Totensonntag 2022 in NRW – Viele Verbote heute am stillen Feiertag
Heute, am 20. November 2022, ist Totensonntag. An dem stillen Feiertag gibt es in NRW einige Einschränkungen. Bedeutung und Verbote im Überblick.
Hamm - Der Totensonntag, auch Ewigkeitssonntags genannt, wird 2022 am 20. November begangen. Er ist der letzte Sonntag vor dem ersten Adventssonntag. Der Totensonntag ist in Nordrhein-Westfalen und allen anderen Bundesländern in Deutschland ein stiller Feiertag - auch wenn er offiziell kein Feiertag ist. Es gelten Einschränkungen und Verbote.
Gedenktag | Totensonntag |
Datum | Sonntag, 20. November 2022 |
Totensonntag 2022 – Viele Verbote am stillen Feiertag in NRW
Der Totensonntag ist in den evangelischen Kirchen ein Gedenktag für Verstorbene. Er wurde 1816 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen als „allgemeines Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“ zunächst nur für die evangelische Kirche in den preußischen Regionen eingeführt. Später dann übernahmen alle evangelischen Landeskirchen den Gedenktag.
Der Totensonntag hat kein festes Datum. Er wird jedes Jahr am letzten Sonntag vor dem ersten Adventssonntag begangen und ist somit der letzte Sonntag des Kirchenjahres. Der Gedenktag ist in allen Bundesländern besonders geschützt. Das heißt: Es handelt sich um einen stillen Tag. Deshalb gelten besondere Einschränkungen.
Verbote und Einschränkungen am Totensonntag 2022 in NRW
In Nordrhein-Westfalen sind die Verbote im „Gesetz über Sonntage und Feiertage“ geregelt. Am Totensonntag ist zusätzlich zu den allgemein geltenden Einschränkungen an Sonntagen in der Zeit von 5 bis 18 Uhr folgendes nicht erlaubt:
- Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen;
- Sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden;
- Der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten;
- Musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb.
Somit gelten am Totensonntag dieselben Einschränkungen wie an Allerheiligen (1. November). Es ist der dritte stille Feiertag in diesem Monat. Am Sonntag, 13. November, wurde bereits der Volkstrauertag begangen, an dem es ebenfalls Verbote gab.
Für viele wird nach dem Totensonntag die Weihnachtszeit eingeläutet. Mancher Haushalt wartet den Gedenktag ab, bevor er mit dem Schmücken beginnt.