Thomas Kutschaty
Thomas Kutschaty wurde am 12. Juni 1968 in Essen geboren. Der heutige SPD-Politiker stammt aus einer Eisenbahner-Familie aus dem Essener Norden. In seiner Familie war er der erste in der Familie, der Abitur machte. Das war 1987 am Gymnasium Borbeck in der Ruhrgebietsstadt Essen. An der Ruhr-Universität in Bochum studierte Thomas Kutschaty ab 1989 Rechtswissenschaft. Der Erste Staatsexamen bestand er 1995, das zweite Staatsexamen folgte zwei Jahre später. In der Zeit von 1997 bis 2010 war Thomas Kutschaty als Rechtsanwalt tätig. Von 2010 bis 2017 ruhte seine Zulassung aufgrund seiner Berufung zum Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen.
Thomas Kutschaty privat: Mit seiner Ehefrau Christina hat er drei Kinder
Thomas Kutschaty ist verheiratet mit Christina Kutschaty (geboren am 20. Juli 1969 in Berlin). Sie war bis 2018 Stadtplanerin in Xanten (offiziell: Fachbereichsleiterin für Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege), wechselte dann als Leiterin des städtischen Fachdienstes Stadtentwicklung, Wirtschaft und Liegenschaften nach Remscheid. Thomas und Christina Kutschaty leben gemeinsam mit ihrer jüngsten Tochter in Essen-Schönebeck. Insgesamt hat das Ehepaar drei Kinder.
Thomas Kutschaty: Seine Wege in die Politik
Seit 1986 ist Thomas Kutschaty Mitglied der SPD. Über Funktionen als Sprecher der Jungsozialisten (Jusos) im Stadtbezirk Essen-Borbeck und später Vorstandsmitglied des Jusos Essen ist er seit 1987 Mitglied im Vorstand des SPD-Ortsvereins Essen-Borbeck. Dort war er in den Jahren von 1994 bis 2016 Erster Vorsitzender. In der Zeit von 1989 bis 1999 gehörte Thomas Kutschaty der Bezirksvertretung Essen IV an. Anno 1999 wurde er in den Rat der Stadt Essen gewählt. Dort war er bis 2004 als sachkundiger Bürger im Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung vertreten.
Thomas Kutschaty: Politische Karriere als Landespolitiker in NRW
Am 8. Juni 2005 ist Thomas Kutschaty zum ersten Mal als Abgeordneter für den Wahlkreis 65 (Essen I – Mülheim II) in den Landtag von Nordrhein-Westfalen gewählt worden und seitdem dort Mitglied. In der NRW-Landesregierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft war Thomas Kutschaty von 2010 bis zur Abwahl der rot-grünen Koalition 2017 Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen. Im April 2018 wurde er dann Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag von NRW sowie Oppositionsführer. Dazu ist Thomas Kutschaty seit dem 6. März 2021 Vorsitzender der nordrhein-westfälischen SPD und wird wohl auch als Spitzenkandidat der Sozialdemokraten in den Wahlkampf für die NRW-Landtagswahl 2022 am 15. Mai 2022 gehen.
Thomas Kutschaty: Nach der NRW-Landtagswahl 2022 will er Ministerpräsident werden
Spätestens seit seiner Wahl zum Chef der NRW-SPD ist klar: Thomas Kutschaty will nach der Landtagswahl 2022 Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen werden. Bereits im Januar 2021 – kurz nach seiner Wahl zum Vorsitzenden – erklärte der Rechtsanwalt: „Die SPD möchte den nächsten Ministerpräsidenten 2022 in Nordrhein-Westfalen stellen. Und ich mache kein Geheimnis daraus: Ich möchte das auch selbst werden.“ Antreten wird er in erster Linie gegen Hendrik Wüst, dem designierten Nachfolger von Armin Laschet als Chef der NRW-CDU sowie als Ministerpräsident.
Bundestagswahl 2021: Termin
Die Bundestagswahl 2021 darf nach Artikel 39 des Grundgesetzes frühestens 46, spätestens 48 Monate nach dem Zusammentritt des 19. Deutschen Bundestags stattfinden. Dies war am 24. Oktober 2017 der Fall. Da der Wahltag ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein müssen, kamen als Termin für die Bundestagswahl nur die Sonntage 29. August, 5. September, 19. September, 26. September, 3. Oktober, 10. Oktober, 17. Oktober oder 24. Oktober in Frage.
