Quarantäne-Regeln in NRW: Das gilt jetzt für Kontaktpersonen und Infizierte
Die Quarantäne-Regeln für Infizierte und Kontaktpersonen sind in NRW angepasst worden. Die neuen Maßnahmen gelten seit Sonntag, 16. Januar. Das steht drin.
NRW - Bund und Länder - also auch NRW - haben sich bereits in der vergangenen Woche darauf verständigt, dass Quarantäne- und Isolationszeiten verkürzt werden sollen. Am Donnerstagabend hat der Bundestag die neue Quarantäneverordnung beschlossen, nach der zum Beispiel Menschen mit Booster-Impfung von einer Corona-Quarantäne als Kontaktperson ausgenommen sind. Einen Tag später hat der Bundesrat zugestimmt. Wie das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen mitteilt, gilt die neue Verordnung seit Sonntag (16.1.2022).
Quarantäne-Regeln in NRW: Neue Verordnung passiert den Bundesrat
Doch warum sollen überhaupt neue Regelungen her? Die Antwort ist recht einfach: Mithilfe der kürzeren Quarantäne- und Isolationszeiten sollen wichtige Versorgungsbereiche am Laufen gehalten werden, auch wenn die Infiziertenzahl stark steigt - insbesondere mit Blick auf die Omikron-Variante sah sich die Politik unter Zugzwang. Und einigen Kommunen in NRW kann es gar nicht schnell genug gehen - sie preschen bei den neuen Quarantäne-Regeln vor.
Bei den neuen Regeln werden Unterschiede zwischen Infizierten, Kontaktpersonen, Ungeimpften, Geimpften/Genesenen und Geboosterten gemacht. Wie genau sehen die neuen Quarantäne-Regeln aus? Das steht in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW, gültig ab 16. Januar:
- Kontaktpersonen mit Booster-Impfung sind von der Quarantäne ausgenommen. Dazu sind immer drei Impfungen notwendig, auch bei einer ersten Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson (bis vor kurzem galt hier bereits die zweite Dosis als Auffrischung). Auch Kontaktpersonen, die frisch doppelt geimpft sind (gilt vom 15. bis 90. Tag nach der zweiten Impfung), geimpft und genesen oder frisch genesen sind (ab dem 28. bis zum 90. Tag nach Positivtest), müssen nicht in Quarantäne.
- Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind und mit der infizierten Person im gleichen Haushalt leben, müssen automatisch für zehn Tage in Quarantäne. Bei Symptomfreiheit kann eine Verkürzung auf sieben Tage durch einen negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test erfolgen. Bei Kita-Kindern und Schülern kann die Quarantänezeit mit einem negativen Test sogar auf fünf Tage verkürzt werden. Treten während der Quarantäne Symptome auf, ist unverzüglich ein PCR-Test vorzunehmen.
- Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind und nicht mit der infizierten Person im gleichen Haushalt leben, müssen nicht automatisch in Quarantäne, außer sie wurde ausdrücklich vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet. Ohne eine offizielle Quarantäneanordnung wird den Kontaktpersonen geraten, eigenverantwortlich mit der Situation umzugehen. Heißt unter anderem: Selbstständig Kontakte reduzieren und vermehrt Maske tragen.
- Für Infizierte gilt eine Quarantäne-Zeit von zehn Tagen. Auch sie können sich nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest mit Nachweis „freitesten“, wenn sie zuvor 48 Stunden frei von Symptomen sind.
- Für Personal im Gesundheitswesen und in der Pflegebranche ist ein PCR-Test zur Freitestung vorgeschrieben. Voraussetzung: Die Infizierten müssen ebenfalls zuvor 48 Stunden lang symptomfrei gewesen sein
Unterm Strich gibt es für Infizierte und Kontaktpersonen bei der Quarantäne einige Änderungen. Zur Vereinheitlichung der Coronaschutzmaßnahmen gelten die genannten Ausnahmeregelungen ab sofort auch in der Coronaschutzverordnung als Ausnahmetatbestände zur Befreiung von der Testpflicht bei 2G-plus, heißt es vom NRW-Gesundheitsministerium.

Neue Quarantäne-Regeln auch in NRW - Bundesrat stimmt zu
Nach dem aktuellen RKI-Wochenbericht hat sich Omikron in Deutschland rasant ausgebreitet. Nach den aktuellsten Daten für die erste Kalenderwoche 2022, die auf Meldungen aus den Bundesländern basieren und auch Verdachtsfälle einschließen, machte die Variante laut RKI-Bericht einen Anteil von 73 Prozent aus und überwiegt damit.
Unterdessen beklagte die Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Ute Teichert, erneut einen Personalmangel in den Gesundheitsämtern. „Viele Gesundheitsämter haben deswegen die Kontaktverfolgung eingeschränkt. Sie können sich nur noch um größere Ausbrüche, etwa in Pflegeheimen, kümmern“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Bei weiter steigenden Infektionszahlen wird es schwierig für die Gesundheitsämter, die Daten tagesaktuell einzugeben.“ Wenn das Personal nicht kurzfristig deutlich aufgestockt werde, habe man in den nächsten Wochen keinen klaren Überblick über die Pandemie. - Mit Material von dpa