Millionen Deutsche müssen Führerschein umtauschen - diese Fristen gelten
Bye bye „Lappen“: Millionen Deutsche müssen ihren Führerschein umtauschen. Wo ist der Umtausch möglich? Welche Fristen gelten? Und was kostet das? Alle Infos.
Hamm - Viele bezeichnen ihn im Alltag als „Lappen“. Diesen Namen hat der Führerschein wegen seiner früheren Erscheinungsform bekommen. Aufgrund seiner Größe, seines hohen Textilgehalts im Papier und der grauen Farbe glich das Dokument damals durchaus einem Küchenutensil. Doch schon bald wird diese Form des Führerscheins Geschichte sein: Millionen Deutsche müssen ihren „Lappen“ umtauschen. Aber auch neuere Varianten sind betroffen.
Land | Deutschland |
Hauptstadt | Berlin |
Bevölkerung | 83,02 Millionen (2019) |
Führerschein umtauschen: Millionen Deutsche betroffen - diese Frist gilt
Der Bundesrat hat den Umtausch von Führerscheinen, die es schon bald auch digital in einer App auf dem Smartphone geben könnte, bereits im Februar 2019 beschlossen und setzt damit die sogenannte Dritte EU-Führerscheinrichtlinie um. Danach müssen alle Fahrerlaubnisse, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, spätestens bis zum 19. Januar 2033 gegen eine neue EU-Version umgetauscht werden. Allerdings haben nicht alle Deutschen so viel Zeit, für manche läuft die Frist schon in wenigen Monaten ab.
Denn die Fristen sind gestaffelt und enden je nach Geburtsjahr des Inhabers bzw. Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis. Zunächst sind die alten „Lappen“ in Papierform betroffen - also die Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. An diesem Tag wurde nämlich der Führerschein im Scheckkartenformat in Deutschland eingeführt. Die jeweilige Frist, bis wann man die alte Fahrerlaubnis umtauschen muss, hängt vom Geburtsjahr ab:
Geburtsjahr vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerschein umtauschen: Auch bestimmte EU-Scheckkarten betroffen
Danach müssen aber auch die Auto- und Motorradfahrer ihren Führerschein umtauschen, die ihn schon im Scheckkartenformat im Portemonnaie haben. Maßgeblich für die Frist, bis wann das geschehen sein muss, ist dann das Ausstellungsjahr:
Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Betroffen vom Umtausch der Führerscheine ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland: Nach Angaben des ADAC müssen rund 15 Millionen Papier-Lappen und etwa 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden - insgesamt also rund 43 Millionen Stück. Das Bundesverkehrsministerium betont aber: „Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.“ Neue Prüfungen oder Gesundheits-Tests seien also nicht erforderlich.
Wo muss man seinen Führerschein umtauschen? Was kostet das?
Der Umtausch erfolgt über die jeweilige Führerscheinstelle des Wohnorts, häufig also über das Straßenverkehrsamt des Kreises oder der Stadt, in der man lebt. Dafür benötigt man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und seinen alten Führerschein. Doch der Umtausch ist auch mit Kosten verbunden: Rund 25 Euro kostet das neue EU-Exemplar nach Angaben der Bundesregierung. Wenn der alte Papier-Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, benötigt man zudem eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, die man per Post, telefonisch oder online beantragen und direkt an die aktuelle Führerscheinstelle schicken lassen kann.
Mit den einheitlichen Führerscheinen will die EU vor allem dafür sorgen, dass Fälschungen noch schwieriger möglich sind. Denn bislang ist eine Fahrerlaubnis unbegrenzt gültig, Daten wie das Foto oder der Name werden also nicht geändert. Nachdem man seinen Führerschein umgetauscht hat, ist der neue nur noch 15 Jahre gültig und muss - wie der Personalausweis oder Reisepass - regelmäßig erneuert werden. Für alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt das bereits. Sie müssen also nicht umgetauscht werden.
Und was passiert, wenn man die Frist zum Umtauschen des Führerscheins verpasst? Dann müssen Auto- und Motorradfahrer mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen, wie die Bundesregierung erklärt, die jetzt auch einen neuen Bußgeldkatalog beschlossen hat. Im Ausland kann es zudem mit einem abgelaufenen Dokument zu Problemen kommen. Doch seine Fahrerlaubnis verliert man dadurch nicht: Die Inhaber, die einen abgelaufenen Führerschein haben, dürfen weiterhin die Fahrzeuge steuern, für die sie die Erlaubnis einmal erworben haben.