Nach Vorschlag von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) legte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den 26. September 2021 als Termin für die Bundestagswahl 2021 per Anordnung fest. Auch die Bundesländer und die im Bundestag vertretenen Parteien sprachen sich mehrheitlich für diesen Termin aus.
Bundestagswahl 2021: Kanzlerkandidaten
Offiziell verankert ist der Begriff „Kanzlerkandidat“ im Wahlrecht nicht. Denn der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird nicht direkt von den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland gewählt, sondern von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Nichtsdestotrotz hat die Nominierung von Spitzen- bzw. Kanzlerkandidaten auf Bundesebene hohe politische Bedeutung Bedeutung. Neben der CDU/CSU-Union und der SPD haben erstmals auch die Grünen eine Kanzlerkandidatin ins Rennen geschickt.
- Armin Laschet (Union)
- Olaf Scholz (SPD)
- Annalena Baerbock (Grüne)
Die weiteren im Bundestag vertretenen Partien schicken derweil Spitzenkandidaten ins Rennen:
- Christian Lindner (FDP)
- Alexander Dobrindt (CSU)
- Dietmar Bartsch und Janine Wissler (Die Linke)
- Tino Chrupalla und Alice Weidel (AfD)
Bundestagswahl 2021: Erst- und Zweitstimmen
Das deutsche Wahlsystem sieht vor, dass jeder Wähler bei einer Bundestagswahl zwei Stimmen abgibt. Mit der Erststimme wählt der Wähler einen Kandidaten, der für den jeweiligen Wahlkreis kandidiert. Der Kandidat, der am Ende die meisten Stimmen erhält, ist der Vertreter des Wahlkreises. Aus diesen Bezirken wird die Hälfte der Abgeordneten im Deutschen Bundestag direkt gewählt. Die Zweitstimme wird derweil für eine bestimmte Partei abgegeben, die auf der Landesliste steht. Die summierten Zweitstimmen bei der Bundestagswahl bestimmen dann den prozentualen Anteil der Parteien an den Wählerstimmen. Aus diesem Grund sind die Zweitstimmen für die Verteilung der Sitze im Bundestag wesentlich wichtiger. Der Reihe nach werden anschließend alle verfügbaren Sitze an Kandidaten der Landesliste vergeben.
Bundestagswahl 2021: Sitzverteilung im Bundestag
Bei der Sitzverteilung für den Deutschen Bundestag wird zunächst die Kandidaten gesetzt, die in ihrem jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen haben. Sofern der Partei dann noch Sitze übrig bleiben, geht es in Schritt zwei mit den Bewerbern weiter, die auf den Landeslisten der Parteien stehen.
Vor der Bundestagswahl werden diese Listen bereits aufgestellt. Das Prinzip ist recht simpel: Wer weiter oben auf dieser Liste steht, hat bessere Chancen auf einen Platz im Deutschen Bundestag. Die jeweilige Partei legt selbst fest, welche Kriterien dabei für sie eine Rolle spielen. Faktoren könnten etwa Beliebtheit oder Fachkompetenz sein.
Sollte eine Partie durch die Erststimmen mehr Direktmandate haben als ihr nach dem Anteil ihrer Zweitstimmen zustehen würde, kommen die sogenannten Überhangs- und Ausgleichsmandate ins Spiel. Dabei gilt: Direktkandidaten, die ihren Wahlkreis gewonnen haben, kommen immer in den Bundestag. Auch in dem Fall, wenn die Partie nach ihrem Anteil ihrer Zweitstimmen eigentlich keine Sitze mehr zum Verteilen im Bundestag übrig hat. Diesen Fall nennt man Überhangsmandat. Damit dies aber für andere Parteien nicht zum Nachteil wird, bekommen sie weitere Sitze hinzu, damit am Ende die Größe der einzelnen Fraktionen auch dem Anteil der Zweitstimmen entspricht. Die Überhangsmandate werden also durch diese Ausgleichsmandate ausgeglichen. Diese gibt es erst seit der Wahlrechtsänderung 2013.