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Arbeitnehmer, Rentner, Studenten - wer profitiert wie vom Entlastungspaket?

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Von: Simon Stock

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Das nächste Entlastungspaket kommt. Welche Maßnahmen es für Rentner, Arbeitnehmer, Studenten und Empfänger von Sozialhilfe beinhaltet, listen wir hier auf.

Hamm - Mit einem 65 Milliarden schweren Entlastungspaket will die Bundesregierung die extrem steigenden Lebenshaltungskosten für Millionen Haushalte abfedern. Das von Bundeskanzler Olaf Scholz vorgestellte dritte Entlastungspaket enthält eine ganze Reihe von Maßnahmen, von denen „alle Menschen“ etwas haben sollen.

Stimmt das auch? Wir analysieren, welche Gruppen in NRW und ganz Deutschland vom Entlastungspaket profitieren. Nicht jede Maßnahme des Pakets greift übrigens sofort. Ein Teil des Geldes fließt bereits im Dezember 2022, andere Auszahlungen folgen später.

Entlastungspaket: Arbeitnehmer, Rentner, Studierende - wer profitiert wie?

Von dem am 4. September 2022 vorgestellten Entlastungspaket 3 profitieren folgende Gruppen in unterschiedlichem Maße:

Entlastungspaket: Wie Arbeitnehmer profitieren

Arbeitnehmer profitieren von mehreren Maßnahmen des Entlastungspakets. Auf die potenziell lukrativste besteht jedoch kein Anspruch: der Inflationsbonus. Die Bundesregierung fordert Arbeitgeber auf, Beschäftigten - ähnlich wie beim Corona-Bonus - zusätzlich zum normalen Einkommen Geld zu zahlen und auf diese Weise auch ohne dauerhaft wirkende Lohnerhöhung zu entlasten. Der Bonus kann maximal 3.000 Euro betragen und bleibt steuerfrei.

Pendler unter den Arbeitnehmern können durch den Nachfolger des 9-Euro-Tickets sparen. Das subventionierte Monats-Abo für Bus und Bahn soll im Januar 2023 kommen und zwischen 49 und 69 Euro kosten. Über eine Nachfolge des 9-Euro-Ticket wurde lange diskutiert

Entlastungspaket: 9-Euro-Ticket und Strompreis-Deckel hilft (fast) allen

Wer als Arbeitnehmer im Homeoffice arbeitet, profitiert von der Entfristung und Verlängerung der Homeoffice-Pauschale. Pro Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von 5 Euro, maximal 600 Euro jährlich, möglich. Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer wird um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Die Entfernungspauschale für Fernpendler ist befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht worden.

Eine weitere Entlastung, von der nicht nur Arbeitnehmer profitieren, ist die Deckelung des Strompreises für den Grundbedarf. Privathaushalte sollen eine Basismenge an Strom zu vergünstigten Preisen gutgeschrieben bekommen. Alles, was darüber hinaus verbraucht wird, kostet Marktpreis.

Eltern unter den Arbeitnehmern erhalten ein um 18 Euro pro Monate höheres Kindergeld für das erste und zweite Kind.

Entlastungspaket: Wie Rentner profitieren

Auch Rentnerinnen und Rentner profitieren von einigen Maßnahmen des Entlastungspakets, etwa dem 9-Euro-Ticket-Nachfolger oder der Strompreis-Deckelung. Eine ist jedoch nur für sie gedacht.

Rentner erhalten nun eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro - so wie Arbeitnehmer, die damit bereits beim vorangegangenen Entlastungspaket bedacht wurden. Rentner erhalten das Geld zum 1. Dezember 2022.

Entlastungspaket: Wie Studierende und Azubis profitieren

Studierende, Auszubildende und Berufsfachschüler profitieren vor allem von den allgemeinen Maßnahmen des Entlastungspakets 3. Anders als andere Gruppen dürfte für Studentinnen und Studenten der Nachfolger des 9-Euro-Tickets nicht von großer Bedeutung für sie sein. Sie haben in der Regel Semestertickets.

Studierende und Auszubildende profitieren allerdings von einer Energiepauschale. Wer am 1. Dezember 2022 noch eingeschriebener Student oder Studentin ist oder in einer Erstausbildung, erhält 200 Euro. Indirekt profitieren diese Gruppen von der Erhöhung des Kindergeldes - dann nämlich, wenn die Eltern es ihnen auszahlen. Eltern bekommen Kindergeld, solange das Kind bis 25 Jahre alt ist und in der Erstausbildung.

Entlastungspaket: Wie Sozialhilfeempfänger profitieren

Einige Maßnahmen des dritten Entlastungspakets richten sich an die finanziell Schwächsten; an die Empfänger von Sozialleistungen. Bezieher von Wohngeld sollen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für den Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 erhalten. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro.

Das Bürgergeld wird eingeführt. Anfang 2023 sollen die Regelsätze für Bedürftige auf rund 500 Euro erhöht werden. Aktuell beträgt der Hartz-IV-Satz 450 Euro. Zudem soll eine weitere Besonderheit kommen. Anders als zuvor soll beim Bürgergeld die prognostizierte Inflation eingerechnet werden, um Beiträge zu erhöhen. Bisher stiegen die Hartz-IV-Sätze erst nachträglich an.

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