Fall muss neu aufgerollt werden
Prostituierte in Hamm getötet: BGH kassiert Urteil - War es doch Mord?
Der Prozess um den gewaltsamen Tod einer Prostituierten in Hamm muss neu aufgerollt werden. Der BGH in Karlsruhe erklärte das Urteil des Dortmunder Schwurgerichts für ungültig.
- Prostituierte in Hamm von Asylbewerber heimtückisch getötet
- Staatsanwaltschaft ficht Totschlag-Urteil vom April 2019 an
- Bundesgerichtshof kassiert Urteil, neuer Prozess folgt
Hamm/Karlsruhe/Dortmund – Der Bundesgerichtshof verwies das Verfahren zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Dortmunder Landgerichts zurück. Es müsse in einer erneuten Beweisaufnahme geprüft werden, ob der Angeklagte sein Opfer womöglich doch heimtückisch oder zur Verdeckung einer anderen Straftat ermordet habe, so die obersten Richter. Diese nun anstehende Revisionsverhandlung bestätigte auf WA-Anfrage das Dortmunder Landgericht.
Die Dortmunder Staatsanwaltschaft hat damit erfolgreich Rechtsmittel eingelegt gegen das Urteil vom April 2019. Dort war ein damals 24-jähriger Syrer und anerkannter Asylbewerber zu einer Gefängnisstrafe von achteinhalb Jahren wegen Totschlags an der 35-jährigen Frau verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann jedoch wegen Mordes angeklagt und nach Abschluss der mehrwöchigen Beweisaufnahme auch eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes gefordert.
Staatsanwaltschaft: Argloses Opfer heimtückisch erwürgt
Die aus Bulgarien stammende Prostituierte und Mutter eines kleiner Tochter war in der Nacht des 12. September 2018 erwürgt in einem Gebüsch auf dem Hammer Straßenstrich an der Heessener Straße entdeckt worden. Der Angeklagte war nach eigenen Angaben und Zeugenschilderungen ein „Stammkunde“ auf dem Strich, auch bei der später Getöteten. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft erwürgte der Täter sein argloses Opfer heimtückisch von hinten, weil er nach der erbrachten Sexleistung den vereinbarten Freierlohn nicht habe zahlen wollen.
Das Gericht hatte argumentiert, dass der Mann die um ihr Geld geprellte und wütende Frau habe beruhigen und um Zahlungsaufschub bitten wollen. Die Tat sei dann aus dem Streit mit der aufgebrachten Frau entstanden. Auch sei der Angeklagte mit rund 2,5 Promille zur Tatzeit stark angetrunken und somit nur vermindert schuldfähig gewesen.
Ein Termin für die Neuverhandlung steht noch nicht fest.