wieder kommt es in Deutschland zu vielen Flugausfällen. Nachdem Ende Juli das Bodenpersonal gestreikt hat, legen jetzt die Piloten der Lufthansa ihre Arbeit am Freitag, 2. September 2022, nieder. Die Gesellschaft streicht rund 800 Flüge an den Flughäfen München und Frankfurt. Auch am Samstag und Sonntag kann es noch zu Ausfällen und Verspätungen kommen.
Airline | Lufthansa |
Hauptsitz | Köln |
Umsatz | 16,81 Milliarden EUR (2021) |
Streik bei Lufthansa: Fast alle Flüge gestrichen - die Rechte von Passagieren
Laut Lufthansa werden voraussichtlich 130.000 Passagiere betroffen sein. In Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland enden an diesem Wochenende die Sommerferien. Somit trifft der Streik womöglich viele Urlaubsrückkehrer. In Bayern und Baden-Württemberg gehen die Ferien noch eine Woche länger.
Eurowings und Eurowings Discover sind von dem Streikaufruf nicht betroffen und sollen planmäßig fliegen. Auch Lufthansa-Flüge von nicht-deutschen Startpunkten finden statt, sofern Flugzeuge und Crews bereits im Ausland sind.
Lufthansa-Warnstreik: Diese Rechte haben Passagiere
Welche Rechte auf Entschädigung haben Betroffene in so einem Fall? Fluggäste haben bei einem Pilotenstreik im Fall von Verspätungen und Annullierungen nicht nur Ansprüche auf Ersatzbeförderung, Verpflegung und Unterbringung, sondern teils auch auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung in Höhe von 250 bis 600 Euro. Der Überblick:
- Ersatzbeförderung: Fällt der Flug aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesellschaft eine alternative Beförderung anbieten - sei es durch Umbuchung auf andere Flüge oder etwa die Umwandlung des Tickets in eine Bahnfahrkarte. Die Option wird bei innerdeutschen Flügen oft angeboten.
Reagiert die Airline nicht, empfiehlt es sich, ihr eine Frist zur Beschaffung einer Ersatzbeförderung zu setzen. Als angemessen sehen Reiserechtler hier einen Zeitraum von zwei bis drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit. Kommt die Airline der Aufforderung in dieser Zeit nicht nach, kann man sich selbst Ersatz beschaffen und die Kosten im Anschluss von der Airline einfordern. - Geld zurückverlangen: Passagiere können bei einem Pilotenstreik für ihren ausgefallenen Flug ihr Geld zurückverlangen. Die Rückzahlung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Dann müssen sie sich aber in jedem Fall selbst darum kümmern, wie sie ans Ziel kommen. Bleibt man am Airport und wartet etwa auf einen Ersatzflug, muss die Airline einem je nach Wartezeit Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und gegebenenfalls eine Unterbringung in einem Hotel besorgen.
Verspätet sich der Flug, können Passagiere ab einer Wartezeit von fünf Stunden vom Beförderungsvertrag zurücktreten und eine Erstattung verlangen. Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden. - Achtung bei Pauschalreisen: Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, ist der Reiseveranstalter und nicht die Airline der erste Ansprechpartner. Der Veranstalter muss dafür sorgen, dass der Kunde zu seinem Reiseziel kommt. Bei Kosten für Verpflegung oder eine Übernachtung ist der Reiseveranstalter in der Pflicht.
- Ansprüche prüfen: Im Detail können Passagiere ihre Rechte etwa auf der Website der Verbraucherzentralen nachlesen. Beim Prüfen von Ansprüchen kann die kostenfreie Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW helfen. Das bietet ein browserbasiertes Selbsthilfe-Tool bei Flugproblemen.
Bei Pilotenstreiks ist die Rechtslage für Fluggäste deutlich klarer. Denn es handelt sich um Angestellte der Airline, womit der Streik dem unternehmerischen Risiko der Fluggesellschaft und keinen „außergewöhnlichen Umständen“ zugeordnet werden kann. Beim Streik des Bodenpersonals der Lufthansa im Juli sah die Rechtslage etwas anders aus, weil es sich um Beschäftigte externer Dienstleister handelt.
Lufthansa-Piloten streiken: Gewerkschaft fordert 5,5 Prozent mehr Geld
Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat die Piloten der Kerngesellschaft wie auch der Frachttochter Lufthansa Cargo zu einem ganztägigen Streik aufgerufen. Die VC fordert neben 5,5 Prozent mehr Geld in diesem Jahr einen automatisierten Ausgleich oberhalb der Inflation ab 2023. Dazu kämen eine neue Gehaltstabelle sowie mehr Geld für Krankheitstage, Urlaub und Training.
Lufthansa-Personalvorstand Michael Niggemann forderte die VC zur Rückkehr an den Verhandlungstisch auf. Dem Unternehmen fehle „jedes Verständnis für den Streikaufruf“. Man habe ein „sehr gutes und sozial ausgewogenes Angebot gemacht“. Die Eskalation gehe zulasten Tausender Kunden.
Laut Lufthansa würden die Forderungen der VC die Personalkosten im Cockpit um 40 Prozent erhöhen. Zuletzt habe das Unternehmen eine Erhöhung der monatlichen Grundvergütung um pauschal 900 Euro angeboten. Bezogen auf die Laufzeit von 18 Monaten würde das Zuwächse von 18 Prozent für Berufsanfänger und 5 Prozent für Kapitäne in der Endstufe ergeben, teilte die Lufthansa mit. (mit dpa)
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