Zu viele Gebühren abgezogen: Wann Kunden von der Bank Geld zurückverlangen können
Weniger Geld auf dem Konto, weil die Bank für diverse Leistungen ein Entgelt verlangte? Einige Kosten sind rechtskräftig. Andere jedoch nicht.
Hamm - Der Blick auf den Kontoauszug dürfte manchmal zu einer bösen Überraschung werden. Befindet sich weniger auf Bankkonto als eigentlich erwartet, könnte das an dem vom Institut eingezogenen Gebühren liegen. Manche sind nach verschiedenen Urteilen rechtskräftig, für andere Leistungen darf die Bank keine Extrakosten verlangen.
Bank zieht zu viel Geld ab: Welche Gebühren erlaubt sind - und welche nicht
Die Verbraucherzentrale NRW, die sich gegenüber wa.de jüngst zum möglichen Ende von Bargeld äußerte, hat eine Liste erstellt, auf der zulässige Gebühren aufgelistet sind. Zu den bekanntesten Leistungen dürfte die Bargeld Ein- und Auszahlung am Schalter gehören, die unter gewissen Umständen Extrakosten zur Folge haben. Ebenso dazu gehören:
- Nutzung der Kreditkarte im Ausland
- Adressermittlung - der Kunde steht vertraglich in der Pflicht, die Adresse zu übermitteln
- Scheckrückgaben
- Verweigerte Einlösung von Schecks, Daueraufträge, Überweisungen und Lastschriften
- Kontoauskunft
- Kostenerstattung des Ausstellers an den Empfänger einer nicht eingelösten Einzugsermächtigung
Da zu den oben genannten Leistungen bereits Gerichtsurteile vorliegen, sind Bankkunden hier die Hände gebunden. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Anders verhält es sich jedoch, sollten Banken Extrakosten für andere Leistungen erheben. Sollte der Kontostand beispielsweise aufgrund einer Kartensperre nach Diebstahl oder Missbrauch der Karte niedriger sein als erwartet, sollten Kunden reagieren.
Denn wie die Verbraucherzentrale NRW berichtet, dürfen für folgende Leistungen keine Extragebühren oder höhere Kosten anfallen:
- Erhalt von Kontoauszügen
- Kündigungen oder Erinnerungsschreiben
- Bei Verlust der Karte dürfen nur Kosten für den Ersatz entstehen
- Gebühren für ein Darlehenskonto
- Rückbuchung eines unberechtigten Lastschrifteinzugs
- Kontenpfändung
- Gestaffelte Mahnkosten und Mahnungen, die höher als drei Euro sind
- Kopien und Telefonate
Grundsätzlich gilt: Sollte ein Bankentgelt vom Bundesgerichtshof für unzulässig erklärt werden, können Kunden das Geld von der Bank zurückverlangen.