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Windräder in NRW direkt neben Häusern? Abstandsregel gelockert

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Von: Marvin K. Hoffmann

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Die NRW-Landesregierung streicht die kontroverse Abstandsregel für Windräder beim sogenannten Repowering. Damit dürfen sie viel näher an Häuser rücken.

Hamm – Der Plan der schwarz-grünen Landesregierung ist es, die sogenannte 1000-Meter-Regel für Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen nach und nach abzuschaffen. Der erste Schritt ist nun getan: Windkraftanlagen dürfen in NRW künftig näher an Siedlungen errichtet werden.

Windräder in NRW: Regierungsfraktionen von CDU und Grünen im NRW-Landtag streichen Abstandregel für Repowering

Am Mittwochabend, 8. März, haben die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen im NRW-Landtag eine entsprechende Änderung des betreffenden „Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches“ beschlossen. Mit der Gesetzesänderung würden „die Segel gesetzt in Richtung mehr Windkraft – und das ist richtig“, sagte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU). Der energiepolitische Sprecher der Grünen, Michael Röls betonte: „Heute ist ein guter Tag für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen“. Es gibt aber eine besondere Bedingung – noch.

So wird die 1000-Meter-Regel (Abstand der Windräder zu Siedlungen) zwar aufgeweicht – allerdings nur für das sogenannte Repowering. Dabei handelt es sich um eine Art „Tuning“ für Windparks. „Beim Repowering wird häufig ein größerer Windpark mit vielen älteren Anlagen durch einen neuen Windpark mit oft deutlich weniger Anlagen ersetzt. Die neuen Anlagen sind dann in aller Regel viel leistungsstärker und effizienter. Oft kann auf der gleichen Fläche mit weniger Anlagen mehr Strom eingespeist werden“, erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) begrüßt die neue Regel. Wünscht sich allerdings mehr. „Das ist ein großer Gewinn, um mehr Flächen für Windenergie zu gewinnen“, sagt LEE-Sprecher Dr. Ralf Köpke im Gespräch mit wa.de. Er hätte sich eine noch schnellere Entscheidung und frühere Abschaffung der 1000-Meter-Regel gewünscht. „Das kann jetzt nur der erste Schritt sein“, sagt Köpke. Denn: Für alle anderen geplanten Windräder bleibt die 1000-Meter-Regel im Land NRW, das mit einem kräftigen Wetterumschwung rechnen muss, vorerst weiter bestehen.

In NRW gilt eine Sonderregel beim Abstand von Windrädern zu Siedlungen

Hierbei handelt es sich um eine NRW-Sonderregel, die 2021 noch die damalige schwarz-gelbe Landesregierung als eine Art Kompromiss getroffen hatte. „Eigentlich wird die dreifache Höhe einer Windkraftanlage als Maßstab genommen“, erklärt LEE-Sprecher Köpke. Ohne diese Sonderregel könnten Windräder also im Abstand von ungefähr 720 Metern zu Siedlungen errichtet werden. Das sei das Ziel.

Wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) errechnet hat, würde das die Flächen, auf der Windräder gebaut werden dürften, auf 42 Prozent erhöhen. Eine enorme Hilfe, um das selbstgesteckte Ziel der Koalition, mindestens 1.000 neue Windenergieanlagen in dieser Legislaturperiode zu errichten, schneller zu erreichen. Der LEE NRW drängt daher zur Eile.

„Die Landesregierung wird sich an ihrem eigenen Ziel messen lassen müssen, dass mindestens 1.000 neue Windenergieanlagen in dieser Legislaturperiode in Betrieb gehen werden. Bis Mai 2027 heißt das, dass etwa alle anderthalb Tage – sprich alle 36 Stunden – eine neue Anlage mit der Ökostromproduktion beginnen muss“, sagt LEE NRW-Geschäftsführer Christian Mildenberger. Die Streichung der Abstandsregel für Repowering sei eben nur der erste Schritt.

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