Bundes-Notbremse: Einigung über Ausgangssperre – Regeln werden weniger scharf
Mit der Bundes-Notbremse will Angela Merkel bei den Corona-Regeln eingreifen. Das Infektionsschutzgesetz soll dafür geändert werden.
Update vom 19. April, 11.53 Uhr: Es gibt eine Einigung zur Bundes-Notbremse. Die neuen Corona-Regeln sollen damit weniger streng als zunächst geplant werden. Die Ausgangssperre soll jetzt nur noch von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens gelten. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein. Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) auch bei hohen Infektionszahlen weiterhin möglich sein. Für Schulen wäre, wenn das Gesetz so vom Bundestag beschlossen wird, Distanzunterricht ab einem Inzidenzwert von 165 verpflichtend. Im ursprünglichen Entwurf war hier ein Schwellenwert von 200 genannt worden.
Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein. Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Neu ist zudem, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann. Über die Änderungen in dem Entwurf für die Bundes-Notbremse berichtet auch Ruhr24.de*.
Alle Regelungen sind erst einmal befristet - bis zum 30. Juni. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln - mit der sogenannten Notbremse: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt, sollen dort jeweils die gleichen Regeln gelten.
Bundes-Notbremse für Deutschland: Hitzige Diskussion im Bundestag
Update vom 16. April, 15.50 Uhr: Die erste Lesung zur Bundes-Notbremse im Bundestag war geprägt von einer hitzigen Diskussion zur geplanten Ausgangssperre. In der kommenden Woche soll die Änderung des Infektionsschutzgesetz über die Bühne gehen.
Corona-Notbremse: Das ist der Zeitplan
- Montag: Die SPD-Fraktion berät ab 11.30 Uhr auf einer Sondersitzung über das neue Infektionsschutzgesetz. Die Sozialdemokraten wollen die nächtliche Ausgangssperre lockern. Einzelnes Spazierengehen und „Individualsport“ wie Joggen sollten auch nach 21 Uhr noch erlaubt sein. Bei der Union kommen der geschäftsführende Fraktionsvorstand (14 Uhr) und der gesamte Fraktionsvorstand (16 Uhr) zusammen. Am Nachmittag um 14 Uhr berät auch der Gesundheitsausschuss auf einer Sondersitzung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung - er könnte bereits Änderungen beschließen.
- Dienstag: Die SPD-Fraktion kommt um 14 Uhr erneut zu einer Fraktionssitzung zusammen, die Unionsfraktion um 15 Uhr.
- Mittwoch: Der Bundestag startet um 11 Uhr die abschließende Beratung im Rahmen der zweiten und dritten Lesung. Am frühen Nachmittag dürfte das Ergebnis feststehen. Der Gesetzentwurf ist beschlossen, wenn er die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereint.
- Donnerstag: Der Bundesrat kommt voraussichtlich um 11 Uhr zu einer Sondersitzung zusammen. Voraussichtlich werden die Regierungschefs in einer Debatte darlegen, was sie von der Neuregelung halten - es gibt ja durchaus Kritik in den Ländern. Aktiv zustimmen muss die Länderkammer aber nicht. Da die Bundesregierung die Notbremse als Einspruchsgesetz vorgelegt hat, wird in der Sitzung lediglich abgefragt, ob der Vermittlungsausschuss angerufen oder ein Einspruch eingelegt wird. Damit es dazu kommt, müsste eine Mehrheit in der Länderkammer dafür stimmen - was nicht zu erwarten ist.
- Hat das Gesetz den Bundesrat passiert, wird es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zugeleitet, der es ausfertigen muss. Bis Montag, 26. April soll es dann in Kraft treten.
Notbremse: Ab wann gelten die verschärften Corona-Regeln? Debatte im Bundestag
Update vom 16. April, 09.54 Uhr: Der Startschuss für eine bundesweite Notbremse ist gefallen. Der Bundestag berät aktuell in erster Lesung über eine Änderung des Infektionsschutzgesetztes, die verschärfte Corona-Maßnahmen in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 vorsieht.
Update vom 15. April, 11.34 Uhr: Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat die laufenden Verhandlungen zum Infektionsschutzgesetz und das Inkrafttreten der Bundes-Notbremse als zu langsam kritisiert. Ihr Bundesland diskutiere bereits über einen „harten Lockdown“ und werde „nicht auf das Bundesgesetz warten können“, sagte Schwesig am Donnerstag im Fernsehsender „Welt“. Es sei „unzumutbar“, dass im Bund nun 14 Tage verhandelt werden solle. „Wir brauchen jetzt zügig Entscheidungen“, sagte Schwesig. Zu den notwendigen Maßnahmen gehörten auch Ausgangssperren.
