Förderung von E-Autos: So viel Geld gibt es 2022 bei Kauf oder Leasing
E-Autos sind beliebt, allerdings auch teuer. Dank Förderung durch Umweltbonus und Innovationsprämie lassen sich die Kosten bei Leasing, Kauf und Gebrauchtwagen drücken.
Hamm - E-Autos sind nicht erst seit Explosion der Benzinpreise beliebt. Aber leider sind sie auch teuer. Wer ganz oder teilweise mit Strom fahren möchte, kann auf einen Zuschuss durch Staat und Hersteller bauen. Dank Umweltbonus und Innovationsprämie können Kunden den Preis für die Anschaffung teils deutlich drücken. Das gilt auch für gebrauchte E-Autos und Leasing-Modelle. Aber Achtung: Das Datum der Zulassung ist entscheidend, nicht das Datum des Kaufs.
E-Autos 2022: Innovationsprämie und Umweltbonus als Hilfe beim Kauf
Die Maximal-Förderung setzt sich aus Bundesanteil (Umweltbonus plus Innovationsprämie) und Herstelleranteil zusammen. Sie gibt es aktuell für reine E-Autos. Bis zu 9.000 Euro kann der Käufer gegenüber Listenpreis sparen. Plugin-Hybride erhalten immerhin noch eine Förderung von bis zu 6.750 Euro, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (CO2-Emission maximal 50 Gramm pro Kilometer oder E-Mindestreichweite von 60 km).
Diese Fördersummen gelten nur noch bis Ende 2022 und die volle Förderung erhalten nur Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden.
Wichtig: Über die Höhe der Förderung entscheidet das Datum der Zulassung. Ohne Zulassung kein Antrag auf Förderung. Und ohne Auto keine Zulassung. Wer sein E-Auto also jetzt erst bestellt, läuft angesichts der teils massiven Lieferprobleme Gefahr, dass er das Fahrzeug erst 2023 bekommt und die Förderung geringer ausfällt oder sogar ganz entfällt - denn die Subventionsregeln ändern sich.
Ab 2023 bis Ende 2025 soll es nämlich wieder nur den einfachen Bundesanteil (Umweltbonus ohne Innovationsprämie) geben; die Subventionen für Kauf oder Leasing von E-Autos werden damit geringer. Der Zuschuss beim Kauf von Plug-in-Hybridfahrzeugen wird voraussichtlich Ende 2022 ganz abgeschafft.
E-Autos 2022: Volle Förderung auch für Gebrauchtwagen - unter Bedingungen
Bei Gebrauchten wird es komplizierter. Die maximale Förderung gibt es für Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist. Wer ein gebrauchtes E-Auto kauft und in den Genuss von Subventionen kommen möchte, muss es mindestens sechs Monate behalten (Haltedauer). Das Gebrauchtfahrzeug darf höchstens 12 Monate erstzugelassen gewesen sein und maximal 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben. Zudem darf bei der Erstzulassung keine Förderung beantragt worden sein.
E-Autos: Umweltbonus auch für Leasing-Fahrzeuge
Beim Leasing eines E-Autos erhöht sich die Mindesthaltedauer auf 12 Monate bei einer Laufzeit von 12 bis 23 Monaten bzw. auf 24 Monate bei einer Laufzeit von über 23 Monaten. Nur Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird sie gekürzt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist mit finanzieller Hilfe zwischen 1.406,25 Euro und 4.500 Euro zu rechnen.
Auch beim Leasing kann der Antrag auf Förderung erst nach der Zulassung gestellt werden.
Grundsätzlich gilt für finanzielle Hilfen - egal, ob Kauf oder Leasing: E-Autos unter 40.000 Euro Netto-Listenpreis werden stärker gefördert als solche zwischen 40.000 und 65.000 Euro, und reine E-Autos stärker als Plug-In-Hybride-Modelle. Elektro-Autos ab einem Kaufpreis von mehr 65.000 Euro erhalten keine Förderung.
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