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Wenn eine App die Hausaufgaben macht: NRW-Schulministerium sieht Lehrer gefordert

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Von: Alexander Schäfer

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Wie wirken sich die Einsatzmöglichkeit von Künstlicher Intelligenz (KI) auf die Leistungsüberprüfungen an den Schulen aus? Dieses Thema griff nun die SPD-Fraktion im Landtag auf.

Hamm - Die App „Chat-GPT“ bietet Schülern nahezu unbegrenzte Möglichkeiten für Referate, Aufsätze, Gedichtanalysen oder Mathematikaufgaben. Wie in einem Chat stellt man der App Aufgaben, die sie dann mithilfe künstlicher Intelligenz löst. Kein Wunder, dass auch Schüler und Studenten diese App vor allem bei Hausaufgaben und Seminararbeiten nutzen.

Wenn die App die Hausaufgaben macht: NRW-Schulministerium sieht Lehrer gefordert

NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) sieht das Problem gelassen. In einem Bericht an den Schulausschuss schreibt sie: „Lehrerinnen und Lehrer verfügen über ein hohes Maß an professioneller Erfahrung und können in der Regel im Unterrichtsgespräch erkennen, ob Schülerinnen und Schüler Produkte, die sie zu Hause angefertigt haben und der Leistungsüberprüfung dienen sollen, eigenständig erledigt haben.“ Es gehe darum, Schülern zu vermitteln, dass es in ihrem eigenen Interesse sei, ihnen gestellte Lernaufgaben selbständig zu erledigen.

Aus Sicht des Schulministeriums birgt der Einsatz von KI und Apps wie „Chat-GPT“ neben Risiken und Konsequenzen auch Potenziale und pädagogische Perspektiven für Schule und Unterricht in sich. Die Schulen sollen Kindern und Jugendlichen Medienkompetenz vermitteln. Ziel sei es, dass die Schüler sich in einer zunehmend von Algorithmen geprägten digitalen Welt kompetent bewegen können.

Nutzung von KI im Schulunterricht: Kein Änderungsbedarf des Schulgesetzes

Die schwarz-grüne Landesregierung setzt dabei laut Feller insbesondere auf das neue Pflichtschulfach Informatik in den Klassen 5 und 6. Das Thema Künstliche Intelligenz habe einen festen Platz im Informatikunterricht.

Mit Blick auf eine potenzielle missbräuchliche Nutzung von KI zur Erstellung von Prüfungsleistungen sieht die Landesregierung zurzeit keinen Änderungsbedarf des Schulgesetzes. Zum einen würde sich die Leistungsbewertung auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beziehen, zum anderen erfolgten die schriftlichen Prüfungen zur Erlangung von Abschlüssen unter Aufsicht. 

Künstliche Intelligenz kommt aber nicht nur in der Schule zum Einsatz. KI könnte bald auch das Einkaufen entscheidend verändern. Und auch darüber hinaus gibt es in der Zukunft Änderungen in den Geschäften. Ein Händler akzeptiert mittlerweile kein Bargeld mehr.

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