Energiepauschale: Manche werden doppelt bedacht - mit einem Haken
Die Energiepauschale 2022 in Höhe von 300 Euro wird bald ausgezahlt. Einige Bürger könnten doppelt bedacht werden. Es gibt allerdings einen Haken.
Hamm - Bald ist Zahltag: Im September 2022 soll die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an alle Erwerbstätigen in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland ausgezahlt werden. Während manche Menschen durch die Regelungen der EPP leer ausgehen, können andere sogar doppelt bedacht werden. Doch dabei gibt es einen Haken.
Energiepauschale: Manche werden doppelt bedacht - mit einem Haken
Die Energiepauschale soll die Bürger in Deutschland von den hohen Energiepreisen entlasten, die durch die geplante Gasumlage voraussichtlich noch weiter steigen werden. Um mögliche Strom- oder Gasnachzahlungen stemmen zu können, erhalten Erwerbstätige im September zusätzlich zum normalen Gehalt 300 Euro als EPP, die allerdings noch versteuert werden müssen, wie kreiszeitung.de berichtet.
Schnell gab es Kritik an der Maßnahme. Schließlich gehen nach Ansicht der Kritiker viele Bevölkerungsgruppen leer aus, weil sie nicht als erwerbstätig gelten. Doch Minijobber und Studenten können die Energiepauschale über Umwege ebenfalls bekommen. Auch Rentner haben unter gewissen Umständen einen Anspruch auf die EPP, wie Merkur.de berichtet.
Energiepauschale: Doppelte Anrechnung für Angestellte mit Nebenjob möglich - Finanzamt korrigiert
Diejenigen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden wahrscheinlich erbost sein, wenn sie hören, dass manche Bürger bei der Energiepauschale gleich doppelt bedacht werden. Dazu zählen Personen, die angestellt sind und nebenbei freiberuflich arbeiten oder ein Gewerbe betreiben, berichtet chip.de. Aus steuerlicher Sicht haben sie sowohl Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit als auch welche aus einem Gewerbebetrieb (§15 Einkommensteuergesetz) oder aus selbstständiger Arbeit (§18).
In solchen Fällen kann es dem Bericht zufolge passieren, dass die Betroffenen die Energiepauschale über die Gehaltsabrechnung aus dem Hauptberuf bekommen und zusätzlich die Steuervorauszahlungen aus der Nebentätigkeit herabgesetzt werden. Doch die doppelte Anrechnung der 300 Euro hat einen Haken: Jeder Anspruchsberechtigte darf sie nur einmal erhalten. Dementsprechend soll das zuständige Finanzamt über die Einkommensteuerveranlagung 2022 korrigieren, wenn Bürger zweimal bedacht wurden. Für Personen, auf die diese Situation zukommen könnte, empfiehlt es sich daher, genau auf den Steuerbescheid zu gucken und gegebenenfalls beim Finanzamt nachzufragen.
Möglich ist es übrigens, dass ein Haushalt die Energiepauschale mehrfach bekommt. Denn die 300 Euro werden nicht pro Haushalt, sondern pro Erwerbstätigem ausgezahlt. Sind beispielsweise beide Ehepartner angestellt, bekommt jeder die EPP über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt.