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Führerschein umtauschen: Erste Frist abgelaufen - wer als Nächstes dran ist

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Von: Hannah Decke

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Millionen Menschen in Deutschland müssen ihren alten Führerschein umtauschen. Die erste Frist lief ab. Alle Infos zum Tausch.

Hamm - Besitzen Sie noch einen alten Führerschein? Dann sollten Sie aufpassen: Rund 43 Millionen Führerscheine müssen gegen neue Exemplare umgetauscht werden. Für einige Jahrgänge endete die Frist schon im Juli, genauer gesagt am Dienstag, 19. Juli.

Führerscheine sollen EU-weit einheitlich und zugleich fälschungssicher sein. Außerdem sollen alle neuen Dokumente in einer Datenbank registriert werden, um Missbrauch vorzubeugen. Deshalb gilt in Deutschland die Pflicht, seinen alten Führerschein umzutauschen. Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Millionen Führerscheine laufen ab: Erste Frist zum Umtausch endet morgen

Per Gesetz ist geregelt, in welcher Reihenfolge Autofahrer die alten Exemplare abgeben müssen. Das soll die Behörden vor Überlastung schützen und Wartezeiten vermeiden. Dabei wird zwischen Ausstellungsdatum und Geburtsjahr des Inhabers unterschieden. Bei Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr ausschlaggebend.

Und die erste Frist endete jetzt, am 19. Juli. Betroffen waren Autofahrer der Geburtsjahre 1953 bis 1958, die noch einen alten Papier-Führerschein haben, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Diese Jahrgänge hatten ihre Frist verlängert bekommen, da es durch die Corona-Pandemie schwierig war, einen Termin zu ergattern.

Pflicht-Umtausch: Hier kann der neue Führerschein beantragt werden

Wer den Umtausch bis zum 19. Juli nicht rechtzeitig geschafft hat, muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarngeld rechnen. Außerdem kann es im Ausland zu Problemen kommen. Laut Bußgeldkatalog kämen zehn Euro auf die betroffenen Autofahrer zu. Wer seinen „alten Lappen“ noch gegen einen EU-Führerschein umtauschen muss, sollte folgendes beachten:

*Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Das lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und muss an die aktuelle Führerscheinstelle geschickt werden.

Ob Sie Ihren Führerscheintausch auch online beantragen können, hängt von der jeweiligen Behörde ab. In Nordrhein-Westfalen etwa gibt es kein einheitliches Vorgehen. In den allermeisten Städten und Landkreisen ist ein persönlicher Termin in der Führerscheinstelle unumgänglich.

Das müssen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins der Behörde vorlegen

Diese Dokumente müssen beim Führerscheinumtausch vorgelegt werden:

Führerscheinumtausch: Die Fristen nach Jahrgängen

Und das sind die nächsten Fristen für den Umtausch des alten Führerscheins, der vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde:

GeburtsjahrFrist
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025
vor 1953*19. Januar 2033

*Bei Führerschein-Inhabern, die vor 1953 geboren wurden, gilt die Frist (19. Januar 2033) unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Führerscheinumtausch: Die Fristen nach Ausstellungsdatum

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend. Das sind die Fristen:

AusstellungsdatumFrist
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Wer seinen Führerschein ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen hat, besitzt bereits den EU-Führerschein. Aber Achtung: Auch dieser ist nicht ewig gültig. Pkw-Führerscheine der Klasse B sind nur noch 15 Jahre lang gültig. Danach müssen sie erneut werden.

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