Update vom 14. April, 17.17 Uhr: Wann kommt die Bundes-Notbremse? Die Corona-Zahlen in Deutschland steigen ungebremst. Der Bundestag will über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes am Mittwoch (21. April) kommender Woche entscheiden. Das Parlament beschäftigt sich an diesem Freitag (16. April) in einer ersten Lesung mit dem Entwurf der Koalition. Bis das Gesetz in Kraft tritt, könnte es also noch dauern.
Um diese verschärften Corona-Regeln geht es:
- Private Kontakte: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, insgesamt höchstens fünf Menschen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt das nicht. Bei Veranstaltungen zu Todesfällen dürfen bis zu 15 Personen zusammenkommen.
- Ausgangssperre/-beschränkungen: Zwischen 21 und 5 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen sind die „Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“ wie etwa gesundheitliche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinische Behandlungen. Ausgenommen sind in der Regel auch die Ausübung eines Berufs oder Mandats und die journalistische Berichterstattung. Das Gleiche gilt für die Wahrnehmung von Sorge- oder Umgangsrecht, die unaufschiebbare Betreuung Unterstützungsbedürftiger oder Minderjähriger oder die Begleitung Sterbender, Versorgung von Tieren oder „ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe“.
- Freizeiteinrichtungen: Einrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Bordelle, Wellnesszentren, Ausflugsschiffe oder Indoorspielplätze müssen schließen.
- Läden: Geschäfte oder Märkte mit Kundenkontakt müssen schließen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Diese dürfen aber nur das übliche Sortiment verkaufen. Für die zulässige Kundenanzahl gelten Grenzen in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche. In geschlossenen Räumen müssen Kunden eine Maske auf FFP2-Niveau oder eine medizinische Maske tragen.
- Kultur und Zoos: Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos (außer Autokinos), Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten müssen schließen, auch entsprechende Veranstaltungen sind untersagt.
- Sport: Nur kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann. Für Berufs- und Leistungssportler gibt es Ausnahmen.
- Gastronomie: Der Betrieb von Gastronomiebetrieben und Kantinen wird untersagt. Es gibt aber Ausnahmen etwa für Speisesäle in Rehazentren oder Pflegeheimen, die Versorgung Obdachloser oder von Fernfahrern. Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt, ebenso die Auslieferung. Zwischen 21 und 5 Uhr - also der Zeit der Ausgangssperre - ist nur die Auslieferung zulässig.
- Körpernahe Dienstleistungen: Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, „die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe“. Dabei müssen in der Regel FFP2-Masken oder Masken mit gleicher Schutzwirkung getragen werden. Wer zum Friseur will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.
- Nah- und Fernverkehr: In Bus, Bahn und Taxi sind Masken mit FFP2-Niveau Pflicht. Möglichst soll nur die Hälfte der regulär zulässigen Passagiere mitfahren.
- Tourismus: Die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt.
Die SPD im Bundestag will Sport im Freien und kontaktlosen Sport für Kinder von der geplanten Bundes-Notbremse ausnehmen. Ausnahmen bei den Ausgangsbeschränkungen für Sport im Außenbereich seien zwingend, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, am Mittwoch. Kindern solle zudem kontaktloser Sport ermöglicht werden. Andernfalls drohe eine Eskalation der sozialen Situation bei denjenigen, die in beengten Verhältnissen leben.
Bundes-Notbremse: Wann kommt sie? Kein Schnellverfahren
Update vom 13. April, 21.35 Uhr: Die geplante bundesweite Corona-Notbremse soll nicht im Schnellverfahren beschlossen werden. Im Bundestag wollen die Fraktionen einen grundsätzlich möglichen Verzicht auf bestimmte Beratungsfristen nicht erteilen, der einen Parlamentsbeschluss noch in der laufenden Woche ermöglicht hätte. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Fraktionskreisen. Am Morgen hatte das Bundeskabinett die Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht.
Wie es in den Parlamentskreisen weiter hieß, wurde in den Koalitionsfraktionen von Union und SPD ausreichend Beratungszeit als nötig angesehen. Ansonsten waren demnach vor allem die Fraktionen von AfD und FDP gegen einen Fristverzicht. Nötig wäre dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit auch mit Stimmen der Opposition. Nun ist die erste Beratung im Plenum an diesem Freitag und der Bundestagsbeschluss für Mittwoch kommender Woche geplant.
