Wohngeld 2023: Vorschusszahlungen in NRW - Infos zum Rechner
Im Jahr 2023 haben deutlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld. Um den Ansturm abzufangen, plant NRW Vorschusszahlungen. Haben Sie Anspruch? Ein Rechner hilft.
Hamm - Es ist nach Angaben der Bundesregierung die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands. Ab 2023 sollen davon zwei Millionen Haushalte in Deutschland profitieren. Rund 1,4 Millionen Haushalte werden demnach erstmals oder wieder Anspruch auf Wohngeld haben. Die Kommunen erwarten einen riesigen Ansturm auf die Anträge und kündigten bereits lange Wartezeiten an. In Nordrhein-Westfalen möchte man den Andrang mit Vorschusszahlungen bewältigen.
Wohngeld 2023: So funktionieren die Vorschusszahlungen in NRW
Laut NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) werde sich die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte im bevölkerungsreichsten Bundesland voraussichtlich auf 480.000 verdreifachen. Die Wohngeldstellen der Kommunen würden absehbar enorm belastet sein. Schon früh war klar: Das Wohngeld wird nicht pünktlich zum 1. Januar 2023 ausgezahlt.
Das Land NRW hat deshalb gemeinsam mit den Kommunen einen sogenannten Kurzbescheid entwickelt, der Vorschusszahlungen ermöglichen soll. Dafür steht den Kommunen laut Landesregierung eine Software zur Verfügung. Wer einen Antrag stellen möchte, um einen Vorschuss zu erhalten, muss neben dem Antrag auf Wohngeld Folgendes vorlegen:
- Mietvertrag
- monatliche Verdienstabrechnung
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
Wohngeldreform ab Januar 2023 — Kurzbescheide zum Start
Die weiteren Nachweise könnten nachgereicht werden, teilt die Landesregierung mit. Sobald das Wohngeldprogramm zur Verfügung stehe, sollen die Angaben nochmals überprüft und der Vorschuss mit dem tatsächlichen Wohngeldanspruch verrechnet werden.
Wer bereits Wohngeld bezieht, erhält dies zunächst in bisheriger Höhe weiter ausgezahlt, heißt es weiter. Eine Nachberechnung erfolge, sobald das Wohngeldprogramm fertiggestellt sei. Zum Ende des Bewilligungszeitraums könnten diese Personen dann einen Weiterleistungsantrag stellen.
Hintergrund der Kurzbescheide und Nachberechnungen ist laut Land NRW die „Kurzfristigkeit der Wohngeldreform des Bundes“. Die Reform wurde erst Ende November vom Bundesrat beschlossen. Demnach bedürfte es noch Änderungen am endgültigen Berechnungsprogramm für das Wohngeld. Ziel sei es, die Umprogrammierung bis Ende März 2023 abgeschlossen zu haben.
Wohngeld 2023: Rechner ermittelt Anspruch und Betrag
Ob jemand ab 2023 Anspruch auf Wohngeld hat, kann mit dem Wohngeldrechner ermittelt werden. „Um den erhöhten Zugriffszahlen standhalten zu können, wurde der Server des Wohngeldrechners noch einmal verstärkt“, verspricht die NRW-Landesregierung.
Wichtig: Der Wohngeldrechner berechnet einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Wer prüfen möchte, ob er Anspruch auf den Zuschuss hat, muss dort Angaben zu seinen Wohn- und Einkommensverhältnissen machen. Zum Beispiel wird nach der Höhe der Miete und des Jahreseinkommens gefragt.