Hamm - Ein Streit zwischen Borussia Dortmund und einem Spielervermittler aus Teneriffa beschäftigt am 17. November das Oberlandesgericht Hamm.
Es geht um Provisionszahlungen im Zuge des Transfers von Pierre-Emerick Aubameyang zu Borussia Dortmund. Der Gabuner war 2013 vom französischen Klub AS St. Etienne nach Dortmund gewechselt.
Hintergrund des Streits: Der betreffende Spielervermittler hatte behauptet, Borussia Dortmund den Vertrag mit Aubameyang vermittelt zu haben. Seiner Auffassung nach stünden ihm daher jährlich zehn Prozent des Brutto-Jahresgehaltes von Aubameyang zu. Um seine Ansprüche genau beziffern zu können, hatte der Vermittler die Offenlegung des Brutto-Gehaltes des Gabuners bereits eingeklagt, das Landgericht Dortmund die Klage am 9. Juni 2015 in erster Instanz aber abgewiesen.
Ein zwischen den Parteien zustande gekommener Maklervertrag, der die Grundlage eines Auskunftsanspruches darstellen würde, konnte nicht festgestellt werden. BVB-Sportdirektor Michael Zorc sagte damals, Provisionsgespräche habe es nicht gegeben. Zudem habe man Aubameyangs Vater gefragt, wer seinen Sohn vertritt. Demnach soll der nun klagende Spanier nur für Wechsel nach Spanien autorisiert gewesen sein.
Das Urteil des Landgerichts akzeptierte der Vermittler nicht und ging in Berufung, die der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Hamm nun verhandelt. Der Senat hat das persönliche Erscheinen beider Parteien zu dem Termin angeordnet. Der BVB wird anwaltlich vertreten.
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