Gas und Strom sparen: Energiesparplan bringt ab September Regeln und Verbote
Deutschland muss Energie sparen. Das Bundeskabinett hat zwei Verordnungen gebilligt, mit denen dies gelingen soll. Temperaturen runter, Licht aus - heißt es ab September.
Hamm - Die Sorge vor einer Gasknappheit im Winter 2022 ist groß. Seit Monaten dreht sich in Deutschland alles ums Energiesparen. Die Gas-Heizungen sollen runtergedreht und Lichter ausgemacht werden. Aber mit Bitten und Appellen ist es nicht getan - das hat uns die Corona-Pandemie deutlich gezeigt. Deshalb sollen zwei Energieeinsparverordnungen dafür Sorge tragen, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt.
In der einen Verordnung geht es um mittelfristige Maßnahmen, etwa einer Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung in den nächsten zwei Jahren (Tipps zum Sparen trotz Gasheizung finden Sie hier). In der anderen Einsparverordnung sind kurzfristige Maßnahmen festgehalten, die ab dem 1. September 2022 gelten - und auch in den privaten Bereich eingreifen.
Energiesparplan: 19 Grad im Büro, kalte Pools - ab September neue Regeln
„Es kommt (...) ganz wesentlich darauf an, deutlich mehr Gas einzusparen: in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, in möglichst vielen Privathaushalten“, wird Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) seitens des Bundeswirtschaftsministeriums zitiert.
Folgende Energieeinsparmaßnahmen gelten ab dem 1. September 2022 für eine Dauer von sechs Monaten:
- Mieter bekommen mehr Spielraum, um Energie einzusparen (Klauseln in Mieterverträgen, die eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen vorsehen, werden kurzfristig ausgesetzt)
- Schwimm- und Badebecken - auch private Pools - dürfen nicht mit Gas oder Strom aus dem Stromnetz beheizt werden
- Flure, große Hallen oder Foyers in öffentlichen Gebäuden, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält, sollen nicht mehr beheizt werden (Ausnahmen: Schulen, Kitas, Krankenhäuser)
- Büros (in öffentlichen Nichtwohngebäuden) dürfen auf maximal 19 Grad geheizt werden
- Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden müssen ausgeschaltet werden
- Keine Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern (Ausnahme: Sicherheits- und Notbeleuchtung)
- Ladentüren im Einzelhandel dürfen nicht dauerhaft geöffnet sein
- von 22 Uhr bis 16 Uhr dürfen keine Werbeanlagen - auch Schaufenster - leuchten (Ausnahmen sind etwa Werbeträger in Wartehallen, an Haltepunkten und Bahnunterführungen)
- Spätestens zum Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude Kunden beziehungsweise Mieter über den zu erwartenden Energieverbrauch, damit verbundene Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren
Energieeinsparverordnung: „Stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung“
„Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung, und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag zählt“, betonte Robert Habeck.
Eine Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen, die das Kabinett am Mittwoch ebenfalls beschloss, braucht noch die Zustimmung des Bundesrats und soll ab Oktober für zwei Jahre gelten.
Die Menschen in Deutschland sollten nicht nur wegen einer drohenden Gasknappheit versuchen, Energie einzusparen. Auch an den Geldbeutel sollte gedacht werden. Die Gasumlage wird ab Oktober für Mehrkosten für Verbraucher sorgen. Ihre genaue Höhe von 2,4 Cent pro Kilowattstunde steht nun fest. Wie teuer es für jeden einzelnen wird, lässt sich einfach berechnen.