49-Euro-Ticket-Regeln: Mitnahme von Kind und Fahrrad klar geregelt
Ab Mai macht das 49-Euro-Ticket die bundesweite Nutzung des ÖPNV möglich – in der Regel aber nur allein. Für Bus und Bahn gibt es jedoch Ausnahmen.
Hamm – Mit dem 49-Euro-Ticket soll es ab dem 1. Mai ein langfristiges Nachfolgemodell für das 9-Euro-Ticket geben. Verfügbar ist es – nur als monatliches Abo – ab dem 3. April als Chipkarte oder als Handyticket. Übergangsweise ist es auch in Papierform mit QR-Code geplant.
Viele Verkehrsbetreiber wollen ihren Kunden den Umstieg leicht machen, wenn das neue Deutschlandticket für sie eine günstigere Alternative darstellt. Nicht nur, aber besonders für diese ÖPNV-Nutzerinnen und Nutzer stellt sich beim Deutschlandticket daher wohl die Frage, ob die bisherigen Mitnahmeregelungen weiterhin gelten.
49-Euro-Ticket: Kann ich weitere Personen mitnehmen?
Die Antwort lautet: nein. Das 49-Euro-Ticket ist – wie bereits das 9-Euro-Ticket – ein persönliches Ticket und daher nicht übertragbar. Somit können keine weiteren Personen mitgenommen werden, die Mitnahmeregelungen bisheriger Abonnements gelten nicht.
Wie bisher üblich reisen alle Kinder unter 6 Jahren jedoch auch mit der Einführung des 49-Euro-Tickets kostenfrei. Sie benötigen also weiterhin keine eigene Fahrkarte, wenn sie eine erwachsende Person mitnimmt.
49-Euro-Ticket: Ausnahme bei Klapprädern möglich
Für die Mitnahme von Fahrrädern ist hingegen ein Extraticket nötig, sie können nicht kostenlos mitgenommen werden. Beim 9-Euro-Ticket im Sommer war dies ebenfalls nicht möglich. In NRW kostet ein Fahrradticket je nach Verkehrsverbund unterschiedlich viel und kann an Fahrkartenautomaten oder über die Apps der Deutschen Bahn oder Verkehrsbünde gekauft werden.
Unter anderem gibt es das NRW weit gültige „FahrradTagesTicket NRW“ für 4,80 Euro pro Rad. Für eine bundesweite Fahrradmitnahme – also die Fahrt durch verschiedene Verkehrsnetze oder Bundesländer – bietet die Deutsche Bahn ein Fahrradzusatzticket für 6 Euro pro Tag an. Dieses gilt dann im gesamten Nahverkehr und bis 3 Uhr des Folgetages.
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wenn das Fahrrad zusammengeklappt und gut verpackt in die Gepäckablagen am Sitzplatz passt, kann es als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden. Bei älteren Modellen, bei denen sich Fahrräder etwa zusammenstecken lassen, handelt es sich wiederum oftmals nicht um einen solchen, handgepäcksähnlichen Gegenstand.
49-Euro-Ticket: Spezielle Regeln für den Fernverkehr
Gelten wird das neue ÖPNV-Abo in vielen, aber nicht in allen Bussen und Bahnen. Denn im Fernverkehr gelten spezielle Regeln.