Mehrere Masken betroffen
Rückruf und Warnungen für Corona-Mundschutz: Gesundheitsrisiko! Diese Masken schützt nicht
Erneut wird vor Corona-Schutzmasken gewarnt, da sie nicht ausreichend schützen. Vorsicht! Für eine besteht sogar ein Rückruf. Es droht Gesundheitsgefahr.
- Aktueller Rückruf*: Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist derzeit betroffen.
- Die Maske soll auf keinen Fall zum Eigenschutz getragen werden.
- Für weitere Corona-Atemschutzmasken bestehen dringenden Warnungen.
Kassel - Schutzmasken gehören inzwischen zum Corona*-Alltag dazu. Egal ob beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln - überall müssen sie zum eigenen Schutz aber auch zum Schutz anderer getragen werden. Doch jetzt wird erneut eine Corona-Atemschutzmaske wegen Mängeln zurückgerufen, es droht Gesundheitsgefahr.
Das Verbraucherportal produktwarnung.eu warnt vor Atemschutzmasken der Kategorie KN95 des chinesischen Herstellers Yingshang. Die Partikel-/Filterretention des Materials seien unzureichend (Messwert ≤ 61,5% im Penetrationstest). Folglich könne eine übermäßige Menge an Partikeln oder Mikroorganismen durch die Maske gelangen. Das Produkt entspreche somit nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung, heißt es in der Meldung.
Rückruf: Unzureichende Filterleistung – Atemschutzmaske der Kategorie KN95 von Yingshanghttps://t.co/MwmXkMxjFU pic.twitter.com/92dnlvV4u6
— Produktwarnung (@Produktwarnung1) November 30, 2020
Verpackungsbeschreibung: Das Produkt wird in einem weißen und grünen Karton mit 20 Stück auch online verkauft. Chargennummer ist unbekannt.
Corona: Warnung vor mangelhaften Schutzmasken
Das Verbraucherportal warnt zudem noch vor fünf weiteren Corona-Schutzmasken. Bei allen sei die CE Kennzeichnung ungültig. Sie erfüllen möglicherweise nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen und schützen daher nicht ordnungsgemäß, wenn sie nicht mit zusätzlichen Maßnahmen kombiniert werden. Bei den vermeintlich mangelhaften Produkten handelt es sich um folgende Modelle
- HUATE: KN95 Atemschutzgerät/FFP2, Typ HT9210
- MC CONS: KN95 PROTECTIVE FACE MASK, Typ JC06
- BSPGUARD: KN 95 FACE MASK, Typ 1541
- Marke unbekannt;: KN 95 Schutzmaske, Typ: KN 95 (Civil Grade)
- BEKANG: 3D-Faltmaske, Typ: 9501
PDF Datei - Atemschutzmasken
— Produktwarnung (@Produktwarnung1) November 26, 2020
wichtige Informationen und Tipps
Tipps, wie gute Masken einigermaßen sicher erkannt werden können. Die Informationen sind für alle Verkaufswege in Deutschland gültig!https://t.co/6V0LWNTkfM pic.twitter.com/4VQBl82ry3
Seit Beginn der Corona-Pandemie herrscht in Deutschland große Verunsicherung in Bezug auf Atemschutzmasken. Dabei gibt es einiges zu beachten. Für partikelfiltrierende FFP2- und FFP3-Masken gilt: Ohne CE-Kennzeichung bieten sie keinen ausreichenden Schutz. Zur CE-Kennzeichnung muss eine vierstellige Nummer der zertifizierenden Stelle angegeben sein. Die zugelassenen Stellen finde Verbraucher hier.
Diese Institute sind keine zugelassenen Stellen:
- CE 1282 - ECM (Ente Certificazione Macchine)
- CE 2703 - ICR Polska
- CE 2037 - CELAB
- CE 0865 - ISET Srl Unipersonale CE 1299 - TSU Slovakia (Technicky skusobny ustav Piestany)
- CE 2468 - Zavod za ispitivanje kvalitete d.o.o.
- CE 2466 - Zavod za ispitivanje kvalitete robe d.o.o.
Nach Rückruf von gesundheitsgefährdender Maske: Verbraucherportal klärt über Masken auf
Für KN95- und N95-Masken gelten ähnliche Vorschriften. Die Schutzmasken benötigen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle. Sie dürfen lediglich mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft werden, so das Verbraucherportal. Ist das nicht der Fall: Finger weg! Aufgrund der Corona-Krise müssen seit Juni 2020 importierte KN95-Schutzmasken eindeutig als CPA-Maske oder als Pandemie-Atemschutzmaske identifizierbar sein.
Doch was bedeuten die verschiedenen Bezeichnungen eigentlich? In Deutschland wird zwischen drei Gruppen partikelfilternden Masken unterschieden:
FFP1 filtert | ungiftigen Staub, Rauchpartikel |
---|---|
FFP2 filtert | ungiftigen Staub, Rauchpartikel, krebserregende Stoffe |
FFP3 filtert | ungiftigen Staub, Rauchpartikel, krebserregende Stoffe, Viren, Bakterien, Pilzsporen, radioaktive Stoffe |
Ausreichender Schutz während Corona-Krise: RKI empfiehlt mindestens FFP2-Maske
Zum Schutz vor Corona empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI) mindestens eine Maske der Filterklasse 2. In China wird zwischen vier Maskentypen unterschieden: KN95, KN100, KP95 und KP100. Häufig wird in Deutschland die KN95-Maske verwendet. Diese entspricht den Anforderungen der amerikanischen N95-Masken, so „apotheken-adhoc.de“.
Dieser Masken-Rückruf ist nicht der erste seit Ausbruch der Corona-Pandemie: Bereits zahlreiche Atemschutzmasken wurden zurückgerufen - weil sie nicht ausreichend vor dem Virus schützen. Masken sind zum Schutz sinnvoll - hier wird erklärt, wie man sie richtig trägt.
Beispiel: So werden FFP2-Masken richtig gekennzeichnet
Herstellerangabe/Importeur
Typ/Modellnummer
EN 149:2001+A1:2009
FFP2 NR - CE 0000 (NR = nicht wiederverwendbar – R = wiederverwendbar)
Haltbarkeit/Herstellungsdatum
Konformitätserklärung des Herstellers/Importeurs muss beiliegen
Beispiel: So werden KN95 Masken richtig gekennzeichnet
Herstellerangabe
Typ/Modellnummer
KN95 – GB2626:2006
Herstellungsdatum/verfallsdatum
zusätzliche Kennzeichnung: CPA oder Pandemie-Atemschutzmaske
Auch das Produkt eines Hamburger Herstellers ist derzeit im Rückruf, da es fälschlicherweise als medizinische Schutzmaske ausgeschrieben wurde, es aber nur die Wirkung eines Mund-Nasen-Schutzes hat. (Theresa Lippe) *hna.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks.
Rubriklistenbild: © produktwarnung.eu