Heizkosten senken: Vermieter sind teilweise zum Nachrüsten verpflichtet
Mieter sollten mit Blick auf den Energieverbrauch einen genauen Blick auf die eigene Wohnung werfen. Manchmal sind Vermieter dazu verpflichtet, nachzurüsten.
Hamm - Schon jetzt können sich Mieter auf den anstehenden Herbst und Winter vorbereiten. Erst dann muss die eigene Wohnung wieder beheizt werden. Und dennoch ist das Handeln begrenzt, vielen sind die Hände gebunden. Der Verbrauch von Warmwasser kann herunter geschraubt, die Nutzung der Heizung limitiert werden. Mehr nicht? Vermieter sind teilweise zum Nachrüsten verpflichtet.
Heizkosten senken: Vermieter sind teilweise zum Nachrüsten verpflichtet
Die nächste Nebenkostenabrechnung könnte für den einen oder anderen Mieter in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland ziemlich bitter werden. Zahlreiche Gasunternehmen haben in den vergangenen Wochen bereits Kostenerhöhungen angekündigt. Schon jetzt sollten Mieter Kosten einsparen und Geld zurücklegen, um das böse Erwachen zum Jahreswechsel zu vermeiden. Nicht nur finanzschwache Haushalte werden möglicherweise vor große Probleme gestellt.
LEG-Chef Lars von Lackum wurde deshalb besonders deutlich. Mieter müssen sich auf einen Wärmeverzicht und wohl auf eine deftige Nachzahlung einstellen. Die Heizung runter zu drehen und den Warmwasserverbrauch zu regulieren ist ein erster Schritt. Doch Verbraucher können deutlich mehr tun.
Denn: Wer im Herbst und Winter die eigenen vier Wände beheizt, der sollte auf eine gute Wärmedämmung achten. Andernfalls würde unnötig viel Energie und somit Geld verschwendet. Mieter können den Vermieter auf Mängel in der Wohnung aufmerksam machen, wie der WDR berichtet. Zwar müssen Fenster vom Vermieter nicht immer ausgetauscht werden. Dichtungsbänder jedoch können bereits bei undichten Fenstern Abhilfe schaffen.
Heizkosten senken: Selber nachrüsten mit Dämmstoffplatten oder -folien
Deutlich mehr Energie einsparen lässt sich beim genauen Blick auf den Heizkessel. Ist dieser bereits über 30 Jahre im Mietshaus aktiv, muss dieser nach den Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) modernisiert werden. Dies betrifft Gas- und Ölheizungen. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Geräte mit einer Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik. Aktuell im Trend ist die Wärmepumpe, die sich aber nicht für alle Haushalte eignet. Klar ist: Eine neue Heizungsanlage kann die Energiekosten langfristig stark senken.
Zudem sollten Mieter auf die Leistung der Heizung achten. Heizt sich die Heizung auch bei geringer Stufe unnötig auf oder läuft nur unregelmäßig, ist der Vermieter laut WDR verpflichtet, hier nachzubessern. Wer verhindern will, dass Wärme durch die Wand verloren geht, kann Dämmstoffplatten oder -folien hinter den Heizkörper montieren.