Regierung beschließt Bundes-Notbremse: Merkel für zügige Verabschiedung
Update vom 13. April, 13.14 Uhr: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dringt auf eine zügige Verabschiedung der Bundes-Notbremse gegen die dritte Corona-Welle. „Ich kann aus meiner Perspektive nur sagen: Je schneller es geht, umso besser das natürlich ist - sowohl im Bundestag als auch dann im Bundesrat“, sagte Merkel.
Zuvor hatte das Bundeskabinett beschlossen, dass es in allen Kreisen und Städten mit hohen Infektionswerten Einschränkungen geben soll. „Wir setzen die Notbremse bundesweit um“, sagte Angela Merkel. „Die Unklarheiten, was in dem einen oder anderen Landkreis wann gilt oder was wann nicht gilt, das ist dann vorbei.“
Für die Kanzlerin sei die bundeseinheitlich geltende Notbremse ist „überfällig, denn, auch wenn es schwer fällt, das auch heute wieder zu hören: Die Lage ist ernst, und wir alle müssen sie auch ernst nehmen.“ Abzuwarten, bis alle Intensivbetten belegt seien, wäre zu spät. „Das dürfen wir nicht zulassen.“
Regierung beschließt Bundes-Notbremse: Das soll sich jetzt ändern - Regeln im Überblick
Update vom 13. April, 10.21 Uhr: Das Bundeskabinett hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur. Im Zuge der Bundes-Notbremse müssen sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangssperren und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen. Der Bundestag muss zustimmen, auch der Bundesrat kommt noch zum Zug.
Die Bundes-Notbremse soll verbindlich greifen, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet. So sollen dort ab dem übernächsten Tag schärfere Corona-Regeln gelten. Diese sollen so lange in Kraft bleiben bis die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Folgende Maßnahmen sind dafür vorgesehen:
Bundes-Lockdown: Um diese verschärften Corona-Regeln geht es
- Private Kontakte: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, insgesamt höchstens fünf Menschen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt das nicht. Bei Veranstaltungen zu Todesfällen dürfen bis zu 15 Personen zusammenkommen.
- Ausgangssperre/-beschränkungen: Zwischen 21 und 5 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen sind die „Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“ wie etwa gesundheitliche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinische Behandlungen. Ausgenommen sind in der Regel auch die Ausübung eines Berufs oder Mandats und die journalistische Berichterstattung. Das Gleiche gilt für die Wahrnehmung von Sorge- oder Umgangsrecht, die unaufschiebbare Betreuung Unterstützungsbedürftiger oder Minderjähriger oder die Begleitung Sterbender, Versorgung von Tieren oder „ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe“.
- Freizeiteinrichtungen: Einrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Bordelle, Wellnesszentren, Ausflugsschiffe oder Indoorspielplätze müssen schließen.
- Läden: Geschäfte oder Märkte mit Kundenkontakt müssen schließen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Diese dürfen aber nur das übliche Sortiment verkaufen. Für die zulässige Kundenanzahl gelten Grenzen in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche. In geschlossenen Räumen müssen Kunden eine Maske auf FFP2-Niveau oder eine medizinische Maske tragen.
- Kultur und Zoos: Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos (außer Autokinos), Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten müssen schließen, auch entsprechende Veranstaltungen sind untersagt.
- Sport: Nur kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann. Für Berufs- und Leistungssportler gibt es Ausnahmen.
- Gastronomie: Der Betrieb von Gastronomiebetrieben und Kantinen wird untersagt. Es gibt aber Ausnahmen etwa für Speisesäle in Rehazentren oder Pflegeheimen, die Versorgung Obdachloser oder von Fernfahrern. Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt, ebenso die Auslieferung. Zwischen 21 und 5 Uhr - also der Zeit der Ausgangssperre - ist nur die Auslieferung zulässig.
- Körpernahe Dienstleistungen: Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, „die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe“. Dabei müssen in der Regel FFP2-Masken oder Masken mit gleicher Schutzwirkung getragen werden. Wer zum Friseur will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.
- Nah- und Fernverkehr: In Bus, Bahn und Taxi sind Masken mit FFP2-Niveau Pflicht. Möglichst soll nur die Hälfte der regulär zulässigen Passagiere mitfahren.
- Tourismus: Die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt.
