Neue Corona-Regeln: Änderungen für Saunen, Schwimmbäder und Thermen in NRW
Es gelten neue Corona-Regeln in NRW. Bei Saunen, Schwimmbädern und Thermen gibt es ebenfalls Änderungen. Das muss beim Besuch beachtet werden.
Hamm - Weihnachten ist gerade vorbei, und zu den beliebtesten Geschenken in Deutschland gehören Gutscheine - auch für Thermen, Saunen und Schwimmbäder. Doch seit Dienstag, 28. Dezember, gelten neue Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen. Wer also seinen Gutschein einlösen möchte oder einfach gerne eine Therme, Sauna oder ein Schwimmbad besuchen möchte, der muss sich auf verschärfte Zugangsbeschränkungen einstellen.
Bundesland | Nordrhein-Westfalen (NRW) |
Ministerpräsident | Hendrik Wüst (CDU) |
Einwohner | 17,9 Millionen (2020) |
Neue Corona-Regeln in NRW: Das gilt in Thermen, Saunen und Schwimmbädern
Bund und Länder haben sich bei einem Corona-Gipfel auf strengere Corona-Regeln geeinigt - unter anderem aus der Sorge vor der Omikron-Variante. Nordrhein-Westfalen setzt die Einschränkungen in einer neuen Coronaschutzverordnung um. Mit Kontaktbeschränkungen, 2G, 2G-plus und 3G wird dem Coronavirus weiter der Kampf angesagt.
Nicht genesene und ungeimpfte Personen müssen mit weiteren Beschränkungen und Zugangsverboten leben. Aber auch Genesene müssen sich umstellen. Das gilt auch für den Besuch von Thermen, Saunen und Hallenbädern - dort galt bislang die 2G-Regelung (Zugang nur für Geimpfte und Genesene). Seit dem 28. Dezember benötigen genesene und geimpfte Personen zusätzlich einen gültigen negativen Corona-Test. Es gilt künftig also 2G-plus. Die NRW-Regierung begründet die Verschärfung der Maßnahmen mit dem Tragen der Masken. Das sei dort nämlich „überwiegend nicht möglich“.
Neue Corona-Regeln in NRW: 2G-plus in Thermen, Saunen und Schwimmbädern
Ein gültiger Corona-Schnelltest ist laut Coronaschutzverordnung für 24 Stunden gültig, ein PCR-Test hingegen sogar für 48 Stunden. Die neue Coronaschutzverordnung ist vorerst bis zum 12. Januar 2022 gültig.
Von den neuen Corona-Regeln in NRW sind auch Fitnessstudios betroffen. Auch dort gilt künftig eine Testpflicht für Genesene und Geimpfte - also auch 2G-plus. Betroffen ist der gesamte Sport in Innenräumen.

Es gibt aber auch wichtige Ausnahmen von der 2G- bzw. 2G-plus-Regelung. So müssen ungeimpfte und nicht genesene Personen beispielsweise nicht auf das Abschiednehmen von verstorbenen Personen verzichten. Bei Beerdigungen und Trauerfeiern gilt weiter 3G.