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Auto-Versicherung: Geld zurück? Blick auf Kilometerstand kann sich lohnen

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Nach dem Ende der Homeoffice-Pflicht kann sich für Autofahrer ein Blick auf den Kilometerstand lohnen. Womöglich gibt es von der Kfz-Versicherung Geld zurück.

Hamm - Die Corona-Krise verbinden viele Menschen in Deutschland mit der Arbeit im Homeoffice. Für viele Arbeitnehmer war es eine neue Erfahrung - mit schlechten und guten Seiten. Zu den guten gehörte: Der Weg zur Arbeit entfiel. Seit Ende März gilt die Homeoffice-Pflicht nicht mehr. Wer nun feststellt, dass er weniger als vertraglich angegeben mit dem Auto unterwegs war, kann bei der KFZ-Versicherung sparen.

Wer weniger Kilometer mit dem Auto gefahren ist und das seiner KFZ-Versicherung meldet, kann je nach abgeschlossenem Tarif mit einer anteiligen Beitragserstattung oder einer Gutschrift rechnen. Das sagt Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

KFZ-Versicherung nach Ende der Homeoffice-Pflicht: Autofahrer können Geld zurück bekommen

Die Jahresfahrleistung sagt aus, wie viele Kilometer man sein Fahrzeug im Jahr bewegt. Als Schätzwert ist sie ein Tarifmerkmal von Kfz-Versicherungsverträgen und beeinflusst die Höhe des Jahresbeitrags. Hintergrund: Versicherer gehen davon aus, dass mit geringerer Kilometerzahl zum Beispiel das Unfallrisiko abnimmt.

„Wer weniger unterwegs ist, fährt günstiger als ein Vielfahrer“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wenn sich die Fahrleistung ändert - etwa, wenn sich die Lebenssituation verändert, man umzieht oder den Job wechselt -, sollte dies laut GDV dem Versicherer mitgeteilt werden. „Dann wird der Beitrag des laufenden Versicherungsjahres neu berechnet“, erläuterte Verbraucherschützer Rehberg. Autofahren ist wegen der hohen Energiepreise teuer genug. Doch bald sollen Benzin und Diesel durch den Tankrabatt günstiger.

KFZ-Versicherung: Autofahrer sollten auf Kilometerstand achten

Wie hoch Erstattung oder Verrechnungsgutschrift ausfallen, hängt laut Rehberg von vielen Faktoren wie zum Beispiel der Schadenfreiheitsklasse oder dem Alter des Autos ab.

Teuer kann es jedoch werden, wenn Halter feststellen, dass sie das Auto mehr als der Versicherung gegenüber angegeben genutzt haben und dies vorsätzlich verschweigen. „Strafzahlungen können in solchen Fällen fällig werden“, so Rehberg. Je nach Vertragsbedingungen seien Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, höhere Fahrleistungen anzugeben. (dpa)

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