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Beitragsservice: Wer die Post ignoriert, zahlt im schlimmsten Fall doppelt

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Von: Daniel Schinzig

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Post vom Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender könnte schon bald bei Ihnen eintreffen. Den Brief sollten Sie nicht ignorieren, es könnte sonst sehr teuer werden.

Hamm - Sie sorgen bei vielen Verbrauchern für Augenrollen und entnervtes Gestöhne: der Rundfunkbeitrag vom Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender, ehemals die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Dennoch sollten Sie die Post, die Sie demnächst erreichen könnte, nicht ignorieren. Denn wenn Sie nicht reagieren, könnten Sie viel Geld zahlen, obwohl Sie das gar nicht müssen.

Hintergrund ist, dass der Beitragsservice die Meldedaten aller Erwachsenen in Deutschland abgleicht. So möchte die Einrichtung herausfinden, welche Wohnungen bislang noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Dieser gesetzlich geregelte Meldedatenabgleich findet bereits zum dritten Mal statt. Schon 2013 und 2018 wurde die Befragung durchgeführt.

Post vom Beitragsservice: Darum sollten Sie auf jeden Fall reagieren

Die Einwohnermeldeämter werden dem Beitragsservice im November Daten zu allen volljährigen Bürgern zusenden. So kann die Einrichtung sehen, wer einer Wohnung zugeordnet ist, die nicht zum Rundfunkbeitrag angemeldet ist. Diese Bürger werden ab dem 10. Januar 2023 angeschrieben.

Der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender rät dringend, diese Post auch zu beantworten. Denn wer hier nicht tätig wird und den Brief ignoriert, könnte plötzlich viel Geld verlieren. Kommt nämlich keine Antwort zurück, wird der betreffende Verbraucher automatisch für die Rundfunkgebühren angemeldet - auch, wenn er sie eigentlich gar nicht zahlen müsste.

Rundfunkgebühren: Ignorieren Sie diesen Brief, müssen Sie mehr bezahlen

Wenn Sie nämlich in einer Wohnung leben, für die schon ein anderer Bürger die Rundfunkgebühren zahlt, fallen die Gebühren für Sie weg. Geben Sie dem Beitragsservice diese Information, werden Ihre Daten automatisch gelöscht. Antworten Sie, dass für Ihre Wohnung noch keine Gebühren gezahlt werden, wird natürlich auch eine Anmeldung vorgenommen.

Sollten Sie tatsächlich die Rundfunkgebühren zahlen müssen, lohnt sich ein Blick auf die Homepage des Beitragsservices, ehemals GEW. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von den Gebühren befreit werden. Beispielsweise, wenn Sie BAföG beziehen.

Rentner wiederum können auf ganz andere Weise an mehr Geld kommen. Sie können mit einer besonderen Kombination 840 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen. Im Dezember steht auch die Gasabschlagszahlung an. Wer erhält wie viel Geld?

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