Weihnachten 2021 in NRW: Diese Corona-Regeln gelten an den Festtagen
Weihnachten wird auch 2021 von der Corona-Pandemie in NRW beeinflusst. Zwar sind Treffen mit Familie und Freunden möglich, doch es gelten bestimmte Regeln.
[Update] Hamm - Weihnachten im Jahr 2020 war ein Trauerspiel. Die zweite Welle der Corona-Pandemie war auf ihrem Höhepunkt, Testmöglichkeiten waren noch rar, Impfungen gab es noch keine. Viele Menschen in NRW haben aus Vorsicht auf größere Treffen im Familien- und Freundeskreis verzichtet. Nun nahen die Festtage 2021 - und wir befinden uns mitten in der vierten Welle, mit Omikron wartet schon die nächste Bedrohung am Horizont. Und so heißt es auch 2021: Es gilt, einige Regeln zu beachten.
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Hauptstadt | Düsseldorf |
Einwohner | 17.925.570 |
Weihnachten: Diese Corona-Regeln gelten 2021 an den Festtagen in NRW
Kurz vor Weihnachten hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen um Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) die Corona-Schutzverordnung noch einmal angepasst. So dürfen zum Beispiel keine Tanzveranstaltungen mehr stattfinden. Dieser Beschluss wurde am Dienstag, 21. Dezember, auch durch die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels untermauert. Clubs und Diskotheken - in NRW ohnehin schon geschlossen - müssen jetzt auch bundesweit schließen.
Für Silvester hieß es schon per NRW-Schutzverordnung, dass es keine öffentlichen Feuerwerke geben darf und auf „publikumsträchtigen“ Plätzen und Straßen die private Verwendung von Pyrotechnik verboten ist. Nach dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern ist nun auch klar, dass spätestens ab dem 28. Dezember Kontaktbeschränkungen für alle - also auch für Geimpfte und Genesene - kommen werden. Diese gelten auch an Silvester.
Es dürfen sich bei privaten Zusammenkünften unter Geimpften und Genesenen dann maximal zehn Personen treffen. Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres sind davon ausgenommen.
Corona-Regeln in NRW: Weihnachten mit Freunden und Familie - das sind die Regeln
Anders sieht es aus, wenn auch nur ein Ungeimpfter dabei ist. Dann gelten unabhängig von den Corona-Zahlen strenge Beschränkungen, was die Anzahl der Kontakte anbelangt. Menschen ohne Impfschutz, die auch noch keine Coronainfektion überstanden haben, dürfen sich nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt und zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen jedoch nicht dazu. Ehegatten und Lebenspartner zählen auch als ein Haushalt, wenn sie nicht zusammen wohnen. Diese bereits bestehenden Regeln haben Bund und Länder in ihrem Beschluss nochmals bestätigt - sie gelten also weiter.
Doch was ist jetzt ganz konkret mit Weihnachten? Unterm Strich gilt bis zum 28. Dezember: Wer geimpft oder genesen ist, muss an Weihnachten nicht auf Treffen mit Familie oder Freunden verzichten. Bei einer Kreis-Inzidenz unter 350 gelten für Geimpfte und Genesene keine Kontaktbeschränkungen. Selbst, wenn die Inzidenz im Kreis die 350 übersteigt, ist noch einiges möglich: In Innenräumen gilt dann eine Obergrenze von 50 Personen, unter freiem Himmel können sogar bis zu 200 Leute zusammenkommen. Doch wie oben bereits erwähnt: Nach Weihnachten ist Schluss damit.
Corona-Regeln in NRW: Darauf muss im Gottesdienst geachtet werden
Bei den Gottesdiensten an Weihnachten und Heiligabend gibt es in NRW keine einheitlichen Regeln. Ein Sprecher der katholischen Kirche sagte der Rheinischen Post, dass man bei erhöhter Nachfrage eventuell 2G oder 3G anbieten werde. Was aber schon sicher ist: Abstände in den Kirchen müssen eingehalten werden. Während des gesamten Gottesdienstes müssen auch Masken getragen werden.

Die Evangelische Kirche von Westfalen empfiehlt den Gemeinden, die Gottesdienste unter 2G-Regeln abzuhalten und bittet alle nicht immunisierten Mitglieder, den Versammlungen zum eigenen Schutz fernzubleiben. Die Evangelische Kirche Rheinland wiederum empfiehlt mindestens 3G, wo möglich und angebracht aber auch 2G. Somit gilt für die Gemeindemitglieder in NRW, sich kurz vor Weihnachten noch einmal selbst zu informieren, welche Regeln in der jeweiligen Gemeinde gelten.
Weihnachtsmärkte wiederum dürfen nach wie vor geöffnet bleiben. Auch schon vor den Anpassungen der Corona-Regeln konnten sie in NRW nur von Geimpften und Genesenen besucht werden. Aber auch hier wird um Einhaltung von Abstand und das Tragen von Masken gebeten, wenn es nicht ohnehin auf dem jeweiligen Markt Pflicht ist.
Wer ohnehin keine Lust hat, sich an Weihnachten groß mit anderen Menschen zu treffen, hat viele Möglichkeiten, sich passende Filme anzuschauen. Auf den verschiedenen Streamingdiensten stehen unzählige Klassiker zum Abruf bereit. Und auch im linearen Fernsehen werden zu den Festtagen passende Filme wie „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ oder „Der kleine Lord“ zu unterschiedlichen Zeiten gezeigt. *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.