Unabhängig von der Bundes-Notbremse zur Bekämpfung von Corona gilt Folgendes:
- Schulen: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer müssen im Präsenzunterricht zweimal pro Woche getestet werden. Darüber hinaus gilt hier eine eigene Notbremse: Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 200, so wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht in Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Diese Bremse gilt auch für Kitas, die Länder können aber Notbetreuung ermöglichen. Die Schulbremse tritt außer Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 200 liegt.
- Weitergehende Regelungen: Weiterreichende Gebote und Verbote des Infektionsschutzes bleiben von der Notbremse unberührt. Gottesdienste sind von ihr ebenfalls nicht erfasst.
- Verordnungen des Bundes: Der Bund soll zudem bei einer Inzidenz von über 100 über eigene Verordnungen Vorkehrungen zum Infektionsschutz erlassen können, was normalerweise Ländersache ist. Darin kann der bekannte Katalog an Corona-Vorschriften enthalten sein, von Quarantäneregelungen über die Maskenpflicht bis hin zur Schließung bestimmter Einrichtungen. Aber auch Erleichterungen wären möglich, insbesondere für Menschen, die als immun gelten oder einen negativen Test vorweisen können. Bundestag und Bundesrat müssen diesen Verordnungen zustimmen - beim Bundestag ist das der Fall, wenn er seine Zustimmung nicht binnen sieben Tagen ausdrücklich verweigert hat.
- Dauer der Regelungen: Sowohl die Bundes-Notbremse als auch die Möglichkeit zu Bundes-Verordnungen gelten nur, solange in Deutschland eine epidemische Lage von nationaler Tragweite als festgestellt gilt. Derzeit ist das der Fall, allerdings muss der Bundestag dies alle drei Monate bekräftigen.
Änderung des Infektionsschutzgesetzes: So hart will Angela Merkel die Bundes-Notbremse durchsetzen
[Erstmeldung vom 12. April] Hamm - Es könnte das Ende des Flickenteppichs bei den Corona-Regeln in Deutschland bedeuten: Die Bund-Länder-Beratungen wurden abgesagt, einheitliche Maßnahmen stehen kurz bevor. Das Infektionsschutzgesetz soll im Eilverfahren angepasst werden, um bundesweit geltende Maßnahmen für Hotspots schaffen zu können. Der Bund hat vorgelegt, der Entwurf für die „Bundes-Notbremse“ von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht strenge Regeln vor. Das gefällt nicht allen - in den Ländern und im Bundestag regt sich Widerstand. (News zum Coronavirus)
Land | Deutschland |
Hauptstadt | Berlin |
Einwohner | 83,02 Millionen (2019) |
Präsident | Frank-Walter Steinmeier |
Einheitlicher Corona-Lockdown: So soll das Infektionsschutzgesetz geändert werden
Wie aus einem Gesetzesentwurf hervorgeht, möchte Angela Merkel hart durchgreifen. Dabei geht es um die Verschärfung des Corona-Lockdowns in sogenannten Hotspots, also Regionen mit einer anhaltenden Inzidenz von 100. Ein Auszug aus dem ersten Entwurf des Kanzleramtes:
Einheitlicher Corona-Lockdown: Änderung Infektionsschutzgesetz - es könnte schnell gehen
Die Bundesregierung setzt darauf, dass die Änderung des Infektionsschutzgesetzes schnell geht: Sie sollen laut der stellvertretenden Regierungssprecherin Ulrike Demmer schon in dieser Woche vom Kabinett beschlossen werden. Die nächste Sitzung der Bundesregierung werde von Mittwoch auf Dienstag vorgezogen.
Der Bundestag muss den Änderungen mit einfacher Mehrheit zustimmen, er kommt planmäßig vom kommenden Mittwoch bis Freitag zusammen. Auch der Bundesrat muss die Nachschärfungen billigen. Die nächste Sitzung der Länderkammer ist am 7. Mai geplant, es könnte aber eine Sondersitzung geben.
Soll eine Gesetzesänderung im Eilverfahren beschlossen werden, kann der Bundestag an nur einem Tag alle drei vorgeschriebenen Beratungen einschließlich Schlussabstimmung durchführen. Auch der Bundesrat könnte noch am selben Tag mit einer einfachen Mehrheit einen Beschluss fassen.
- Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr - auch Joggen und der Abendspaziergang sollen verboten werden. Ausnahmen gelten für einen Aufenthalt, der der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient;
- Private Kontakte sollen weiter eingeschränkt werden - jeder Haushalt dürfte nur noch einen Gast pro Tag empfangen (maximal 5 Personen, Kinder unter 14 Jahren nicht eingeschlossen). Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen;
- Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie dürfen nicht öffnen. Ausnahmen soll es geben für Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte
- Schulen sollen nur öffnen dürfen, wenn alle Schüler mindestens zweimal pro Woche getestet werden und ab einer Inzidenz von 200 sollen sie dicht machen müssen;
- Testpflicht für Unternehmen (zweimal in der Woche);
- Sowohl für körpernahe Dienstleistungen, als auch für den Öffentlichen Nahverkehr und Taxis sind „FFP2-Gesichtsmasken oder medizinische Masken mit gleicher Schutzwirkung“ vorgeschrieben;
- Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader.
Änderung des Infektionsschutzgesetzes: FPD-Chef Lindner findet Ausgangssperre „unverhältnismäßig“
Diskussionsbedarf gibt es aktuell vor allem bei der Ausgangssperre, die Meinungen gehen stark auseinander. FDP-Chef Christian Lindner hat kein Verständnis für die vom Bund geplante Maßnahme. Vom abendlichen Spaziergang eines geimpften Paares gehe schließlich keinerlei Infektionsgefahr aus. Die Ausgangsbeschränkungen seien „ein unverhältnismäßiger und epidemiologisch unbegründeter Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger“. Ähnlich sieht das die Linke.
Forscher der Universität Oxford gehen davon aus, dass nächtliche Ausgangsbeschränkungen die Verbreitung des Virus um rund 13 Prozent reduzieren können. Ebenso untersuchte ein Forscher-Team aus Berlin eine mögliche Auswirkung der Corona-Regel aus die Mobilität.
Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Diskussion bei Tests in Büros - kommt die Pflicht?
Bei der Testpflicht in Schulen gab es zunächst wenig Kritik. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt allerdings forderte schon ab einer 100er-Inzidenz verpflichtenden Wechselunterricht. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) dagegen meint, der Bund sollte sich bei den Schulen überhaupt nicht einmischen. In Nordrhein-Westfalen sind die Schüler nach den Osterferien wieder in den Distanzunterricht gegangen. Wie es danach an den Schulen in NRW nach dieser „Woche der Vorsicht“ weitergeht, wagte Schulministerin Yvonne Gebauer nicht vorherzusagen. Die Inzidenz im bevölkerungsreichsten Bundesland lag am Montag bei 130,7.
Die will SPD die Änderung des Infektionsschutzgesetzes nutzen, um eine Testpflicht für Betriebe durchzusetzen. Mindestens einmal die Woche müsse jedes Unternehmen seinen Mitarbeitern einen Test anbieten, das solle am Dienstag gleich mitbeschlossen werden, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Nach Angaben der SPD sei sich die Koalition darüber einig, auch das Wirtschaftsministerium lenkt laut dem Spiegel ein.
Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Landkreise fühlen sich durch Bundes-Notbremse entmachtet
Bei aller Diskussion um Maßnahmen geht es bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor allem um eines: die Machtfrage. Landkreise und einzelne Landespolitiker fühlen sich durch die Bundes-Notbremse entmachtet. So warnte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD), der Bund habe keine Expertise für Krisenbewältigung. „Deshalb wäre es auch keine gute Idee, die Länder jetzt mitten in der Krise zu entmachten. Das wäre ein großer Fehler“, sagte er der Welt.
Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) schimpfte: „Diesen Einheitswahn teile ich überhaupt nicht.“ Der Landkreistag wertete die Vorschläge des Bundes als „ein in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen“.
Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Linke wollen nicht zustimmen
Aktuell stößt die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor allem bei der Linken auf Ablehnung. Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch, machte im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) deutlich, dass seine Partei den Neuregelungen so nicht zustimmen könne. „Es ist gut, dass es Regelungen geben soll, die für alle nachvollziehbar sind“, sagte Bartsch demnach. „Wir werden das Verfahren auch nicht bremsen. In der Sache habe ich allerdings ein paar fundamentale Kritikpunkte.“
Die Grünen sagten hingegen Kooperation bei der Gesetzgebung trotz Kritikpunkten zu. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, sagte dem RND, der Gesetzentwurf sei „allenfalls ein Notbehelf und in der Sache dringend nachbesserungsbedürftig“. (mit Material von dpa und afp) *Ruhr24.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.