Kindergeld vor dem Aus – wie viel Geld die Kindergrundsicherung ab 2025 bringt
Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Ab 2025 soll es einfacher werden, Hilfe zu beantragen. Wie viel Geld bekommen Familien? Alle Eckdaten der Reform.
Hamm - Die Bundesregierung will Kinderarmut in NRW und ganz Deutschland bekämpfen. 2025 soll die neue Kindergrundsicherung das jetzige Kindergeld-System ablösen. Besonders einkommensschwache Familien sollen so entlastet und die Chancen der Kinder im späteren Leben erhöht werden. So möchte es die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne).
Die geplante Reform soll bisherige Leistungen wie Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Teile des „Bildungs- und Teilhabepakets“ und mehr bündeln - und auch ihre Zugänglichkeit vereinfachen. Denn derzeit ist es so, dass Eltern unterstützende Maßnahmen mühsam bei verschiedenen Behörden beantragen müssen. Was dazu führt, dass sehr viele Familien ihre Ansprüche gegenüber dem Staat nicht geltend machen. Die Kindergrundsicherung räumt damit auf. Alles soll einheitlicher, einfacher und gezielter werden.
Kindergrundsicherung statt Kindergeld: So viel Geld soll es ab 2025 geben
Aber was beinhaltet die Kindergrundsicherung eigentlich? Sie setzt sich nach einem Entwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus zwei Teilen zusammen:
- Grundbetrag
- Zusatzbetrag
Der Grundbetrag wird - so die Planung - mindestens dem Kindergeld in seiner jetzigen Form entsprechen. Aktuell sind das - nach einer überraschend starken Erhöhung zum Jahresbeginn 2023 - 250 Euro im Monat für jedes Kind. Alle zwei Jahre soll die Höhe des Betrags überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Wichtig: Der Grundbetrag ist fix. Er kann nicht mit Sozialleistungen wie etwa dem Bürgergeld der Eltern verrechnet werden.
Kindergrundsicherung 2025: Grundbetrag ist garantiert, Zusatzbetrag nicht
Anders sieht es mit der zweiten Komponente der Kindergrundsicherung aus: dem Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag soll neben einer Pauschale für Bildung und Teilhabe (aktuell 15 Euro) eine Kinderwohnkostenpauschale (derzeit 150 Euro) beinhalten. Anders als der garantierte Grundbetrag hängt er vom Einkommen der Eltern ab. Je höher das ist, desto weniger Geld erhält die Familie. Ab einem bestimmten Jahreseinkommen gibt es gar nichts mehr. Diese Grenze steht noch nicht fest.
Die Kindergrundsicherung soll wie das Kindergeld alle Kinder ab Geburt bis zum Alter von 18 Jahren unterstützen. Wer eine Ausbildung macht, kann die Kindergrundsicherung bis zum 25. Geburtstag bekommen. Wer studiert, wird noch zwei Jahre länger unterstützt. Volljährige Kinder, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, sollen den Betrag direkt erhalten.
Kindergrundsicherung 2025: Antrag soll für Familien einfacher werden
Ein Kerngedanke der Reform ist die Vereinfachung des Systems. Eltern sollen sich die Hilfe nicht mehr holen müssen, vielmehr habe der Staat eine „Bringschuld“, wie Familienministerin Paus sagt.
Ganz ohne Antrag geht es jedoch auch bei der Kindergrundsicherung nicht. Es soll dank eines neuen Online-Portals aber einfacher werden, die Leistung zu beantragen. Geplant ist auch, dass Eltern zukünftig etwa keine Einkommensnachweise mehr erbringen müssen. Die neue Kindergrundsicherungsstelle soll entsprechende Informationen direkt vom Finanzamt bekommen.
Kindergrundsicherung 2025: Müssen Eltern jetzt schon was tun?
Eltern müssen aktuell nicht tätig werden. Sie können noch keine Gelder beantragen, denn die Kindergrundsicherung ist bislang nur ein politisches Vorhaben - wenn auch ein konkretes. Der Gesetzesentwurf soll nach der Sommerpause stehen. Dann startet das Gesetzgebungsverfahren. Ziel ist, dass die Kindergrundsicherung 2025 in Kraft tritt. Aktuell ist jedoch ein Streit über mögliche Mehrkosten der Reform gegenüber dem jetzigen System entbrannt - mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) an der Spitze. Gut möglich also, dass sich die im Januar 2023 vorgestellten Eckpunkte noch einmal verschieben.
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