Führerschein-Revolution in Europa: EU plant Änderungen der Regeln
Die EU-Führerscheinreform bringt Änderungen mit sich. Besonders Camper und Wohnmobil-Fans dürfen sich über die neuen Regeln freuen.
München – Die Europäische Union ist derzeit dabei, ihre Führerscheinregeln zu überarbeiten, um die Anzahl der Unfälle in ganz Europa zu reduzieren. Die sogenannte 4. Führerscheinrichtlinie, die im März 2023 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde, soll diesen Reformprozess leiten. Der endgültige Beschluss wird für den Herbst erwartet.
EU plant Änderungen der Führerscheinregeln
Bereits jetzt sind einige Änderungen im Führerscheinrecht, die europäische Fahrzeughalter betreffen werden, bekannt. Dazu gehört beispielsweise, dass das EU-Parlament Ende Februar 2024 mehrheitlich gegen obligatorische Gesundheitsuntersuchungen und kürzere Umtauschfristen für Senioren gestimmt hat. Darüber hinaus sind weitere Neuerungen absehbar, darunter eine, die besonders für Camper von Interesse sein dürfte.
Nach der Abstimmung des EU-Parlaments über die EU-weiten Führerschein-Neuerungen am 28. Februar wurden auch Informationen zu den Hauptthemen der Reform veröffentlicht. Laut dem Deutschen Automobilclub ADAC gehört dazu die Einführung eines digitalen Führerscheins für alle EU-Bürger. Dieser soll künftig per App auf dem Smartphone abrufbar sein, während der Scheckkarten-Führerschein weiterhin für diejenigen erhältlich sein soll, die keinen digitalen Führerschein erwerben können oder wollen.
Im Rahmen der EU-weiten Führerschein-Reform sind auch Änderungen geplant, die sich auf Fahranfänger beziehen. Das EU-Parlament hat bereits eine Probezeit von mindestens zwei Jahren in allen Ländern der Union beschlossen. Bei Verstößen gegen die Regeln sollen strengere Strafen verhängt werden. Zudem soll das begleitete Fahren ab 17 Jahren (B17) europaweit für die Fahrerlaubnisklassen B, C und C1 eingeführt werden. In Deutschland ist dies bereits seit 2006 möglich.
Änderung der Gewichtsgrenzen für die Führerschein-Klasse B
Die EU-Vertreter arbeiten jedoch auch an einer Änderung der Gewichtsgrenzen für die Führerschein-Klasse B. Sollte das EU-Parlament die betreffende Regelung im Herbst beschließen, könnte dies eine wichtige Neuigkeit für begeisterte Camper und Wohnmobil-Fans bedeuten und sogar Vorteile mit sich bringen.
Nach der aktuellen Regelung dürfen Inhaber eines Pkw-Führerscheins der Klasse B Kraftfahrzeuge mit bis zu acht Sitzplätzen und dem Fahrersitz sowie einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen oder 3500 Kilogramm führen. Darüber hinaus dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 Kilogramm mitgeführt werden. Wenn das Gewicht des Anhängers die zulässige Gesamtmasse übersteigt, darf das Gespann insgesamt maximal 3500 Kilogramm wiegen.
Das EU-Parlament könnte jedoch bald die Obergrenze der bisherigen EU-Führerschein-Richtlinie neu festlegen. Nach aktuellem Stand des Gesetzgebungsverfahrens plant es, die Gewichtsgrenze der Führerschein-Klasse B für alle EU-Fahrzeughalter, die bereits länger als zwei Jahre im Besitz ihres Führerscheins sind, zu erhöhen. Die neue Gewichtsgrenze hängt dann von der Art des jeweiligen Kraftfahrzeugs ab.
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Gewichtsgrenze der Klasse B soll auf 4250 Kilogramm angehoben werden
Für Wohnmobile, Krankenwagen und Sonderfahrzeuge (wie Feuerwehrwagen) soll die bisherige Gewichtsgrenze der Klasse B auf 4250 Kilogramm angehoben werden. Diese Fahrzeuge sind die einzigen, bei denen diese Änderung unabhängig von ihrer Antriebsart umgesetzt wird. Damit unterscheiden sie sich von allen anderen Fahrzeugarten der Klasse B hinsichtlich der neuen Gewichtsobergrenze.
Die zulässige Gesamtmasse soll auch für alle anderen Fahrzeuge von maximal 3500 Kilogramm auf 4250 Kilogramm erhöht werden. Allerdings soll diese Änderung nach aktuellem Stand des Gesetzgebungsverfahrens nur für Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten eingeführt werden.
Für Fahrzeuge zur Personenbeförderung (acht Sitzplätze plus Fahrer) soll zudem die Regelung für Gespanne geändert werden: Diese Fahrzeuge mit alternativen Antrieben bis 4250 Kilogramm sollen mit einem Anhänger bis maximal 750 Kilogramm gefahren werden dürfen. Damit wäre in Zukunft ein Gespann mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 5000 Kilogramm erlaubt.
Willkommene Neuigkeit für Wohnmobil-Fans
Die neue EU-Richtlinie für Führerscheine dürfte eine willkommene Neuigkeit für Wohnmobil-Fans sein. Sie bietet ihnen nicht nur deutlich mehr Flexibilität bei der Wahl eines Wohnmobils mit deutlich mehr Gewicht – und damit in den meisten Fällen auch größerem Stauraum oder besserer Ausstattung.
Laut dem Camping-Onlineportal Pincamp wird die neue EU-Führerscheinrichtlinie auch einen Aspekt des Klasse-B-Führerscheins beseitigen, der vielen Campern bisher ein Dorn im Auge war. Dies betrifft insbesondere diejenigen, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben: Um ein Wohnmobil mit einem größeren Gesamtgewicht als 3500 Kilogramm führen zu dürfen, benötigten sie bisher zusätzlich zum Führerschein der Klasse B eine Fahrerlaubnis der Klasse C1. Die neue EU-Richtlinie wird dies ändern.
Nach der Verabschiedung der Richtlinie durch das EU-Parlament im Herbst muss sie noch von der EU freigegeben werden. Anschließend müssen die einzelnen EU-Staaten die potenziellen Änderungen der 4. Führerscheinrichtlinie in ihr nationales Recht übernehmen. Erst wenn dies geschehen ist, treten die neuen EU-weiten Regelungen in Kraft. Insgesamt dürften sie dann rund 57 Millionen Führerscheinbesitzer in der EU betreffen.