Bundestagswahl 2021
Bei der Bundestagswahl 2021 werden am 26. September die nächsten Vertreter des Volkes gewählt. Es ist die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag. Die Bürger wählen dann das Parlament, das für die nächsten vier Jahre mit politischen Entscheidungen die Weichen für die Zukunft stellen und auf wichtige Ereignisse reagieren soll. Wahlberechtigt sind alle Deutsche, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Deutschland haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und damit nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bundestagswahl 2021: Termin
Die Bundestagswahl 2021 darf nach Artikel 39 des Grundgesetzes frühestens 46, spätestens 48 Monate nach dem Zusammentritt des 19. Deutschen Bundestags stattfinden. Dies war am 24. Oktober 2017 der Fall. Da der Wahltag ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein müssen, kamen als Termin für die Bundestagswahl nur die Sonntage 29. August, 5. September, 19. September, 26. September, 3. Oktober, 10. Oktober, 17. Oktober oder 24. Oktober in Frage.
Nach Vorschlag von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) legte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den 26. September 2021 als Termin für die Bundestagswahl 2021 per Anordnung fest. Auch die Bundesländer und die im Bundestag vertretenen Parteien sprachen sich mehrheitlich für diesen Termin aus.
Bundestagswahl 2021: Kanzlerkandidaten
Offiziell verankert ist der Begriff „Kanzlerkandidat“ im Wahlrecht nicht. Denn der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird nicht direkt von den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland gewählt, sondern von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Nichtsdestotrotz hat die Nominierung von Spitzen- bzw. Kanzlerkandidaten auf Bundesebene hohe politische Bedeutung Bedeutung. Neben der CDU/CSU-Union und der SPD haben erstmals auch die Grünen eine Kanzlerkandidatin ins Rennen geschickt.
- Armin Laschet (Union)
- Olaf Scholz (SPD)
- Annalena Baerbock (Grüne)
Die weiteren im Bundestag vertretenen Partien schicken derweil Spitzenkandidaten ins Rennen:
- Christian Lindner (FDP)
- Alexander Dobrindt (CSU)
- Dietmar Bartsch und Janine Wissler (Die Linke)
- Tino Chrupalla und Alice Weidel (AfD)
Bundestagswahl 2021: Erst- und Zweitstimmen
Das deutsche Wahlsystem sieht vor, dass jeder Wähler bei einer Bundestagswahl zwei Stimmen abgibt. Mit der Erststimme wählt der Wähler einen Kandidaten, der für den jeweiligen Wahlkreis kandidiert. Der Kandidat, der am Ende die meisten Stimmen erhält, ist der Vertreter des Wahlkreises. Aus diesen Bezirken wird die Hälfte der Abgeordneten im Deutschen Bundestag direkt gewählt. Die Zweitstimme wird derweil für eine bestimmte Partei abgegeben, die auf der Landesliste steht. Die summierten Zweitstimmen bei der Bundestagswahl bestimmen dann den prozentualen Anteil der Parteien an den Wählerstimmen. Aus diesem Grund sind die Zweitstimmen für die Verteilung der Sitze im Bundestag wesentlich wichtiger. Der Reihe nach werden anschließend alle verfügbaren Sitze an Kandidaten der Landesliste vergeben.
Bundestagswahl 2021: Sitzverteilung im Bundestag
Bei der Sitzverteilung für den Deutschen Bundestag wird zunächst die Kandidaten gesetzt, die in ihrem jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen haben. Sofern der Partei dann noch Sitze übrig bleiben, geht es in Schritt zwei mit den Bewerbern weiter, die auf den Landeslisten der Parteien stehen.
Vor der Bundestagswahl werden diese Listen bereits aufgestellt. Das Prinzip ist recht simpel: Wer weiter oben auf dieser Liste steht, hat bessere Chancen auf einen Platz im Deutschen Bundestag. Die jeweilige Partei legt selbst fest, welche Kriterien dabei für sie eine Rolle spielen. Faktoren könnten etwa Beliebtheit oder Fachkompetenz sein.
Sollte eine Partie durch die Erststimmen mehr Direktmandate haben als ihr nach dem Anteil ihrer Zweitstimmen zustehen würde, kommen die sogenannten Überhangs- und Ausgleichsmandate ins Spiel. Dabei gilt: Direktkandidaten, die ihren Wahlkreis gewonnen haben, kommen immer in den Bundestag. Auch in dem Fall, wenn die Partie nach ihrem Anteil ihrer Zweitstimmen eigentlich keine Sitze mehr zum Verteilen im Bundestag übrig hat. Diesen Fall nennt man Überhangsmandat. Damit dies aber für andere Parteien nicht zum Nachteil wird, bekommen sie weitere Sitze hinzu, damit am Ende die Größe der einzelnen Fraktionen auch dem Anteil der Zweitstimmen entspricht. Die Überhangsmandate werden also durch diese Ausgleichsmandate ausgeglichen. Diese gibt es erst seit der Wahlrechtsänderung 2013.