Einzelhandel in NRW: Strenge Regeln trotz OVG-Urteil - aber eine Ausnahme bleibt
Die NRW-Landesregierung hat nach dem Urteil des OVG eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Für den Einzelhandel gelten strenge Regeln, doch es gibt noch eine Ausnahme.
Update vom 23. März, 10.39 Uhr: Die NRW-Landesregierung hat die Euphorie von Einzelhändlern im Zuge des OVG-Urteils gebremst und neue Beschränkungen für Buchhandlungen und Gartenmärkte erlassen. Aus Gleichheitsgründen wird auch in diesen Geschäften fortan wieder eine Terminbuchung nötig sein. Doch aus der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geht hervor, dass es eine Ausnahme gibt: Einzelhandelsgeschäfte, die lediglich „kurzfristig verderbliche Schnitt- und Topfblumen sowie Gemüsepflanzen und Saatgut“ und Zubehör wie Übertöpfe verkaufen, sind von den neuen Corona-Beschränkungen nicht betroffen, sondern behalten ihren Status als Einzelhändler für Produkte des täglichen Bedarfs. Sie dürfen weiter ohne Terminvergabe Kunden bedienen.
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Einwohner | 17.947.221 (31. Dezember 2019) |
Hauptstadt | Düsseldorf |
Update vom 22. März, 14.05 Uhr: Die Corona-Schutzverordnung für NRW ist angepasst worden. Jetzt kommt der Rückschlag. Die Terminbuchung und die Kunden-Beschränkungen treten wieder in Kraft - und zwar ohne Sonder-Regeln für Buchhandlungen, Gartenmärkte und Co. Wer sich auf entspannteres Einkaufen gefreut hat, wird jetzt enttäuscht. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte: „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen.“ Er verweist bei weiteren Entscheidungen auf den Corona-Gipfel.
Beschränkungen für Einzelhandel in NRW außer Kraft - Gericht kippt Corona-Regeln
[Erstmeldung] Düsseldorf - Das Oberverwaltungsgericht in NRW stimmte einem Eil-Antrag des Media Marktes zu. Nicht alle Branchen würden gleichbehandelt werden. Damit sind viele Corona-Regeln im Einzelhandel für NRW ab sofort außer Kraft gesetzt. Die SPD fordert unmittelbar eine neue Corona-Schutzverordnung, um Chaos in den Läden zu verhindern. (News zum Coronavirus)
Es geht dabei nicht um die Maskenpflicht, sondern um die Corona-Sonder-Regeln wie Termin-Buchungen und die Beschränkungen der Kunden pro Verkaufsfläche. Supermärkte etwa haben eine andere Kundenbeschränkung als andere Geschäfte des Einzelhandels. In Supermärkten darf eine Person pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche oder pro 20 Quadratmetern bei einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern einkaufen.
Für den restlichen Einzelhandel gilt die Regel: ein Kunde pro 40 Quadratmeter und dieser nur mit vorheriger Termin-Buchung. Ausgenommen davon sind Buchhandlungen und Schreibwarengeschäfte, sowie Blumengeschäfte und Gartenmärkte.
Diese Beschränkungen hat das Oberverwaltungsgericht nun insgesamt vorläufig außer Vollzug gesetzt. Grund dafür sind nicht die Sonder-Lockerungen für Supermärkte und Discounter, sondern die erleichternden Regeln für Buchhandlungen, Gartenmärkte und Co. Es fehle „ein einleuchtender Grund für eine weitere Differenzierung“.
Das heißt konkret: Einkaufen ist ab sofort ohne Termine und ohne Kundenbegrenzung pro Quadratmeter möglich. Erste Händler haben bereits auf die Entscheidung reagiert. Aber: Bei der Bund-Länder-Konferenz werden die Corona-Regeln in Deutschland neu verhandelt. In einigen Landkreisen in NRW wie dem Märkischen Kreis haben die Einzelhändler bereits reagiert, berichtet come-on.de*. Auch im Kreis Soest freuen sich Einzelhändler über die Entscheidung, berichtet soester-anzeiger.de*.
Einkaufen wieder ohne viele Corona-Beschränkungen - Media Markt klagt
Ende Februar hatten mehrere Einzelhandelsketten wegen der geschlossenen Läden wegen der Coronaschutz-Verordnung in NRW die Klage eingereicht, wie 24rhein.de berichtet.* Das Gericht hatte nun einem Eil-Antrag von Media Markt stattgegeben.
Die Landesregierung NRW könne, so der Senat, eine neue Regel erstellen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthalte. Die von Media Markt geltend gemachten grundlegenden Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen für den Einzelhandel teilte der Senat nicht.
Insbesondere sei die Beschränkung der Grundrechte der Einzelhändler angesichts der gravierenden Folgen, die ein erneuter unkontrollierter Anstieg der Neuansteckungen für Leben und Gesundheit vieler Menschen hätte, voraussichtlich gerechtfertigt. Die Händler hatten argumentiert, dass die derzeitige Corona-Lage die Einschränkungen nicht rechtfertige.
Die SPD fordert noch eine neue Corona-Schutzverordnung der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Zugleich findet jetzt der Corona-Gipfel statt. Thomas Kutschaty, SPD-Fraktionsvorsitzender, beantragte eine Aktuelle Stunde im NRW-Landtag. „Ansonsten droht uns Chaos in unseren Geschäften“, so der Politiker. - *24rhein.de, come-on.de und soester-anzeiger.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.