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49-Euro-Ticket im Fernverkehr nutzen: Wann das Abo für IC und ICE gültig ist

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Von: Leon Malte Cilsik

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Mit dem 49-Euro-Ticket gibt es ab dem 1. Mai 2023 einen bundesweiten Nachfolger für das 9-Euro-Ticket. Im Fernverkehr gelten aber besondere Regeln.

Hamm – Lange mussten Zugreisende auf ein Nachfolgemodell für das 9-Euro-Ticket, das vom 1. Juni bis 31. August 2022 gültig war, warten. Mit dem 49-Euro-Ticket soll am 1. Mai 2023 endlich die Möglichkeit kommen, den deutschlandweiten Nahverkehr auch langfristig günstig zu nutzen. Erhältlich ist es ab 3. April.

49-Euro-Ticket im Fernverkehr nutzen: Wann das Abo für IC und ICE gültig ist

Das Deutschlandticket soll es als Chipkarte oder als Handyticket geben – übergangsweise ist es auch in Papierform mit QR-Code geplant. Erhältlich ist das 49-Euro-Ticket nur als monatliches Abo, das automatisch verlängert wird, wenn der Inhaber oder die Inhaberin nicht rechtzeitig kündigt. Damit ist es – wie bereits das 9-Euro-Ticket – ein persönliches Ticket und ist somit nicht übertragbar. Das Abo ist monatlich kündbar.

Mit dem neuen ÖPNV-Abo können viele, aber nicht alle Busse und Bahnen genutzt werden. In welchem Zuständigkeitsbereich das Ticket gilt.

49-Euro-Ticket für ICE: Unter diesen Umständen gilt es im Fernverkehr

Fest steht, dass das 49-Euro-Ticket bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr gelten soll. Das bedeutet, dass alle Busse und Züge der lokalen Nahverkehrsunternehmen, wie beispielsweise die den Stadtwerken Hamm – auch wenn es mit dem „Hamm-Ticket“ hier eine noch günstigere Alternative geben soll – genutzt werden dürfen. Das trifft auch auf alle Regionalzüge bundesweit zu. Generell gilt das Deutschlandticket jedoch für alle Züge nur in der 2. Klasse.

49-Euro-Ticket für ICE: Zusätzliches Ticket nötig

Im Fernverkehr soll das 49-Euro-Ticket hingegen nicht gelten, für Fahrten mit IC, ICE und EC wird also weiterhin ein entsprechendes Ticket benötigt. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Haben die Züge des Regionalverkehrs mehr als 20 Minuten Verspätung, dürfen auch Züge des Fernverkehrs – somit auch ein ICE – genutzt werden. Einige NRW-Städte bieten beim Kauf spezielle Vorteile an.

Vor dem Antritt der Fahrt muss in solch einem Fall dennoch ein gültiges Ticket für den entsprechenden Zug des Fernverkehrs gekauft werden. Die Kosten dafür werden im Rahmen der Mobilitätsgarantie von der Deutschen Bahn übernommen und können beim zuständigen Verkehrsunternehmen eingereicht werden. Dies gilt jedoch nicht für private Verkehrsunternehmen wie etwa FlixTrain. Das entsprechende Formular gibt es auf der Homepage der Mobilgarantie NRW.

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